Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 53 (1889)
- Issue
- Heft 22 (30.5.1889)
- Date
- 1889-05-30
- Page
- Seite 334 (sequence 2)
- Language
- German
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334 nationaler und politischer Anschauungen — bei der Behänd' lung dahin gehöriger Fragen jenes Maß gegenseitiger Achtung der gewissenhaften Ueberzeugung Andersdenkender eingehalten werde, welches allein die Gewähr einer den Principien der Civilisation entsprechenden Entwickelung bietet." Diese Erklärung befaßt mehrere wichtige Momente. Zuvörderst macht sie der gesammten Bevölkerung klar, daß die Staatsregierung nicht, wie die Antisemiten dem Volke einzureden suchten und das Stillschweigen von Seiten der Regierung zu bestätigen schien, den Antisemitismus begünstige oder gern sehe, sondern — wenigstens von jetzt an — ihm mit allen Waffen des Gesetzes und der Macht entgegcntreten werde. Zweitens verheißt die Regierung, an dem Grundgesetz der Gleichberechtigung festzuhalten, also auch alle Versuche der Antisemiten, auf dem Wege der Gesetzgebung Beschränkungen für die Juden zu erwirken, zurückzuweisen. Es ist dies immerhin ein sehr beruhigendes Versprechen, wenn wir auch wissen, daß die Verwaltung hinsichtlich der Anstellung in Staatsämtern jenem Grundgesetz zu folgen nicht Pflegt. Im großen Ganzen ist es von Wichtigkeit, sich in dieser Beziehung sicher zu fühlen. Endlich erklärt der Staatsminister, daß gegen antisemitische Ausschreitungen die gesetzliche Macht mit voller Schärfe verwendet werden soll. Hiermit wäre aber nicht bloß die polizeiliche und militärische Gewalt gegen Angriffe auf Leben und Eigenthum verheißen, sondern auch Staatsanwalt und Richter gegen die antisemitischen Verhetzungen in Anspruch genommen. Wir meinen, daß dies letztere mindestens ebenso wichtig ist als das erstere. Hier wird das im Keime erstickt, was als Frucht aufgegangen mit den Waffen bekämpft werden muß. — Wir begrüßen deshalb die Erklärung des Grafen Taaffe mit voller Anerkennung ihres Werthes. Sie ist wohl auch die Antwort auf die Petition des Vorstandes der israelitischen Cultusgemeinden in Wien und Prag. Wir gewahren demnach denselben Verlauf der Dinge in allen den vom Antisemitismus heimgesuchten Staaten. Zuerst wurde den antisemitische» Hetzereien volle Freiheit gelassen, die Volksleidenschaften gegen die Juden zu wecken und zu stärken; hierauf erfolgen Volksaufläufe und Angriffe auf Gesetz und Ordnung; Leben und Eigenthum von Unterthanen sind in Gefahr. Diese Tumulte müssen unterdrückt werden und nunmehr wenden sich die Regierungen mit schärferen Maßregeln gegen die Antisemiten und allmälig stirbt diese schmähliche Bewegung ab. So in Rußland, in Preußen, in Ungarn. Hoffentlich nimmt diese „Schmach des Jahrhunderts" auch in Oesterreich diesen Verlauf. Eine Abrechnung. Die Missionäre, die orthodoxen christlichen Geistlichen und mit ihnen die Conservativen, besonders in der Gefolgschaft der „Kreuzzeitung" in Berlin und des „Vaterlands" in Wien haben es zu ihrer Gepflogenheit gemacht, unter den Juden eine Unterscheidung zwischen den „Reformjuden" und den „orthodoxen oder gesetzestreuen" zu machen, und die ersteren für „keine Juden mehr" zu erklären. Wie gewöhnlich kehren sich diese Leute an Widerlegungen nicht, und erst jüngst hat ein verdienstvoller Gelehrter, der jedoch Zeit seines Lebens der Mission oblag, in einer Broschüre, die er „an die gebildeten Juden" richtete, mit gleicher Mißachtung, die „Reformjuden" aus dem Judenthume ausgeschlossen. Warum nun diese Feindseligkeit ganz besonders gegen die „Reformjuden?" Unter diesen verstehen sie alle diejenigen Juden, welche eine laxe Observanz hinsichtlich der herkömmlichen Satzungen üben, also diese in geringerem oder größerem Maße nicht mehr beobachten, mehr noch alle die Gemeinden, welche einen „reformirten" Gottesdienst hergestellt haben, obgleich, wie bekannt, die eigentliche Form des Gottesdienstes und die hebräischen Hauptgebete überall beibehalten worden, endlich am meisten diejenigen, welche die jüdische Religionslehre wissenschaftlich oder systematisch und methodisch durcharbeiten und lehren, sowohl von der Kanzel als im Religionsunterrichte und dem Judenthume die Gleichberechtigung auf dem Gebiete des Geistes und der Weltgeschichte sichern wollen. Alle diese sind es, gegen welche sie ihre Mißachtung und ihren Bann aussprechen. Weshalb also? Im Allgemeinen hegen die genannten Herren und noch viele Andere den Wunsch, alle Juden möchten noch heute in den Ghetti leben, in langen Kaftans, mit Peies und dem Hausirsack auf dem gekrümmten Rücken einhergehen. Man kann nicht sagen, daß sie für dieselben ein besonderes Wohlwollen haben würden, aber jeder in seiner äußeren Erscheinung, in Sprache und Gebahren anständige Jude ist ihnen ein besonderer Greuel, welchen sie gern aus ihrem Sehfelde entfernen möchten. Dann aber ist ihnen ein Gegenstand des Unwillens — die Gleichberechtigung. Sie bekämpften früher mit aller Macht und allen Mitteln die sog. Emancipation der Juden, und mit dem Augenblicke, in welchem die Gleichberechtigung in die Verfassung ausgenommen wurde, ward der Antisemitismus geboren. Man braucht nur die „Kreuzzeitung" von 1848 nachzulesen, um dies erwiesen zu finden. Aber gerade diese Gleichberechtigung muß von vornherein ihren Ingrimm gegen die „Reformjuden" erregen, weil sie meinen, daß wenigstens, was die staatlichen Aemter betrifft, ein „gesetzestceuer" Jude darum nicht amtiren könne, da ihm die strenge Beachtung der Satzungen die Obliegenheiten eines solchen Amtes zu erfüllen unmöglich machten. — Jndeß das