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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1889-05-23 · Heft 21 (23.5.1889) · p. Seite 329

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
53 (1889)
Issue
Heft 21 (23.5.1889)
Date
1889-05-23
Page
Seite 329 (sequence 13)
Language
German
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329 gemacht. Hätte ich gehört, daß er von Synagogen spricht, ich hätte es nicht ohne Bemerkung hingehen lassen. Aber in einer Weise zu sprechen, welche die Verhandlung gewissermaßen ins Komische Ziehen will, indem man vom heiligen Geist spricht: das ist ein Borgehen, das im Parlament nicht üblich ist. (Zustimmung rechts.) Minister Baroß: Geehrtes Haus! Ich sage auch nicht ein Wort mehr, als daß ich aufrechthalte, was ich gesagt habe und was ich immer und unter allen Umständen sagen werde, so oft ich ein Verhalten wahrnehme, welches meiner innersten Ueberzeugung schnurstracks widerspricht und so oft sich nur die Gelegenheit dazu bieten wird. (Zustimmung rechts.) Mag wer immer beurtheilen, ob es am Platze ist, daß er sich nicht einmal gescheut hat, den heiligen Geist zu erwähnen und zum Gegenstände des Spottes zu machen, über welchen Jedermann gelacht hat. Ich lege Verwahrung dagegen ein, damit man nicht draußen glaube, daß wir dieses Vorgehen billigen. (Lebhafte Zustimmung.) Pest, 12. Mai. (Privatmitth.) Die Orthodoxen haben dieser Tage durch eine Deputation dem Cultusminister Grafen Csaky ein neuerliches von 346 orthodoxen Rabbinern unterfertigtes Memorandum überreicht, welches sich auf die jüngst auch in dieser Zeitung mitgetheilte ministerielle Entscheidung bezieht. Der Minister wird in der Denkschrift neuerdings gebeten, er möge den nach der Auffassung der Orthodoxen für diese gravaminösen Erlaß zurückziehen. Der Redner der Deputation, der Papaer Rabbiner Dr. Breuer, ein Schwiegersohn des sel. Samson Raphael Hirsch, entwickelte, wie „Egyenlöseg" mittheilte, die Beschwerden der Orthodoxen und ersuchte, der Minister wolle die Angelegenheit persönlich erledigen, da er von ihren Feinden in dieser Sache irregeführt werde. Der Minister empfing die Herren freundlich und versprach, die Petition nach bester Ueberzeugung zu erledigen. Die Cultusgemeinde in Szegedin hat — wie wir erfahren — in Beantwortung eines jüngst ergangenen Rundschreibens der israelitischen Landeskanzlei an diese eine sehr bemerkenswerthe Eingabe gerichtet, in welcher die Landeskanzlei aufgefordert wird, ihre auf die Organisation der jüdischen Gemeinden gerichteten Bestrebungen fortzusetzen. In der Eingabe wird hervorgehoben, daß jene Ministerialverordnung, auf welche sich das erwähnte Rundschreiben der Landeskanzlei bezieht, bei Weitem nicht sämmtliche Angelegenheiten der jüdischen Confession regelt, sondern nur einen ganz geringen, wenn auch bedeutenden Theil derselben, nämlich das Matrikelwesen. Die gemeinsamen Angelegenheiten der Gemeinden, die Autonomie der Confession, ihr Zweck, Rechtskreis, ihre Pflichten und ihr Berhältniß zum Staat und zu den Behörden aber werden mit keinem Worte erwähnt. Die Verordnung erkennt also noch keine jüdische Confession an, sie kennt nur Religionsgemeinden. Es genügt aber nicht, wenn die in den Gemeinden auftauchenden Fragen von Fall zu Fall geregelt werden; die Frage der Autonomie müßte endlich gelöst werden, damit die Einmengung unberufener und unbewanderter Organe endlich aufhöre. Da aber in dieser Beziehung eine Initiative der Regierung nicht zu erwarten ist, deshalb müsse die Landeskanzlei all ihren Einfluß nach dieser Richtung je eher geltend machen. Die Eingabe ist sämmtlichen jüdischen Gemeinden zugesendet worden und es steht zu hoffen, daß dieselben sich der Forderung endgiltiger Regelung der jüdisch-confessionellen Verhältnisse anschließen werden. Luxemburg. Luxemburg, 13. Mai. Gestern wurde in Holland und Luxemburg der vierzigjährige Regierungsantritt des jetzigen Königs gefeiert. In allen Gotteshäusern fanden Dankgottesdienste statt. Auch in der hies. Synagoge. Schon Tags zuvor hatte der Hr. Rabbiner in seiner Predigt auf die hohen Verdienste Sr. Maj. um die Freiheit und Unabhängigkeit des Landes hingewiesen und eingehend die Stellung des Hauses Oranien-Naffau zu den Israeliten in früheren Jahrhunderten besprochen. Die Oranier sind die ersten gewesen, welche Religions- und Gewissensfreiheit über ein und einhalb Jahrhundert vor dem Ausbruch der französischen Revolution in ihren Staaten verkündet und unentwegt durch alle Stürme der Zeiten bethäiigt hatten. Hier hatten die aus Spanien und Portugal vertriebenen Juden ein gastliches Asyl gefunden und ungestört ihrem Glauben und ihrem Gewerbe leben können. Deßhalb müssen unserer schnelllebenden und leichtvergeßlicheu Zeit immer wieder die Verdienste des Hauses Oranien in das Gedächtniß der Zeitgenossen eingeprägt werden, um uns der steten Dankbarkeit gegen dieses erlauchte Herrscherhaus bewußt zu sein. Schweiz. Zürich, 12. Mai. (Privatmitth.) Ich kann Ihnen aus sicherer Information mittheilen, daß jetzt an den schweizer rischen Universitäten sehr viele junge Juden aus Rußland studiren, da sie in ihrer Heimath vom Besuche der Schulen und Universitäten ausgeschlossen werden, und daß diese nach den Versicherungen der Professoren zu den tüchtigsten und begabtesten ihrer Schüler gehören. Großbritannien. London, 8. Mai. An der Stelle des verstorbenen Herzogs von Buckingham hat die Königin Lord Rothschild znm Statthalter und Custos Rotulorum der Grafschaft Buckingham ernannt. Dies ist wohl das erste Mal in der Geschichte > Englands, daß ein Jude einen solchen Ehrenposten bekleidet.

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