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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1889-05-23 · Heft 21 (23.5.1889) · p. Seite 323

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
53 (1889)
Issue
Heft 21 (23.5.1889)
Date
1889-05-23
Page
Seite 323 (sequence 7)
Language
German
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323 einer abergläubischen Verehrung umgeben und welche ihre Leichtgläubigkeit mit Geschenken bereichert. Das jüdische Leben mit seiner besonderen Cultur, die aus zwanzig Jahrhunderten der Jsolirung hervorgegangen, blüht auf diese Weise in dem nordischen Schnee, gegen die Einflüsse von Außen durch die Antipathien und selbst die Verachtung der besseren Klasse geschützt. Neben dem christlichen Mittelalter und noch besser bewahrt, findet sich in Rußland eine Art jüdischen Mittelalters, von den Traditionen und Sitten der alten Ghettos gänzlich eingenommen. Dieses Leben moro juäuioo, nach Art der Vorfahren, deren Gebeine sie im Osten und Westen gelassen, führen diese drei oder vier Millionen Israeliten frei unter dem schwarzen moskowitischen Adler, wie früher unter dem weißen Adler Polens. Sie haben ihre Friedhöfe und ihre Synagogen, welche manchmal an Größe und Reichthum mit den orthodoxen Kathedralen wetteifern. Sie haben ihre Metzgereien für das koschere Fleisch; sie haben ihre Bäder, um sich, Männer wie Frauen, von den legalen Unreinigkeiten zu reinigen. Sie sind in autonome Gemeinden organisirt und haben sogar das Recht, ihren Glaubensgenossen besondere Steuern für die Unterhaltung ihrer Einrichtungen aufzuerlegen. Ihr Cultus ist frei, wie die Ausübung aller rituellen Vorschriften frei ist. Das Gesetz legt ihnen, wie allen dissidentischen Culten, nur eine Beschränkung auf: sie dürfen keine Proselyten machen, noch sich dem Proselytismus der orthodoxen Kirche unter ihnen widersetzen. Im Jahre 1887 wurden in Warschau ein Vater und eine Mutter gerichtlich verfolgt, weil sie versucht hatten, ihre Tochter, Frau Lysakof, der russischen Orthodoxie zu entreißen. In demselben Jahre wurde in Charkow ein alter Jude, Namens Tichtenstein, festgenommen, weil er die Synagoge besucht hatte, nachdem er sich hatte taufen lassen. Es giebt fast kein Jahr ohne einen Proceß solcher Art. Aehnliche, anderswo unerhörte Vorkommnisse, sind in Rußland gewöhnlich. Das ist das allgemeine Recht, und die Gerichte wenden die Gesetze bei den Juden wie bei den Protestanten und Katholiken an. Wenn sie auch die Religionsfreiheit genießen — wenigstens so wie sie sich mit der russischen Gesetzgebung verträgt — so sind die Israeliten doch weit davon entfernt, die bürgerliche Freiheit und Gleichheit zu besitzen. In dieser Hinsicht befinden sie sich auf einer viel niedrigeren Stufe als die Christen, Mohamedaner, selbst die Heiden. Die jüdischen Unterthanen des Czaren, sind einer besonderen Gesetzgebung unterworfen, welche von theils religiösem, theils nationalem und ökonomischem Mißtrauen beeinflußt worden. Diese sehr complicirte Gesetzgebung umfaßt mehr als tausend Gesetzesartiket, die in den fünfzehn Bänden des Swod Zakonow, den russischen Pandekten, zerstreut stehen. Diese Gesetze, die unaufhörlich verändert wurden, einen Tag abgeschafft, um am anderen Tage wieder in Kraft zu treten, bilden ein fast unentwirrbares Chaos. Sie sind nicht dieselben für das Reich und für das Königthum Polen, wo die Juden von der polnischen Toleranz und den französischen Traditionen des Großherzogthums Warschau profitirt haben. Den Gesetzen wurden noch ministerielle Instructionen und geheime Cirkuläre hinzugefügt, welche sie vervollständigen und umändern, bald sie abschwächend, bald verstärkend. Schon mehr als ein Jahrhundert ist es her, daß die Theilungen Polens Rußland diese jüdische Frage auferlegt haben und Rußland hat sie noch nicht lösen können. Die Unzulänglichkeit der gegenwärtigen Gesetzgebung ist von Allen anerkannt; jede Regierung verspricht ihre Umänderung. Alexander III. nach Alexander II. hatte das Studium dieser Reform einer großen Commission anvertraut, welche Jahre hindurch unter der Präsidentschaft des Grafen Pahlen ihre Sitzungen gehalten. Man zeigte im Jahre 1888 die Beendigung ihrer Arbeiten an; möchten sie sich nicht auf das unnöthige Anhäufen eines Berges von Material beschränken und der Frage eine des großen Reiches und der Großmuth des Herrschers würdige Lösung geben! Wir können unsrerseits nicht annehmen, daß eine kaiserliche Commission nur ernannt worden sei, um Europa zu amüsiren und den Unwillen der civilisirten Länder wegen der antisemitischen Unruhen zu beschwichtigen. (Fortsetzung folgt.) Deutschland. Berlin, 13. Mai. (Privatmitth.) Bei dem hohen Schutze, den Stöcker genießt, war cs vorauszusehen, daß der vielgewandte Mann nicht lange schweigen werde. Er spricht wieder in Versammlungen der Christlich-Socialen, der anti-! semitischen Studenten rc. Er versteht es, seine Reden ein-! zuwickeln, etwa in ein „sittliches" Gewand. Was ist politisch? wer definirt es? oder was ist nicht politisch? . . Und die „Nordd. Allg. Zeitung" ist entzückt, daß Stöcker die „Vorsichtsmaßregeln" beobachtet, die sie ihm schon so lange angerathen habe! Der Wiederanfang ist also da, und man

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