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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1889-05-09 · Heft 19 (9.5.1889) · p. Seite 287

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
53 (1889)
Issue
Heft 19 (9.5.1889)
Date
1889-05-09
Page
Seite 287 (sequence 3)
Language
German
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287 proben darf, welches von den Vertretern der österreichischen Judenheit „einem hohen Ministerpräsidio" anvertraut wurde. Selbstverständlich wird Graf Taaffe es sich angelegen sein lassen, durch eine strenge Untersuchung des Falles die Unmöglichkeit dessen constatiren zu lassen, daß an der Veröffentlichung die ihm unterstehende Regierungsstelle schuldig sei, und wir zweifeln nicht einen Augenblick daran, daß der in Sachen der Wahrung des Amtsgeheimnisses alterprobte Ruf des österreichischen Beamtenthums auch aus dieser Untersuchung rein und makellos hervorgehen werde. Der österreichische Premier wird sich dieser Aufgabe gewiß nicht entziehen, wenn auch die Beschwerdeführer mittlerweile den vom „Vaterland" mitgetheilten Text als vielfach entstellt erklärten und daher demselben einen authentischen Charaker nicht zuerkennen wollen. Weiß doch Se. Excellenz der Herr Ministerpräsident am besten, daß sich an der Hauptsache nicht viel entstellen ließ und daß sich die Beschlverde nur mit mehr oder minder notorischen Thatsachen zu beschäftigen hatte. Und solche notorische Thatsachen sind es, daß die antisemitische Presse und die antisemitischen Vereine jenseits der Leitha, von den Behörden unbehelligt, eine gefährliche Agitation gegen die jüdischen Staatsbürger betreiben, welche Agitation durch die allgemein verbreitete Meinung nur gefördert wird, als ob die von der k. k. österreichischen Regierung dieser Bewegung gegenüber geübte Duldung auch die Billigung derselben in sich begriffe. Wenn diese Zeitungen, aus deren Aussprüchen die Beschwerdeführer dem Regierungschef ein hübsches Sträußchen darbieten, jahraus jahrein gegen einen Theil der Bevölkerung — den Staatsgrundgesetzen entgegen — in der unerhörtesten Weise losziehen dürfen, in einem Staate losziehen dürfen, in welchem Confiscationen so wohlfeil wie Brombeeren sind, ohne daß jenen Blättern seitens der Staatsbehörde das geringste Hinderniß in den Weg gelegt würde; wenn in Versammlungen, die nach dem österreichischen Gesetze ganz und gar der Willkür des Regierungs- Vertreters unterworfen sind, der k. k. Polizeicommissür gleichmüthig zuhört, wie immer gegen ein und dieselbe Confession Haß und Feindseligkeit gepredigt wird: muß da die Gemeinde der „vereinigten Christen", oder wie die Herren sich sonst nennen, sich der Connivenz einer hohen Regierung nicht für sicher halten? Und giebt es etwas Barbarischeres und Empörenderes, als wenn ein Staatsbürger seine Kinder in eine auch durch seine Steuergulden erhaltene öffentliche Schule schicken muß, von welcher er weiß, daß die Lehrkräfte die Religion seines Kindes verhöhnen und dasselbe zum Gegenstand des Abscheus in den Augen der übrigen Schüler machen? Solche Lehrer sind in zahlreichen staatlichen und eommunalen Anstalten Wiens angestellt, ohne daß es der Unterrichtsverwaltung einfiele, jene Gesetze in Anwendung zu bringen, welche in Oesterreich gegen gewissenlose, eidvergessene Lehrer zu Recht bestehen. Als sich in Ungarn zwei Patrioten, von denen der Eine an einer Hoch-, der Andere an einer Mittelschule angestellt war, einfalleu ließen, in das Hepphepp miteinzustimmen, da war es mit ihrer Lehrthätigkeit auch schon zu Ende, denn August Tröfort, den die Juden niemals als ihren besonderen Gönner zu betrachten gewohnt waren, fand sofort Mittel und Wege, um Leute aus einer Sphäre zu entfernen, in welcher dieselben nur ungeheuren Schaden anrichten können. Eine weitere notorische Thatsache ist es, daß entgegen dem österreichischen Staatsgrundgesetze, demgemäß „vor dem Gesetze alle Staatsbürger gleich, die öffentlichen Aemter für alle Staatsbürger gleich zugänglich sind und der Genuß der bürgerlichen und politischen Rechte von dem Religionsbekenntnisse unabhängig ist", seit Jahr und Tag in Wien nur getaufte Rechtspracticanten zu k. k. Auscultanten ernannt werden und daß durch die Praxis eine Minderwerthigkeit der jüdischen Amtsbewerber decretirt wird, an welche die Gesetzgebung sicherlich niemals dachte, die aber von der Bevölkerung nicht anders als in dem Sinne gedeutet werden kann, daß sie es in der That mit einem fremden Elemente zu thun habe, dem man in der Rechtsprechung nicht den bescheidensten Wirkungskreis einräumen dürfe und dessen gesetzliche Aemterbefähigung zu ignoriren daher einer hohen Regierung als ganz besonderes Verdienst angerechnet wird." „Auch der minder Eingeweihte weiß, daß, wenn die jüngsten Gemeinderathswahlen in Wien antisemitisch ansfielen, dies zumeist solchen Wählern zu danken war, die zu der Regierung — sei es als Beamte, sei es als Lehrer — in einem gewissen Abhängigkeitsverhältuisse stehen und sich bei ihrer angeborenen politischen Selbstständigkeit einer solchen That nie und nimmer vermessen hätten, wüßten sie sich in ihrer amtlichen Stellung nicht vollkommen rückenfrci." „Offen gestanden, sind wir neugierig auf den Bescheid, den der österreichische Preinier auf diese Beschwerde erfolgen lassen wird, welche „im Namen von anderthalb Millionen Bekennern der mosaischen Religion" au ihn gerichtet wird. Pro foro interno wird sich Se. Excellenz jedenfalls sagen müssen, nicht ganz unschuldig daran zu sein, daß die Bewegung so weit gerathcn. Graf Taaffe ist wohl kein passionirter Redner, aber in diesen zehn Jahren Hütte er doch schon ein oder das andere Mal die Gelegenheit wahrnehmen dürfen, wie es ja auch Herr v. Tißa wiederholt gethan hat, den unfläthigsten antisemitischen Schreiern im Parlament ein Kapitel nicht über Menschenrechte, wohl aber über die österreichischen Staatsgrundgesetze zu lesen, welche volle Glaubens¬ und Gewissensfreiheit und die Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetze aussprechen." „Wahrlich, Oesterreich hat an dem nationalen Hader schwer genug zu tragen, um den coufessionelleu und wirthschaftlichen Bürgerkrieg füglich entbehren zu können, und wir 19*

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