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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1889-05-02 · Heft 18 (2.5.1889) · p. Seite 282

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
53 (1889)
Issue
Heft 18 (2.5.1889)
Date
1889-05-02
Page
Seite 282 (sequence 14)
Language
German
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282 welches zwischen den vorderen oberen Darmbeinstacheln bei den Juden (255 Mm.) weiter offen ist als bei de» Rumänen (247 Mm.) und Ruthenen (240 Mm); diese Letzteren haben unter ihnen die breitesten (317 Mm., relativ 190), die Juden (308 Mm., relativ 185) die schmälsten Hüsten. Die Diese des Beckens (Conjugata) ist bei den Juden absolut (211 Mm.) und relativ (127) bedeutender, als bei den Ruthenen (206 Mm., 123) und Rumänen (204 Mm., 122); dafür dessen Höhe bei den Juden (198 Mm., relativ 120) am geringsten, etwas größer bei den Rumänen (203 Mm. und 121), bei den Ruthenen (218 Mm., 130) am größten. Das meist geneigte Becken weisen die Ruthenen (58«) - Rumänen (53-) —, das wenigst geneigte die Juden (49«) auf, ganz im Gegensatz zur oberen Brustapertur. Was die Länge der Arme anbelangt, ist dieselbe bei diesen drei Völkern relativ zur Körpergröße fast genau gleich (464—466); trotzdem sind die Oberarme der Ruthenen (190) etwas länger als jene der Rumänen (189) und Juden (187); die Hand der Juden ist breiter (Index 410) als die der Ruthenen (398) und Rumänen (396). Die Rumänen besitzen die dicksten Ober-, die Ruthenen die dicksten Vorderarme, die Juden die dünnsten Ober- und Vorderarme. Die Beine sind bei allen drei Völkern länger als die Arme, und zwar haben die Rumänen und Ruthenen (863 Mm., 862 Mm., relativ 516) etwas längere als die Juden (843 Mm., relativ 509); dementsprechend sind bei den Letzteren auch die Ober- (226 relativ) und Unterschenkel (244 relativ) kürzer als bei den anderen, welche gleich lange Oberschenkel (229) besitzen, bei etwas längeren Unterschenkeln der Ruthenen (250) als der Rumänen (248). Der Oberschenkel der Rumänen ist nach abwärts weniger verschmächtigt als jener der Juden, am meisten jener der Ruthenen, die Dicke des Ober- und Unterschenkels eine nahezu gleiche bei Allen. Der Fuß der Juden ist relativ der längste, dünnste seinem Index nach auch der schmälste, jener der Rumänen kürzer und gleich dem der Ruthenen auch breiter. Proben aus einer Uebersetzung der Fuchsfabeln des Serachja Hannakdan?) Bon Rabbiner Dr. Landsberger in Darmstadt. Vor mehr als zwanzig Jahren habe ich in dem Jahrbuche der Achawa einige Proben meiner Uebersetzung der 1) Berachja Hannatdan, auch Krispia genannt, blühete um 1260 in Bur-Seine 'bttm Fuchssabeln (107 Fabeln) wurden öfter gedruckt, ins Lateinische und Jüdisch Deutsche übersetzt. Redaction. Barachja hannakdischen Fuchsfabeln veröffentlicht, in der Hoffnung, bald die vollständige Uebersetzung folgen lassen zu können. Durch Ungunst der Verhältnisse ist es mir jedoch nicht gelungen, meine Absicht zu realisiren. Inzwischen haben andere Arbeiten mich in Anspruch genommen, zu denen auch die Vorbereitung zu einer neuen klassischen, d. h. mit alten Varianten versehene Ausgabe des Textes der Fuchsfabeln, zählt. Zu diesem Zwecke habe ich auch fünf Codices, zwei von Oxford, einen von Cambridge, einen von München und einen, der sich hier in der Großherzoglichen Bibliothek vorfand, mit den gedruckten Fabeln collationirt und den Text festzustellen gesucht und die Varianten am Fuße jeder Fabel angegeben. Nachdem ich 70 Fabeln in dieser Weise bearbeitet hatte, wurde ich jedoch von einem Augenleiden befallen, das mich von der Fortsetzung resp. Beendigung der Arbeit abhält. Ich werde indessen darauf bedacht sein, dieselbe unter meiner Aufsicht zum Abschlüsse zu bringen. Einstweilen will ich aber hier einige neue Proben von Fabeln geben und die Uebersetzung des nach den verglichenen Handschriften verbesserten Textes. Fabel 1.2) Der Hund, das Schaf, der Löwe, der Wolf und der Bär. Es ist ein Uebel gar folgenschwer, Wenn Herrscher achten auf Lügenmähr.3) Vor des Löwen Gerichtshof klagte — bitterlich ein Hund und sagte: — „O, Herr, Hab' doch Erbarmen, — mit deinem Knecht, dem armen; — das Brod, das ich zur Nahrung — mir legte in Verwahrung, — stahl mir dies Schaf am gestrigen Tage." — Doch dies erwiderte auf die Klage: — „Er lügt, bei wem du findest das Brod, — erleide den Verbrechertod." — Da sprachen die Richter zum Hunde: — „Hast du Zeugen für deine Kunde?" — Der entgegnete: „Meiner Worte Wahrheit — beweisen Zeugen mit Klarheit. — Wolf und Bär haben dies Schaf gesehn — heimlich in meine Hütte gehn; — hier stahl's mein Brod, mein liebes; — o schonet nicht des Diebes!" Da lud man die hohen Herrn, — welche waren fern — zur Zeugenaussage — an einem bestimmten Tage. — Doch beriethen, um Widerspruch zu meiden — zuvor das Zeuguiß die Beiden, — setzten zusammen die Lügen — mit denen sie wollten betrügen. — Dann traten sie vor's Gericht, — wo die Richter nicht forschten nach Pflicht; — denn sie waren mit jenen einen Weg gegangen — hatten Bestechung empfangen — und halfen den Zeugen — das Recht beugen. Das Urtheil lautete daher: — „Ein Brod, wie das gestohlene schwer, — soll das Schaf dem Hunde zahlen." — 2) Im Original Nr. 7. 4) Svr. Sal. 2S, 12.

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