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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1889-05-02 · Heft 18 (2.5.1889) · p. Seite 278

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
53 (1889)
Issue
Heft 18 (2.5.1889)
Date
1889-05-02
Page
Seite 278 (sequence 10)
Language
German
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278 den in der hebräischen Sprache aber für sacultativ zu erklären, gegen drei Stimmen Ablehnung gefunden, die Zustimmung des Gemeinderaths. Der Herr Rabbiner ward indetz vom Gemeinderath einstimmig ersucht, den hebräischen Unterricht auf das Allernothwendigste zu beschränken. Zugleich wurde Folgendes beschlossen: 1. Jedes hiesige Kind israelitischen Bekenntnisses mutz während der Dauer der Bolksschulpflicht in der israelitischen Religion unterrichtet werden und zwar a) entweder in der Religionsschule der hiesigen Religionsgemeinde, b) oder durch Unterricht seitens der vom hiesigen Rabbiner hierzu ermächtigten Lehrer. Die Ermächtigung ist widerruflich. 2. Für den Religionsunterricht ist der vom hiesigen Rabbiner ausgestellte, vom Gemeinderath genehmigte Lehrplan maßgebend. (Gegen 1 Stimme angenommen). 3. Der Rabbiner ist berechtigt, die außerhalb der Religionsschule unterrichteten Kinder alljährlich einer Prüfung zu unterziehen und denselben Censuren zu ertheilen. (Angenommen gegen 1 Stimme). Ter Confirmationsunterricht soll, wie bisher, fakultativ bleiben. Als wünschenswerth ward die Errichtung eines fakultativen religiösen Fortbildungsunterricht für Confirmirte bezeichnet. Der neue Lehrplan tritt Ostern 1889 in Kraft. Die neuzuerrichtende Klasse vom sechsten Lebensjahr an wird Frau Wolfsohn unterrichten. Die Vermehrung der Unterrichtsstunden und der Schülerzahl macht die Anstellung noch eines Lehrers erforderlich, zumal, da der Religionsschulunterricht auf die bisher dazu benützten Tage — Sonntag, Mittwoch und Sonnabend — beschränkt bleiben soll. Bemerken wollen wir noch, daß der Gemeinderath eine Centralstelle der in der Gemeinde bestehenden Wohlthätigkeits- Anstalten zu schaffen versuchte, damit sich übersehen lasse, was jeder Bedürftige aus den verschiedenen Kassen erhalte. Ter Versuch mißlang, da die einzelnen Vereine den Zutritt verweigerten. Eine der rühmlichsten Leiten der hiesigen Gemeinde bilden die Stiftungen, deren Zahl eine sehr große ist und die sich immerwährend vermehren oder deren Fonds durch Legate und Schenkungen sich vergrößern. Auch im verflossenen Jahre geschah dies und zwar recht ansehnlich. Aus den Ausgaben ist wohl die für den Chor von 1990 Mk. rühmlich hervorzuheben, ferner an Schulgeld für arme Bürger¬ und Bezirksschulkinder 330 Mk. Frankfurt a. M., 25. April. (Privatmitth.) So lange das hier gegebene Beispiel, ein „Mädchenstift" zu gründen für junge Mädchen, die ihr Heim durch Tod oder Verarmung verloren haben oder von auswärts gekommen, in den großen Städten nicht nachgeahmt wird, müssen wir von dem Gedeihen und der segensreichen Wirksamkeit der desfalsigen hiesigen Anstalt berichten, welche soeben ihren zwölften Jahresbericht für das Jahr 1888 ausgegeben hat. Sie besindet sich in ruhigem und stetigem Fortschreiten. Wir heben aus dem Vorwort Folgendes hervor: Die Anzahl unserer Pfleglinge belief sich wie bisher auf 24, welche Zahl in Folge der räumlichen Verhältnisse nicht überschritten werden kann. Von den Pfleglingen des Jahres 1888 waren 4 im Alter von 15 und 16 Jahren, 6 waren 18 und 19 Jahre alt, und 14 befanden sich zwischen 20 und 24 Jahren. Elternlos waren 6, ohne Vater 12, ohne Mutter 2. Ihrer Heimath nach waren 6 aus Frankfurt a. M., 2 aus Bayern, 3 aus dem Großherzogthum Hessen, 2 aus Baden, 6 aus der Provinz Hessen-Nassau, 2 aus der Rhein- Provinz, 1 aus Westfalen, 1 aus Schlesien, 1 aus Hamburg. Zwei der Zöglinge bilden sich im Seminar der Elisabethenschule zu Lehrerinnen aus; eine, welche die Lehrerinnenprüfuug bestanden hat, ist an einer hiesigen Lehranstalt beschäftigt und ertheilt außerdem Privatunterricht; eine ist als Lehrerin des Kunststickens an der Schule des Frauenbildungsvereins augestellt; zwei bilden sich im vr. Hochh'chen Conservatorium, die eine zur Gesanglehrerin, die andere zur Klavierlehrerin aus; eine besucht eine höhere Mädchenschule; neun widmen sich gewerblichen Fächern; die übrigen haben in hiesigen Geschäften Stellung gefunden. Die Handhabung einer sittlich strengen Lebensweise innerhalb und außerhalb der Anstalt ist und bleibt unausgesetzt Gegenstand der Fürsorge seitens unserer durch ihre Tüchtigkeit bewährten Hausmutter, welche, ihrer verantwortlichen Stellung sich wohl bewußt, es versteht, bei der Erziehung Milde und Strenge gepaart walten zu lassen. Dabei herrscht das unablässige Bestreben, daß der Geist eines innigen Familienlebens veredelnd und bildend auf Gemüth und Character der Pfleglinge einwirke. Obwohl die mitunter nicht leichten Aufgaben des Berufs und die anstrengenden Arbeiten des Tages jedem Mitgliede des Hauses ernste Pflichten auferlegen, so fehlt es doch nicht an der willkommenen Gelegenheit, um den Frohsinn und die Heiterkeit der Jugend aufrecht zu erhalten und das Bewußtsein der Zusammengehörigkeit zu stärken. Wir dürfen daher die volle Ueberzeugung aussprechen, daß solchen jungen Mädchen, welchen es an einem ebenso sichern, wie gesunden und behaglichem Heim gebricht, unsere Anstalt das Elternhaus vollständig ersetzt. Unter den Mark 15879 betragenden Einnahmen befanden

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