Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 53 (1889)
- Issue
- Heft 18 (2.5.1889)
- Date
- 1889-05-02
- Page
- Seite 274 (sequence 6)
- Language
- German
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274 daß Graf Taaffe, der ein Cavalier durch und durch ist und auch seinen Pflichten als Chef der Verwaltung ehrlich und gewissenhaft nachkommt, von dieser Publikation gewußt hat. In unterrichteten Kreisen vermuthet man, daß die Publikation vom Justizminister Grafen Schönborn ausgegangen ist, welchem die Judengemeinde ebenfalls ein Exemplar der Denkschrift überreicht hatte. Graf Schönborn gilt als der Protektor des Antisemitismus im Kabinet, der den Staatsanwaltschaften eine mildere Praxis im Confisciren ganz besonders mit Rücksicht auf die antisemitischen Druckschriften empfohlen hat; er ist ein aufrichtiger Anhänger der „vereinigten Christen", der gemischten Gesellschaft von Clerikalen und Antisemiten, ein alter Mitarbeiter des „Vaterland" und ein altbewährter und erprobter Jntriguant. Namentlich wegen dieser letzteren Eigenschaft hatte Graf Taaffe sich lange gesträubt, den Grafen Schönborn ins Kabinet zu nehinen, weil er gut wußte, daß er sich da eine Laus in den Pelz einwirthschaftete. Nach alledem hat es sehr viel Wahrscheinlichkeit für sich, daß am selben Tage, da Graf Taaffe in Prag gegenüber einer Judendeputation erklärte, die Regierung sei sich mit Bezug auf die antisemitischen Umtriebe ihrer Pflicht bewußt und werde dieselbe gewiß erfüllen, Graf Schönborn die Denkschrift seinem Leiborgane übergeben hat. Graf Schönborn wird wohl auch weiterhin seinen Einfluß geltend machen, daß seinen Freunden, den Antisemiten, kein Haar gekrümmt werde, aber vor der Energie des Grafen Taaffe, wenn sich einmal dieser zu einer solchen aufraffen sollte, wird Graf Schönborn schließlich doch weichen müssen. Das hat er schon oft bewiesen, denn er und seine Frau sind um Alles auf der Welt gerne Minister." Eine Betrachtung nach Pejsach. Die menschliche Gesellschaft und die Gemeinsamkeiten in ihr, welche Völker, Nationen, Staaten genannt werden, unterliegen wie die andere Schöpfung Gottes gewissen Gesetzen, die aus der menschlichen Natur und aus der Art ihrer Verbindungen untereinander selbst erfließen. Wir können als solche vorzugsweise zwei bezeichnen, nämlich das Gesetz der Entwickelung, welches sich darin bethätigt, daß jede allgemeine Erscheinung nicht plötzlich, nicht wie ein veus ex machina, wie das Werk eines Einzelnen in die Wirklichkeit tritt, sondern stets lange vorbereitet, langsam gereift, nicht selten durch vorangegangene verunglückte Versuche eingeleitet. Jede umfassende Veränderung und Neugestaltung muß in den Geistern vorbereitet und allmälig gereift sein, bevor sie die entgegenstehenden Mächte und Hindernisse in dem Bestehenden und seiner Wucht zu überwinden vermag und auch dann ist ihr Sieg nur ein theilweiser, der sich durch schwere Kämpfe vervollständigt. Was man eine Reformation oder Revolution nennt, ist dennoch kein urplötzliches Ereigniß, sondern längst in den Geistern vorhanden und gleicht im Grunde nur einer Frucht, die allmälig zur Reife gekommen, oder allmälig hat sich der Sprengstoff angesammelt, bis der Funke kam, der ihn zur Explosion brachte. Das zweite Gesetz besieht darin, daß die Menschen mit geringer Ausnahme sich mit einem Principe, mit einer Formel eines Gedankens nicht begnügen können; : sondern dasselbe, sei es in sichtbaren Formen, in einer faßbaren Institution, sei es in Persönlichkeiten verkörpert vor * sich haben und anschauen wollen. Principien, wenn sie der; Culturstufe und dem Bedürfnis; entsprechen und in Schlag-! worte gebracht werden, vermögen wohl die Menge, die durch 1 ihre materiellen Verhältnisse zur Unzufriedenheit und Begehrlichkeit gebracht wird, auf eine kurze Zeit erregen und beherrschen, genügen ihr aber nicht lange, wenn sie nicht in sichtbaren Veranstaltungen vor ihren Augen sich darstetten. Für alles dies giebt die Geschichte die zahlreichsten Beispiele auf politischem, religiösem und anderem Gebiete. Nur wenige, an Abstractionen ' gewöhnte und in Abstractionen sich geistig bewegenden Menschen machen hiervon eine Ausnahme und sehen verwundert nach nicht langer Zeit die Menge von dem anfangs so feurig vertheidigten und angestrebten Princip abfallen, weil sie eben einen sichtbaren Erfolg, ein greifbares Product nicht ersehen hat. Vom Standpunkte dieser beiden, in der Geschichte der Menschheit so oft bewährten Gesetze erscheint uns das Thun jener Männer thöricht, welche auf Grund ihrer Forschungen und Ansichten, jedoch ohne Berücksichtigung dieser beiden Gesetze, über die Zukunft der bestehenden Religionen und insonders des Judenthums sich äußern. Ihrer Meinung nach soll das Judenthum aller seiner herkömmlichen Formen, aller seiner überkommenen Institutionen sich entäußern, die in seinem Lehrinhalt auch in seinem ursprünglichen Schriftthum, der h. Schrift, ausgesprochenen Principien formuliren, sich hierauf beschränken und dadurch zu einer „Weltreligion" sich eignen. Nach ihrer Meinung kann das Judenthum nicht schnell genug auf diesem Wege Vorgehen und dadurch seinen Bestand sichern. Wir glauben das Gegentheil. Wir behaupten sogar, daß es denjenigen, welche derartige Ansichten hegen und aussprechen, an allem religiösen Bedürfniß, an jeder religiösen Gemüthsbewegung fehlt, so daß ihnen ein abstractes Princip, das doch nur dem Verstände genügen kann, hinreichend erscheint. Und hierin beruht ihr Jrrthum, wenn sie den Menschen das Bedürfniß, sich mit ihrem Herzen Gott zu nähern und dieBewegungen ihres Gemüthes durch Gebet und Ceremonie zum Ausdruck und zum Bewußtsein zu dringen, absprechen. Die Religion ist aber viel mehr Sache des Gemüthes als des Verstandes und hierin beruht ihre Dauerhaftigkeit. Denn der Gedanke ist flüchtig und macht schnell