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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1889-04-25 · Heft 17 (25.4.1889) · p. Seite 262

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
53 (1889)
Issue
Heft 17 (25.4.1889)
Date
1889-04-25
Page
Seite 262 (sequence 10)
Language
German
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262 Hier hat der Rabbi zuerst gefehlt; allerdings trifft auch die Gemcindemitglieder ein Verschulden. Veriheidiger Dr. Darvai: Ist die Heiligkeit der Ceremonie bei allen Fraktionen der Juden, bei den Orthodoxen und den Neologen, gleich? — Sachverständiger Dr. Cohn: Im gegebenen Falle ist sie meiner Ansicht nach ziemlich gleich. Veriheidiger Dr. Darvai: Hat der Rabbi, als er zur Kanzel trat, um zu Predigen, eine religiöse Ceremonic verrichtet? — Sachverständiger Dr. Cohn: Nein. Vertheidiger Dr. Darvai: Hat der Rabbi, als er das Gebet vorsagte, eine religiöse Ceremonie verrichtet? — Sachverständiger Dr. Cohn: Gewiß, aber eben eine solche wäre es, roenn wer immer dieses Gebet vorsagen würde. Vertheidiger Dr. Darvai: Betrachtet die Gemeinde Jeden, den sie als Rabbiner anstellt, als ihren Seelsorger? — Sachverständiger Dr. Cohn: Als ihren Lehrer, denn diese Bedeutung hat das Wort „Rabbi". Vertheidiger Dr. Darvai: Hat denn der Rabbiner als solcher keine Prärogative? — Sachverständiger Dr. Cohn: So weit, als er als Gelehrter und noch dazu als theologischer Gelehrter darauf Anspruch erhebt. Es kann geschehen, daß in einer Gemeinde ein Mitglied mehr Gelchrsanikeit in religiösen Dingen besitzt, als der Rabbi und in Folge dessen in der Gemeinde auch mehr respectirt wird als der Rabbi. Die weiteren Verhandlungen haben für uns kein Interesse. Das Urtheil des Gerichtshofes wurde publicirt. Demzufolge wurden sämmtliche Angeklagte ohne Ausnahme freigesprochen. In der Motivirung wird ausgeführt, daß nach Angabe der in der Schlußverhandlung vernommenen Sachverständigen das Vorgehen des Domonyer Gemeindevorstandes, wonach dem Rabbi das Predigen und Vorbeten untersagt wurde, ein berechtigtes war, demzufolge auch ein Anderer mit diesen Functionen betraut wurde. Sonach hätte sich der Rabbi des Vorbetens enthalten sollen. Die Angeklagten konnten aber auch der Ehrenbeleidigung nicht für schuldig erkannt werden, da in der Synagoge keinerlei beschimpfender Ausdruck gefallen war. Privatkläger Dr. Darvai erklärte im Namen des Rabbiners Kohut, daß er sich mit dem Urtheil zufrieden gebe, denn der Rabbiner erblickte in dem Vorgehen der Gemeindemitglieder, wonach dieselben gestern ihre Klage gegen seine Tochter zurückgezogen haben, einen Act der Versöhnung, welchem Acte er sich nun auch seinerseits anschließen wolle. Der Staatsanwalt hingegen appellirtc. Zum Schluffe ermahnte der Präsident noch die einzelnen Parteien, in Hinkunft das gute Einvernehmen aufrecht erhalten und den Frieden in der Gemeinde nicht stören zu wollen. Rußland. Riga, im April. Kürzlich kam die Nachricht aus Rußland, daß der kaiserlich-königliche Hofschauspieler Adolph Ritter v. Sonnenthal während seines Gastspieles in Riga in seiner Eigenschaft als Oesterreicher und Jude einen Ausweisungsbefehl zugestellt erhielt, der jedoch wieder zurückgenommen sei. Die „N Fr. Pr." berichtet über diesen Vorfall: Sonncnthal war am Samstag den 30. März nach Riga gekommen, wo das gebildete deutsche Publikum mit ungewöhnlicher Spannung seinem Gastspiele im Stadttheater entgegensah. Sonnenthal trat am 1. April (Montag) als Hamlet, dann am Mittwoch und Donnerstag als Attache und Riesler auf und versetzte jedesmal das Publicum in Begeisterung. Nachdem der Künstler unbehelligt dreimal vor einem Publicum von 14- bis 1500 Personen gespielt hatte, erfährt der Polizeiministcr Wlassowski durch irgend einen schnüffelnden Dcnuncianten, daß Sonnenthal Jude sei. Sofort erinnerte sich der edle Russe einer Verordnung des Ministeriums des Innern, laut welcher ausländische jüdische Kaufleute und Händler, und zumal österreichisch-ungarische Juden, auch wenn sie nicht Kanfleute oder Händler sind, ohne besondere Erlaubniß nicht länger als drei Tage auf russischem Gebiet weilen können. Kraft dieser Verordnung bedeutete der Polizeimiuister, am Freitag d. 5. April Abends, dem vom deutschen Publicum Rigas hochgefeierten Künstler, daß er sofort Riga zu verlassen habe. Die Sache war Samstag früh bereits in der ganzen Stadt verbreitet. Sie erregte das größte Aufsehen und allgemeines Aergerniß; man fühlte, daß zugleich ein Schlag gegen das deutsche Theater und das Deutschthum überhaupt beabsichtigt sei und daß Sonnenthal's Religion nur als eine willkommene Handhabe benützt werde. Schon am Freitag Abends hatte übrigens der österreichische Consul in Riga an seinen nächsten Vorgesetzten, den österreichischen General-Consul in Petersburg, um Intervention des österreichisch-ungarischen Botschafters beim Minister des Innern telegraphirt. Da Samstag ein russischer Feiertag war, gestaltete sich an diesem Tage die Erlangung einer Entscheidung schwierig. Der Polizeimeister der Stadt, vielleicht doch über seinen Schritt etwas bedenklich geworden, gestattete vorläufig die für Samstag bereits angesctzte Sonnenthal- Vorstellung, mit der Bedingung, daß die Genehmigung des Ministers des Innern von Sonnenthal nachgeliefert werde. Für Samstag war — der Zufall kann ja zuweilen sehr satirisch sein — „Uriel Acosta" angesetzt, und Sonnenthal gab im zweiten Acte unter dem Jubel eines überfüllten Hauses die bekannte Erklärung ab: „Ihr dürft mir fluchen, denn ich bin ein Jude." — Am Sonntag Nachmittag endlich erhielt der österreichische Consul in Riga nicht vom General-Consul, sondern direct vom Botschafter Oesterreich-

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