Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 53 (1889)
- Issue
- Heft 17 (25.4.1889)
- Date
- 1889-04-25
- Page
- Seite 258 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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258 4. Nicht nur während des Schächtungsactes, sondern auch für die ganze Dauer der nach dem Halsschnitte eintretenden Muskelkrämpfe soll der Kopf des Thieres festgelegt werden, da andernfalls der bewegliche Kopf des in Muskelkrämpfen liegenden Thieres nicht selten in der heftigsten Weise am Boden aufgeschlagen und namentlich an den Hörnern verletzt wird. 5. Endlich soll die Schächtung nur durch erprobte Schächter ausgeführt werden. Bescheinigung ritueller Scheidungen. Die Minister des Innern, der Justiz und des Cultus haben eine Verfügung an die Regierungspräsidenten erlassen, worin es als unzulässig bezeichnet wird, wenn jüdische Cultusbeamte über die Vornahme einer sog. rituellen Scheidung jüdischer Eheleute und über die rituelle Zulässigkeit der Wiederverheirathung eine Bescheinigung ausstellen, ohne entweder sich zu vergewissern, daß die Ehe durch rechtskräftiges Nrtheil getrennt ist, oder aber in der Bescheinigung ausdrücklich hervorzuheben, daß die sogenannte rituelle Scheidung für den Bestand der Ehe und die gegenseitigen Pflichten der Eheleute ohne civilrechtliche Wirkung ist. Es wird dabei namentlich auf die schwerwiegenden Jrrthümer hingewiesen, in welche Standesbeamte durch solche Bescheinigungen versetzt werden können. Berlin, 14. April. Ueber die Erledigung des Falles Stöcker widersprechen sich die Nachrichten einander fast täglich. Die neueste von hier nach auswärts gemeldete Lesart geht dahin, daß der demnächst zu erwartende Spruch des Oberkirchenraths demHofpredigerStöcker gegenüber das äußerste Maß christlicher Milde zeige und in einer liebevollen, aber eindringlichen Ermahnung ausklinge. Es sollen in den letzten Wochen einige hochstehende Personen in eifrigster Weise und unter den größten Schwierigkeiten zu Gunsten des Herrn Stöcker vermittelt haben, darunter auch ein anderer Hofprediger. Das Ende ist, der Annahme dieser Kreise zufolge, daß Herr Stöcker Hofprediger bleiben wird. (Man hat wohl nichts Anderes erwartet). Dagegen wird vom Ende April gemeldet: Es bestätigt sich, daß die Staatsanwaltschaft vom Oberkirchenrath die Acten betreffs des Falles Stöcker-Witte einforderte. Endlich schreiben die „Mecklenb. Nachr." und nach ihnen die „Kreuzz.": Wenn in den Blättern jetzt vielfach die alte Nachricht wieder verbreitet wird, daß Hofprediger Stöcker vor die Alternative gestellt sei, zu wählen Zwischen seinem Amt als Geistlicher und der politischen Thätigkeit, die er bisher entwickelt hat, so ist die Notiz zwar in dieser Form nicht richtig und kann mit einem Scheine des Rechts dementirt werden. Im Wesentlichen dürfte dieselbe aber doch durch kommende Ereignisse Bestätigung finden: daß es so sein könne, wurde deshalb vielfach bezweifelt, weil es es kein geringerer als Prinz Wilhelm gewesen war, der vor etwa drei Jahren das vorübergehend erschütterte Wohlwollen Kaiser Wilhelms I. zu seinem Hofprediger in energischer Weise wiederhergestellt und schon eingeleitete Maßregeln wieder rückgängig gemacht, und weil auch die Kaiserin Augusta Victoria noch vor kurzem mit ausdrücklichen Gunstbezeugungen nicht zurückgehalten hatte. Aber die Krisis wird nun doch wohl eintreten; tritt sie übrigens ein, so weicht Stöcker nur vor einem Gegner, der zu den mächtigsten gehört; denn ganz allgemein gilt der einflußreichste Mann des deutschen Reiches als der hervorragendste Träger des Wunsches, den selbstständigen und darum unbequemen Hofprediger aus seinem kirchlichen Amte beseitigt zu sehen. Ob nun der einzig denkbare Zweck von Stöcker's Beseitigung wirklich erreicht werden wird, daß man nämlich den chnstlich-eonservativen Mann weniger „gefährlich" für die Regierung und den Staat macht, indem man ihn einer Menge von Rücksichten überhebt, die er gegenwärtig, trotz seiner Unabhängigkeit, doch immer noch nimmt, kann nur die Zukunft lehren und die maßgebende Entschließung, welche Stöcker fassen wird. — Mit polizeilicher Auflösung und unter großem Lärm endete der „Post" Zufolge am Donnerstag Abend die antisemitische Volksversammlung, welche die „Reformer Berlins" in Nieft's Saal (Weberstraße) veranstaltet hatten. Nachdem Dr. Otto Glagau einen Vortrag über „den neuen Börsenschwindel" gehalten hatte, erhielt bei der Besprechung ein Kellner das Wort. Derselbe wurde bei seinen persönlichen Angriffen gegen den Vortragenden häufig unterbrochen und auch vom Vorsitzenden zur Sache gerufen. Redner erwiderte, der Vortragende drücke sich in seinem von dem Vorsitzenden empfohlenen „Culturkämpfer" auch nicht parlamentarisch aus, so babe er vor mehreren Jahren die Kellner als „Hunde" bezeichnet. Diese Aeußerung rief bei dem Beifall der Genossen des Redners und dem Widerspruch der übrigen Versammlung einen solchen Wirrwarr hervor, daß der überwachende Polizeioffizier sich zur Auflösung der Versammlung veranlaßt sah. Dr. Glagau stellte den Redner, gegen den eine theilweise bedrohliche Haltung angenommen wurde, unter den Schutz der Polizei. Langsam leerte sich der Saal unter lebhaften Reden über die gelungene „Sprengung" und Hochrufen auf Dr. Glagau einer- und den Kellnerstand andererseits. Oppeln, 14. April. Zur Erinnerung an den verstorbenen Kaiser Friedrich hatte der Rabbiner Dr. Wiener in Oppeln für den 18. October v. I. eine Broschüre unter dem Titel „Saul und Jonathan" herausgegeben. Er erwähnte in derselben die Schrift des Professors Dr. v. Treitschke „Zwei Kaiser" und die durch einige Blätter gegangene Nachricht, daß der jetzige Kaiser dem Prof. Treitschte aus An-