Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 53 (1889)
- Issue
- Heft 16 (18.4.1889)
- Date
- 1889-04-18
- Page
- Seite 250 (sequence 14)
- Language
- German
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250 4. Die Subventionirung der israelitischen Cultusgemeinden und Einzelner aus den Mitteln des israelitischen Landesschulfonds und den vom Reichstage zu jüdischen Cultuszwecken votirten Mitteln ging in regelmäßiger Weise von Statten. Es gelangten im Jahre 1888 durch das hvhe Cultusministerium zur Vertheilung: a) an israelitische Gemeinden: zu Volksschul- und Talmudthora-Zwecken . . sl. 12 800 zu Cultuszwecken.„ 4 200 b) an arme Rabbiner und deren Wittwen „ 1000 c) an arme im Amte ergraute Lehrer . „ 1 500 Zusammen ... fl. 19 500 5. In Felge des Umstandes, daß die Circular-Verorduns zur Begutachtung gesendet. Angesichts dieser massenhaften Agenten in laufenden Angelegenheiten, die ein beredtes Zeugniß dafür abgeben, wieviel es noch in den localen Zuständen der Gemeinden zu ordnen gebe, können wir uns durchaus nicht der Annahme Hinneigen, es werde das Ministerium schon die Zeit für gekommen erachten, in der bereits ein weiterer organisatorischer Schritt zur Consolidirung unserer Verhältnisse unternommen werden könnte. Wir können es nicht in Abrede stellen, daß die Confession selbst die Jnarticulirung unserer Autonomie zu fördern im Stande wäre, ehe wir jedoch einen initiirenden Schritt nach dieser Richtung hin unternehmen würden, müßten wir volle Gewißheit darüber erlangt haben, daß unsere nung vom 21. Juni 1888 Präs.-Zahl 1191 an die Stelle! Action welcher Art immer in unserem Schooße keine Reaction der Benennung: „Israelitischer Matrikelbezirk" die am Sitze zur Folge haben könnte. In unserem Verkehr mit den des Matrikelbezirkes sich befindende „israelitische Cultusj israelitischen Cultusgemeinden der verschiedenen Parteischatgemeinde" setzte, und letztere dazu verhielt, inwiefern sie noch! tirungen verabsäumen wir es bei keiner Gelegenheit, auf keine gutgeheißenen Statuten hätte, Localstatuten anzufertigen j unsere Glaubensgenossen im Interesse des weiteren friedlichen und dieselben mit der Einreichungsclausel versehen zu lassen, j Zusammengehens einzuwirken, und wenn wir leider derzeit haben in den letzten Monaten des Jahres 1888 65 israelinicht in der Lage sind, selbst nach dieser Richtung hin derzeit tische Cultusgemeinden an uns Localstatuten eingesendet, die — nach erfolgter Prüfung und Durchführung der angeordneten Verbesserungen — zum großen Theile durch das hohe Cultusministerium bereits vorschriftsmäßig genehmigt wurden. Nicht unerwähnt können wir lassen, daß kaum ein Tag vergeht, an dem nicht einige Glaubensgenossen aus den verpositive Resultate auszuweisen, so bestärken uns zum Mindesten die Erfahrungen in der Ueberzeugung, daß wir auf dem eingeschlagenen Wege dem uns gesteckten Ziele der Erlangung des Frieden und der Jnarticulirung der Rechte unserer Confession bedacht und aufrichtig zuzustreben haben, und uns hierin weder durch die Renitenz einiger Malconschiedenen Theilen des Landes persönlichen Verkehr mit uns tenten, noch durch die Hast der Uebereifrigen beirren lassen pflegen, um über verschiedene Angelegenheiten, die ihre Gemeinden berühren, unsere Meinung einzuholen. Es gelingt uns hierdurch, vielen Streitigkeiten vorzubeugen, und da die Zahl der mit uns verkehrenden Personen und Gemeinden l ohne Unterschied der Parteistellung allmälig zunimmt, er-! blicken wir hierin ein nicht zu unterschätzendes Symptom! dafür, daß unser unparteisches und selbstloses Vorgehen in administrativen Angelegenheiten, sowie die von uns stets propagirte unerläßliche Nothwendigkeit der Einigkeit in unserer Mitte in stets weiteren Kreisen Anerkennung und Anhänger findet. Nicht unsere Schuld ist es, wenn wir demungeachtet dem Endziele nicht sichtlich näher gerückt sind und daher den Abschluß der einheitlichen Organisation der jüdischen Confession auch nicht in nahe Aussicht stellen können. Die Vorbedingungen hierzu sind noch immer nicht erfüllt. Derzeit sind noch 87 Matrikelbezirke der Cultusgemeinden mit der Constituirung im Rückstände und selbst viele der constituirten Bezirke bedürfen noch nach vielen Richtungen hin der Regelung: nach Tausenden zählten im Jahre 1888 die Einläufe des Cultusministeriums in jüdischen Angelegenheiten und auch im Laufe des Jahres 1889 wurden mehr als 400 Angelegenheiten vom genannten Ministerium nur zu dürfen. Budapest, am 27. März 1889. Das Präsidium der israelitischen Landescanzlei. Frankreich. Paris, 10. April. (Privatmitth.) Die zerrütteten Umstände, in welchen sich gegenwärtig die Pariser Bankwelt befindet, übt auf die bürgerlichen Verhältnisse einen nicht zu unterschätzenden Einfluß. Es ist bereits lange her, daß man in der hiesigen Finanzwelt zwischen den christlichen und jüdischen Banquiers zu unterscheiden angesangen. Den Anfang niachte jene berüchtigte ultramontane Bank, welche ein so schmähliches Fiasco erfuhr. In der jüngsten Zeit ging der „Kupferring" auf eine ähnliche Ausschließung der jüdischen Financiers aus. Welch einen trübseligen Ausgang dieses Unternehmen hatte, ist bekannt, und um zu retten, was noch zu retten war, mußte man seine Zuflucht zu den jüdischen Banquiers, namentlich dem Hause Rothschild nehmen. Die Folge davon war aber eine um so größere Gehässigkeit gegen die, welche sich von jenem unseligen Manoeuvre ferngehalten und deren Hilfe man ansprechen mußte. Man wird sich erinnern, daß diese Gehässigkeit sich schon in der Deputirtenkammer Luft gemacht, aber vom Minister leicht zurück-