Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 53 (1889)
- Issue
- Heft 16 (18.4.1889)
- Date
- 1889-04-18
- Page
- Seite 243 (sequence 7)
- Language
- German
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243 Wir wenigstens protestiren dagegen. Wer sich im Leben irgend umsiebt, weiß, daß es viele Eltern giebt, namentlich unter der ländlichen Bevölkerung, welche finanziell im Stande wären, ihre Söhne auf einer höheren Lehranstalt zu erhalten, dies aber dennoch nicht thun, weil sie ihre Söhne ihrem eigenen Stande erhalten wollen, und von einer „höheren Bildung" gar nichts wissen mögen. Andrerseits ist die Zahl der jüdischen Schüler höherer Lehranstalten und der Universitäten, welche den größten Entbehrungen ausgesetzt und auf die Unterstütznng ihrer Glaubensgenossen angewiesen sind, sehr groß, daß hier die finanzielle Lage der Eltern viel mehr dafür spräche, ihre Söhne den höheren Lehranstalten nicht zuzuwenden. Außer dem finanziellen Punkte und dem Bildungstriebe giebt es aber noch ein drittes Motiv, welches wahrscheinlich bei den jüdischen Eltern am meisten mitspricht, nämlich der dringende Wunsch, ihre Kinder von der drückenden Lage zu befreien, in welcher sie selbst sich befinden, und eine höhere gesellschaftliche Stufe erreichen zu sehen. Jedenfalls entbehrt hier die „Statistische Correspond." des wissenschaftlichen Sinnes, wenn sie das Verhältnis der Confessionen hinsichtlich des Besuches höherer Lehranstalten allein auf die materielle Lage hin erklären will. Berlin, 10. April. Die „Post" (freiconservativ) bringt die Nachricht, daß die Vorgesetzte Behörde Stöckers diesem! die Wahl gelassen, seine Agitation fortzusetzen oder sein Amt! aufzugeben. Hierzu bemerkt die Frankfurter Zeitung: „Die^ Nachricht von irgend einer Maßregelung Stöckers gehört seit! Jahr und Tag zu den Stammgästen der Presse; Niemand! glaubt daran. Jetzt taucht sie in der „Post" auf und zwar in einer Form, die von vornherein Verdacht erwecken muß. Die Vorgesetzte Behörde, heißt es, also der evangelische Ober-! kirchenrath, habe Herrn Stöcker aufgefordert, zwischen seinem! Amt und seiner sonstigen öffentlichen Thätigkeit — die Aus-1 Übung der ihm von Kartells-Liebe übertragenen parlamentarischen Mandate natürlich ausgenommen — zu wählen. Ein j solches Ansinnen zu stellen, ist keine Behörde berechtigt. Sie kann den ihr unterstehenden Beamten wegen seiner amtlichen oder außeramtlichen Thätigkeit zur Rechenschaft ziehen und ihn je nach dem Ergebniß der Untersuchung mit Verweis, Geldbuße und Entlassung aus dem Amte strafen, aber sie hat ihm keine Vorschrift darüber zu machen, was er zu thun und zu lassen hat. Nahezu zehn Jahre hat der Oberkirchenrath das Treiben Stöcker's ruhig mit angesehen, er hat zu der wüsten Hetzthätigkeit des Hofpredigers geschwiegen, muß also doch wohl in ihr nichts gefunden haben, was unvereinbar mit dem kirchlichen Amt gewesen wäre. Herr Stöcker ist der Gleiche geblieben, der Oberkirchenrath auch; sollte er jetzt wirklich disziplinarisch eingeschritteu sein, so könnte das nur in Folge eines Anstoßes von Außen geschehen sein, das Verfahren müßte aber den Zweck heben, festzustellen, ob der Hof- Prediger sich gegen die Pflichten seines Amtes und gegen die Würde, die es haben soll, vergangen hat. Die Frage muß bejaht oder verneint werden; würde sie bejaht, so wäre Stöcker zu bestrafen, im anderen Falle dürfte ihm kein Haar gekrümmt werden, denn wenn sich demagogisches Hetzen mit dem geistlichen Amt verträgt, warum soll Herr Stöcker seinem Gelüste nicht fröhnen? Wie wir ihn kennen, wird der „neue Luther" es auch darauf ankommen lassen, ob man an ihm ein Exempel statuiren will; sollte es geschehen, so würde er dem Hofprediger Ade sagen und den Agitator weiter spielen; das hat er wenigstens ohne Eid wiederholt versichert. Hoffähig bliebe er ja, auch nach seiner Entlassung, als Abgeordneter zum Landtag und zum Reichstag und wer weiß, ob er sich in Esearpins und seidenen Strümpfen — der neuerdings für die uniformlosen Volksvertreter vorgeschriebenen Hoftracht — nicht würdiger ausnehmen würde, als im Ornate eines Dompredigers!" — Die „Kreuzzeitung" bezweifelt die Richtigkeit der von der „Post" gegebenen Nachricht. Berlin, 11. April. (Privatmitth.) Bei den Verhandlungen über die Alters- und Invalidenversicherung kommt es in eigenthümlicher Weise Zu Tage, daß die Parteien, namentlich die conservative, bereits von sozial-demokratischen Ideen durchtränkt sind, wahrscheinlich ganz unbewußter Weise. Man hört von Anhängern aller Parteien Redensarten, die aus dem Munde der Sozialdemokraten gekommen zu sein scheinen. So macht sich öfters die Feindseligkeit gegen das Kapital bei den Agrariern Luft, während sie ebenso wenig wie die Industriellen und die Regierung des Kapitals entbehren können. Was wollten sie ohne dasselbe anfangen? Nach der jetzigen Lage der Dinge reicht nur selten ein Privatbesitz aus, den Kapitalforderungen des Unternehmens zu genügen, so daß also zum Kapital in anderen Händen die Zuflucht gesucht werden muß, ohne welche sowohl die Landwirthschaft als die Industrie in verhängnißvolles Stocken gerathen würde. Sobald die Herren nun von Kapital sprechen, so identifiziren sie es mit den Juden. In der Sitzung des Reichstages vom 9. April wurde über den Antrag, für die Alters- und Invalidenversicherung ein Reichsamt zu gründen, während der Entwurf der Regierung und die Commission für Landesämter gestimmt hatten, verhandelt. Der konservative Abg. v. Friesen sprach gegen das Reichsamt und führte als Motiv seines Widerspruches an, daß die bei der Versicherungskasse sich anhäufenden Kapitalien dem Hause Israel in Berlin in die Hände kommen und dessen Vortheile und Macht vermehren würden. Ihm entgegnete der Führer der Sozialdemokraten Bebel: „Der Vorredner hat gemeint, daß von der Konzentration beträchtlicher Kapitalien in den Händen der Reichsanstalt, beziehentlich der Reichsregierung nicht etwa das deutsche Volk, sondern das Reich Israel den Vortheil haben würde. Da hat der Vorredner vielleicht gegen