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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1889-04-04 · Heft 14 (4.4.1889) · p. Seite 212

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
53 (1889)
Issue
Heft 14 (4.4.1889)
Date
1889-04-04
Page
Seite 212 (sequence 8)
Language
German
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212 12 Handwerker. Man sieht hieraus, daß der Verein seine Gaben nach allen Richtungen hin gewährt und nicht einseitig sich besonderen Zweigen zuneigt. Auf dem Gebiete des Ackerbaues wurde er nicht in Anspruch genommen. Sein Vermögen beträgt 34,200 M. Möge er immer weitere Fortschritte machen! Stuttgart, im März. (Privatmitth.) Je mehr das Königreich Württemberg unter den deutschen Staaten sich durch die Fürsorge für seine israelitischen Unterthanen und durch einen beträchtlichen Staatsbeitrag zu den Kosten des israelitischen Cultus auszeichnet, desto eher werden unsere Leser nähere Angaben hierüber von uns erwarten. In dem jährlichen Staatsetat erscheint daher ein Capitel 60 „Beitrag zur israelitischen Centralkirchencasse." Da figurirt eine Pauschalsumme zufolge früherer Verabredung mit M. 18,515, ein Beitrag zu Gehaltsaufbesserungen für die Rabbiner, Vorsänger und israelitischen Confessionsschullehrer mit M. 4457 und ein dito zu Pensionen der Rabbiner und Vorsänger und ihrer Hinterbliebenen in Höhe von M. 4528 — alles wie bisher. Zusammen M. 27,500. Der Bedarf der israelitischen Centralkirchencasse ist für jedes der beiden Etatsjahre von der israelitischen Oberkirchenbehörde zu M. 57,164.45 angenommen. Während hiernach der Beitrag der Staatscasse zur israelitischen Centralkirchencasse unverändert wieder in dem pro 1887/89 verabschiedeten Betrag eingestellt ist, ist die Landesumlage auf Grund des Gesetzes vom 23. Dec. 1873, und zwar vom 1. April 1888 ab, von bisherigen M. 10,917 pro Jahr um M. 3207.45 auf M. 14,124.45 erhöht worden. Die dermaligen aus der Centralkirchencasse fließenden Stellengehalte der Rabbiner (je neben freier Wohnung oder Miethzinsentschädigung und neben verhältnißmäßig nicht hohen Emolumenten) betragen bei dem Rabbinat Stuttgart M. 2600, bei dem neu errichteten Rabbinat Ulm M. 2500, bei 5 Rabbinaten M. 1948—1800 und bei den übrigen Rabbinaten M. 1700. Doch kamen dazu bisher für die schon vor 1878 angestellt gewesenen Rabbiner je M. 50 Entschädigung für Wegfall der Stolgebühren und außerdem für jeden würdigen Rabbiner Alterszulagen hinzu. Vom 1. April 1889 sollen nun die Gehalte sämmtlicher Rabbinate, mit Ausnahme des Rabbinats Stuttgart und vorbehaltlich einer besonderen Behandlung bei dem neu errichteten Rabbinat Ulm, für Rechnung der israelitischen Centralkirchencasse um je M. 200 erhöht werden, wogegen die Entschädigungen für Verluste an Stolgebühren von je M. 50 wegfallen. Gleichzeitig soll das System der Alterszulagen so geordnet werden, daß jeder Rabbiner aus der israelitischen Centralkirche nach 5 Jahren M. 100, nach 15 Jahren M. 200, nach 25 Jahren M. 300 und nach 35 Dienstjahren M. 400, Alterszulage erhalt, jedoch mit der Maßgabe, daß Stellen-! gehakte und Alterszulage, wenn der Stellengehalt M. 2200 j und darüber beträgt, die Summe von M. 2550, und, wenn der Stellengehalt M. 2600 und darüber beträgt, die Summe von M. 2700 nicht übersteigen könne. Die Etatserläuterungen bemerken dazu, daß die Absicht ist, diesen Anträgen der israelitischen Oberkirchenbehörde die nach § 20 der K. Verordnung vom 27. October 1831 erforderliche Genehmigung zu ertheilen. Leipzig, 22. März. In diesen Tagen hielt bte hiesige „Mendelssohn-Stiftung" ihre 28. Jahresversammlung ab. Aus dem Berichte geben wir Folgendes: Ehedem hat Sokrates sich bemüht, das Streben nach geistiger Nahrung dem Streben nach körperlicher Nahrung zur Seite zu stellen — und Mendelssohn, der in seiner Zeit „der deutsche Sokrates" genannt wurde, übte diese Lehre in gleichem Maße, suchte jedoch den Weg zum Besseren darin zu finden, indem er die Kreise, in welchen er lehrend Einfluß übte, auf die eigene Besserung verwies, während er in seinem „Jerusalem" auf die staatsbürgerliche Pflicht und auf die Treue im Dienste seiner Mitmenschen hingedeutet hat. Im Sinne und im Geiste jenes edlen Menschenfreundes fand am 24. Februar im großen Sitzungssaale der Synagoge die 28. ordentliche Generalversammlung der Stiftung statt, welche mit dem Namen des wohlmeinenden Lehrers auch die vielbewährte Lehre 28 Jahre hochzuhalten wußte und die thatkräftige Unterstützung aller Edeldenkenden wohl verdient. Wenn Kunst und Wissenschaft mit Recht die Förderung durch geistige und materielle Hilfe beanspruchen, so ist es eine um so höhere Pflicht, wenn es gilt, der Würdigkeit und der Bedürftigkeit Stütze zu bieten und dadurch der Menschheit vorwärts zu helfen, indem durch „Können und Wissen" nützliche Arbeitskräfte dem Staate und der Gesellschaft erzogen werden. Der Vorsitzende, Herr Finkelstein, eröffnete die Versammlung mit einer eingehenden Betrachtung der edlen Ziele, welche sich die Mendelssohn-Stiftung bei ihrer Gründung gestellt hat. Geistige und materielle Wohlthätigkeit bestimmt die Richtung derselben, wie sie von den ersten Gründern bezeichnet wurde. Die fortgesetzte Thätigkeit im Dienste der Menschheit, in der Beihilfe für unglückliche Glaubensgenossen und selbstverständlich auch für die Unterstützung der Bedürftigen — ohne Unterschied der Confession —, welche als Studirende unserer Hochschule, als Schüler unseres Conservatoriums und der Akademie vorwärts streben, kennzeichnet den Weg in ununterbrochener Fortsetzung. Der Vorsitzende hob alsdann noch hervor, daß mit dem theilweisen Rückgänge der Mitgliederzahl der dringende Mahnruf au alle ergeht, für den nothwendigen Ersatz derselben möglichst förf bernb einzutreten. Zur Zeit sei noch immer die Möglichkeit I geboten, neben dem vermehrten Zinseneingang des vergrößerten „festen Fonds", dem erst in den letzten Tagen ein Ver-

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