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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1889-04-04 · Heft 14 (4.4.1889) · p. Seite 207

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
53 (1889)
Issue
Heft 14 (4.4.1889)
Date
1889-04-04
Page
Seite 207 (sequence 3)
Language
German
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207 schied zwischen dem Sittengesetz für den Einzelnen und dem welches die Gesellschaft beherrschen und gestalten soll. Sie begreift nicht, daß vom Standpunkt der Lehre selbst dem Individuum Vorschriften gemacht werden sollen, während es der Gesellschaft den entgegengesetzten zu huldigen freistehe. Die Moral ist ihr dieselbe in allen menschlichen Verhältnissen, für alle menschlichen Institute und Kreise. In der That ist es auch nicht möglich, innerhalb der jüdischen Moral das Gesellschaftliche von dem Individuellen zu trennen. Das Judenthum — schon im Mosaismus — kümmert sich nicht um die Staatsverfassung, die monarchische oder die republikanische und diese in ihren verschiedenen Nuancen, deren Wahl selbst dem Volke Israel frei gestellt wurde. Auch will es keineswegs den Staat in seiner freien Entwickelung meistern, und der Talmud stellt als obersten Grundsatz hin: „Das Gesetz des Staates ist Gesetz." .sri Nrnr^cn nh Treue und Gehorsam und die innigste Theilnahme für das Wohl des Staates und die Achtung der Obrigkeit schärfte es seinen Bekennern ein, so schon Jeremias den Exulanten und die Väter in der Mischnischen Zeit. Aber die großen | Grundsätze, die ihm von seinem ersten Gesetzgeber aufgestellt! worden, hat das Judenthum stets hoch und fest gehalten.! Heben wir als Beispiel die Gleichheit Aller in Rechten und Pflichten vor dem Gesetze hervor und zeigen wir an ihm, daß dieses sociale Axiom von dem Gesetz für das Individuum gar nicht getrennt werden kann. Dieser höchste gesellschaftliche Grundsatz lag dem Gesetzgeber so am Herzen, daß er ihn öfter wiederholte. 2. Mos. 12, 49 heißt es: „Ein Gesetz soll für den Eingeborenen und für den Fremdling sein, der sich in seiner Mitte aufhält." 3. Mos. 24, 22, 4. Mos. 9, 14, 15, 16 finden sich dieselben Worte. „Ein Gesetz, Ein Recht, Eine Satzung für Alle." Dies prägte sich dann in vielen Spccialgesetzen aus. Wenn nun z. B. jedem Individuum vorgeschrieben wird, den Fremdling zu lieben wie sich selbst, den Fremdling in keiner Weise zu bedrücken, den Fremdling an seinen Freudenfesten Theil nehmen zu lassen und ihm von allem, was von dem Ertrage des Bodens für die Hilfsbedürftigen bestimmt ist, genügend zu verabreichen, wie könnte dies ohne jenen allgemeinen Grundsatz verstanden und gelehrt werden? Dasselbe gilt von dem zweiten allgemeinen Grundsatz der persönlichen Freiheit, die sowohl als Princip in der Form, daß wir nur Diener Gottes und keines Menschen Knecht sein sollen, wie in allen Institutionen nach den verschiedenen Forderungen und Folgerungen ausgeprägt worden. Schon die Lehre von der Willensfreiheit und der Verantwortlichkeit muß mit dem Grundsatz der persönlichen Freiheit begründet werden. Denn jede wesentliche Beschränkung derselben bringt auch eine Beschränkung der Willensfreiheit und der Verantwortlichkeit mit sich. — Es würde uns hier zu weit führen, wollten wir dies noch bei allen übrigen Principien dieser Kategorie Nachweisen. Und warum sollten wir, dem Beispiele anderer Confessionen folgend, diese Ausscheidung integrirender Elemente unserer Sittenlehre bewerkstelligen? Gereicht es nicht dem Judenthume zu hoher Ehre, in grauester Zeit Grundsätze verkündet, in sich ausgenommen und verwirklicht zu haben, welche erst seit kurzer Zeit bei den civilisirten Nationen nach dreitausendjähriger Culturarbeit zur Erkenntniß und zur Geltung gekommen sind und noch heute nach ihrer Verwirklichung ringen? Wir halten es sogar für ein Vergehen, der jüdischen Jugend dieses Bewußtsein vorzuenthalten, und während wir suchen, in den Herzen unserer Glaubensgenossen die Begeisterung für unsere Religion anzufachen, ihnen diese großen Vorzüge unserer Lehre zu verschweigen. Wir leben deshalb der Ueberzeugung, daß diese unsere Auslassung beherzigt werden wird. Pest, 21. März. Der Antisemitismus. Der „Pester Lloyd" enthält folgenden lehrreichen Artikel. „Der Antisemitismus — den deutschen Gelehrten ist für diese wissenschaftliche Erfindung der gelbe Fleck in der Culturgeschichte des Continentes gesichert —, der Antisemitismus nimmt überall die locale Grundfarbe seines Standortes an. In Preußen trug er neben der militärischen Schneidigkeit eine starke Furche des After-Chauvinismus und einen salbungsvollen Zug der protestantischen Jesuiterei im Gesicht, und mit dieser verzwickten Physiognomie konnte er eine Zeit lang Aufsehen erregen und Zulauf finden, aber bald genug reagirte die Kritik der reinen Vernunft wider ihn und heute ist er hinausgedrängt in die letzte Linie der Reaction. Hierzulande sprang er mit klirrenden Sporen und blinkendem Beil, ein echter Csnrdaheld, in genialer Ungebundenheit mitten ins Volk hinein, erschöpfte sich in einem einzigen excessiven Anlauf, und heute steht er zu einem Schatten zusammengeplattet in einem vergessenen Winkel des Abgeordnetenhauses. In Oesterreich aber, da wächst er jetzt zusehends aus der brütenden Melancholie der unteren Bevölkerungsschichte heraus, er hat den Kropf und den Wasserkopf des richtigen Trottel, und hier ist ihm wahrscheinlich auch ein längeres Leben beschieden, denn die Dummheit stirbt nicht aus. Freilich, wie diese degenerirte Spielart, die von Rechtswegen nur in den Alpenländern zuhause sein sollte, so kannibalisch in der civilisirten Kaiserstadt an der schönen blauen Donau gedeihen kann, das müßte schier Wunder nehmen, wüßte man nicht, daß sie mehr noch durch klägliche Fehler ihrer Widersacher, als durch die Bemühungen ihrer Psteger gefördert wurde, — Fehler, die eine Zeit lang auch bei uns 14*

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