Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 53 (1889)
- Issue
- Heft 12 (21.3.1889)
- Date
- 1889-03-21
- Page
- Seite 180 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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180 den rc. Es ist jedoch nicht bekannt, daß auch der Wirkungskreis eines Landesrabbiners in Böhmen, sei es von Seite der Juden oder von Seite der Behörden irgendwie näher umschrieben oder gekennzeichnet worden wäre. Es waren das> eben Titularlandesrabbiners, wie es katholische Bischöfe in; partibus giebt.! Schließlich wollen wir hervorheben, daß nach der projektirten Judenordnung für Mähren vom 29. September 1789 von der Anstellung eines Landesrabbiners abgesehen werden sollte. Die Hofkanzlei meinte nämlich: Diese Stelle würde den Judengemeinden nur Unkosten verursachen. Zu dieser Stelle bemerkte Kaiser Josef II.: „Ist die Kanzlei ganz recht daran, daß auch in den mährischen Landen, sowie es in Galizien geschehen, die Anstellung eines Landesrabbiners zu unterbleiben habe." Statt der Ortsrabbiner (8 2) sollte in jedem Kreise ein ordentlicher Rabbiner sein und zwar für den Brünner Kreis zu Nicolsburg, für den Olmützer Kreis zu Boskowitz, für den Pernrauer Kreis zu Holleschau, für den Znaimer Kreis zu Eibenschütz und für den Hradischer Kreis zu Ungarisch-Brod. — Man kam jedoch von diesem Plane ab, da die Institutionen sich eingelebt hatten.u) 13) Wir wollen noch Folgendes beifügen: Die Wahl der Rabbiner, Oberjuristen, Beisitzer und Aeltesten in Böhmen mußten von den Behörden bestätigt weroen. Am 28. April 1753 wurden diese Wahlen, mit Ausnahme der Rabbiner den Gemeinden übertragen, mit dem Bemerken, daß die Hosdireetorialtaxe richtig eingehoben und alljährlich darüber Rechnung gelegt werde. Die letzten Unterjuristen in Prag, welche die Kaiserin Maria Theresia 21. October 1752 bestätigte, waren: Tio (?), Weyl und Simon Brisker. — In Betreff der Wahl der Aeltesten in Prag stellte die Judencommission 17. Juli 1764 folgende Anträge: Damit bei Renovation der Prager jüdische Senat in Zukunft mit bessern und tüchtigen Subjecten bestellt werde, sollen, da hierorts (bei der Judencommission) die Copacität der aus etlichen tausend Seelen bestehenden Judengemeinde in Prag Gewählten unmöglich bekannt sein kann, aus der ganzen Gemeinde 15 wohlverhaltene Individuen und zwar 5 aus der ersten, 5 aus der zweiten und 5 aus der dritten Contributionsklasse benannt werden, welche 10 Personen 8uo ordine mit Beisetzung ihrer Qualifieation prirno, 86oundo und tertio loco zu Aeltesten oder Gemeinältesten Vorschlägen und die Judencommission würde dann die besten dem k. k. Landesgubernium in Vorschlag bringen. %citUs\'\^VUXC fylfocfyfo tt. Deutschland. AuS Hessen, im März. (Privatmitth.) Der Artikel „Zustände und Beobachtungen" in Nr. 10 dieser Zeitung veranlaßt mich zu folgenden Bemerkungen: Der Einsender jenes Artikels wollte darthun, daß es vielen — besonders kleinen — Gemeinden des Geldpunktes halber nicht möglich sei, ihre Beamten definitiv anzustellen. Aber diese Ausführungen zeigen uns geradewegs das Gegentheil, wie vortheilhaft es gerade für kleinere Gemeinden wäre, für definitive Anstellung ihrer Beamten zu sorgen und dadurch zugleich ihr Gemeindewesen besser zu stellen, als es bisher leider bei so vielen kleinen — auch bei manchen größeren — gewesen ist. In den letzten Jahren ist eine (schließlich gar vom D. I. G. B. unterstützte) Bewegung gegen die Neugründung von israelitischen Elementarschulen und für Beseitigung der schon bestehenden entstanden. Daß diese Bewegung eine verderbliche ist, erweist sich mit jedem Tage mehr. Ich bin vielmehr der Ansicht, daß in den kleineren und mittleren Gemeinden gerade die israelitische Elementarschule den am meisten gefühlten Uebelständen abhelfen würde. Zu erst würde der jüdische Geist in der Elementarschule besser gepflegt werden können als in der Religionsschule. Wie in der christlichen Schule der gesummte Unterricht vom christlichen Geiste durchwoben ist, so wird es auch in der israelitischen Elementarschule gehalten, daß so überall der jüdisch-religiöse Geist obwaltet. Dann würde ein oft schwer empfundener und dem Judenthume manchmal geradezu Unehre bereitender Uebelstand durch Gründung von Elementarschulen beseitigt werden: das ungeprüfte Element unter den israelitischen Lehrern. Kleinere Gemeinden würden aber auch große vecuniäre Vortheile ziehen, wenigstens in Preußen. In der hiesigen Gemeinde bezieht derElementarlehrer incl. Wohnung und Feuerung ein Einkommen von 1240 M., der vor kurzer Zeit pensionirte frühere Lehrer eine Pension von 875 M. Hiervon zahlt der Staat nach dem Schullastengesetz 400 M., als Gehaltszuschuß 120 M. und Alterszulage 100 M., sowie nach dem Pensionsgesetz zur Pension des früheren Lehrers 600 M.. im Ganzen also 1220 M., so daß die Gemeinde statt 2118 M. nur 898 M. aufzubringen hat. So steht sich die Gemeinde, trotzdem sie außer ihrem Lehrer noch einen pensionirten Beamten hat, doch recht gut. Darum müßte mit aller Macht dahin gestrebt werden, in mittleren und kleineren Gemeinden die Religionsschulen zu beseitigen und durch Elementarschulen, allerdings mit öffentlichem Charakter, zu ersetzen. Den Lehrern könnte dann auch das Kantorat und wo nöthig auch die Schechita übertragen werden. Daß die Bezirksregierungen große Schwierigkeiten bereiten würden, glaube ich nach bisher gemachten Beobachtungen nichts) I) Bei Obigem ist nicht außer Acht zu lassen, daß die Lage der jüdischen Gemeinden im ehemaligen .«ursürstenthum Hessen nach der ihnen von dem früheren Regiment gegebenen Organisation ei ne