Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 53 (1889)
- Issue
- Heft 12 (21.3.1889)
- Date
- 1889-03-21
- Page
- Seite 176 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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176 glücklichen Gelegenheit nicht zugleich die Aufmerksamkeit auf die Organisation des Vereins und auf etwaige Verbesserung derselben lenkten. Es scheint uns dringend nothwendig, daß den Mitgliedern außerhalb Paris eine größere Thätigkeit zugewiesen werde, sowohl um das Interesse derselben zu beleben, daß es nicht nach und nach ganz erlösche, als auch um die Wirksamkeit der Alliance auch in den näher gelegenen Ländern zu verstärken. Namentlich müßte auch nach unserer Meinung das Central-Comitö eine andere Gestalt erhalten. Wie die Dinge jetzt liegen, ruht die ganze Verwaltung des Vereins in den Händen der in Paris wohnenden Comite-Mitglieder, und die auswärtigen Mitglieder haben nur ein Ehrenamt ohne irgend welche Funktion. Allerdings wird denselben pünktlich vor jeder Sitzung eine „Tagesordnung", sowie eine kurze Angabe von Beschlüssen der vorangegangenen Sitzung zugeschickt. Allein diese Mittheilung entbehrt der protocollarischen Form, der Präsenzliste und der Nnterschriften. Es ist also nicht ersichtlich, wie weit diese Mittheilungen reichen. Da nun den Auswärtigen die Einsicht in die Schriftstücke und Documente fehlt, welche den Gegenständen der Tagesordnung zu Grunde liegen, so sind sie völlig außer Stande, ein Votum abzugeben. Wir wollen hiermit durchaus keine Kritik dessen, was von der Alliancö geschieht, geben oder veranlassen; wohl aber scheint es uns, daß diese Institution des Centralcomitös einer durchgreifenden Remedur bedarf, wenn sie nicht zu einem bloßen Scheinwesen hcrabsinken soll. Wien, im März 1889. Aus Alt-Prag und vom böhmischen Landesrabbinat. Bon G. Wolf. Wie bekannt, zeichnete sich der Oberrabbiner zu Prag und Landesrabbiner von Böhmen, David Oppenheim (1702 bis 1736) durch eine bei Rabbinern höchst seltene Eigenschaft aus. Er war wohlhabend oder eigentlich reich und besaß eine großartige Bibliothek, die 1829 gewissermaßen um ein Linsengericht nach Oxford verkauft wurde, wo sie eine Zierde (the glory of Oppenheim) der Bodleiana bildet. Die Historiker, Grätz (Geschichte X. 347 ff.) an der Spitze, entwerfen von diesem Mann ein wenig schmeichelhaftes Bild und lassen ihm nur die Gerechtigkeit widerfahren, daß er ein Biblophile und sehr wohlthätig war?) Wir wollen hier einiger internen Vorgänge während der Amtswirksamkeit Oppenheimers in Prag gedenken, die ein Schlaglicht auf die damaligen Verhältnisse werfen. Wir l) In schwungvoller Weise wird Oppenheim von Kaufmann in der jüngst erschienenen Schrift: „Samson Wertheimer" S. SS u. ff. geschildert. müssen jedoch zunächst etwas zurückgreifen, um den Wirkungskreis des Oberrabbiners zu kennzeichnen. Im Jahre 1647 schritten die Aeltesten, Gemein-Aeltesten und Beisitzer der Prager Fudenschaft bei Kaiser Ferdinand IH. mit folgender Bitte ein: Seit undenklichen Jahren sei es eine Gepflogenheit der Prager Judenschaft, einen Oberrabbiner aufzunehmen und zu erhalten, welcher sowohl über die Juden in Prag, als auch über jene im Königreich Böhmen zur Unterweisung der jüdischen Ceremonien und zur Bestrafung der Uebertreter derselben, auch Pflanzung und Unterhaltung guter Polizei und Ordnung gesetzt und geordnet werde. Seit zehn Jahren jedoch, als der frühere Oberrabiner starb (wohl Josef, Sohn Abraham Kalmanky, vergl. Gal.-Ed. Nr. 82, S. 34) sei das Amt verwaist und zwar zum Theil in Folge der Kriegstrubel und zum Theil wegen der Armuth der Gemeinde. In Folge dessen handelt das jüdische Volk gegen die jüdischen Gesetze und der Verfall der Religion nimmt immer mehr zu. Unter diesen Verhältnissen vereinigten sich die Aeltesten und Gemein-Aeltesten nebst Beiziehung von fünfzehn der vornehmsten Gemeindemitglieder und beschlossen, den Rabbiner Simon Wiedtels?) der bereits seit mehreren Jahren oberster Magister, und sonst ein frommer Mann und für dieses Amt qualisicirt ist, zum obersten Rabbin zu erwählen. Zu dessen Autorisirung und damit die jüdische Gemeinde in Frieden und Ordnung erhalten werde, sei nichts mehr nöthig, als daß der Kaiser genannten Wiedtels bestätige und in seine Protektion nehme, damit demselben in gegebenen Fällen von der hohen Obrigkeit die wirkliche Assistenz und hilfreiche Hand geleistet werde. Kaiser Ferdinand gewährte diese Bitte, Preßburg, 20. Februar 1647 und erließ an den Obersten Burggrafen in Böhmen ein Mandat (dasselbe ist mit unterschrieben vom böhmischen Kanzler Grasen Georg von Martinitz). In demselben heißt es: „Sintemalen dann solches von ihnen zur Unterhaltung des unter ihnen nach ihren Ceremonien hergebrachten Respekts und Bezwingung des Ungehorsams gemeint und gesucht werden", so soll die böhmische Kammer erinnert werden, genannten obersten Rabbi in die allgemeine Landesprotektion zu nehmen und ihm stets wieder die Ungehorsamen obrigkeitlichen Beistand gewähren. Der Nachfolger Wiedtels war Gabriel Elkischer und ihm folgte David Oppenheim. Diesem ertheilte Kaiser Leopold I. die Protektion?) Nachdem Leopold I. am 5. Mai 1705 2) Der Name kommt in verschiedenen Schriftstücken verschieden vor. Er heißt Wiedels, Weedel, Wedeles rc. Näheres über ihn wissen wir nicht. In dem Aktenstücke, welches im „Orient" 1845, Nr. 8 mitgetheilt ist, das jedoch zahlreiche Schreib- und Druckfehler enthält, ist der Borname mit „Wolf" angegeben. 8) Diese fehlt im hiesigen Archive.