Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 53 (1889)
- Issue
- Heft 12 (21.3.1889)
- Date
- 1889-03-21
- Page
- Seite 174 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/3224737-3227771-3227784--46060-3265602- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
174 hiermit aber auch jedes Mitglied dieses Volkes einen gleichen Anspruch an den Landbesitz habe. Als eine Gabe Gottes sollte jeder seinen Landbesitz betrachten und in diesem Sinne verwalten. Man hat nun an der Abfassung des Gesetzes die mannigfaltigste Kritik geübt; zuletzt muß aber auch der erbittertste Kritiker zugestehen, daß das Gesetz bereits im 8. Jahrhundert vor der gew. Zeitr. vorhanden war, und jedenfalls in seinen wichtigsten Theilen längst im Volke lebte. Hiermit ist aber auch zugegeben, daß jener Grundsatz über die Vertheilung des Bodens im Volke Israel seit ältester Zeit lebte und zu seinem innersten Wesen gehörte. Deshalb finden wir auch Spuren desselben in der Geschichte des Volkes und noch Ezechiel, als er die zukünftige Verfassung nach dem Ende des Exils entwarf, spricht jenen Grundsatz als eine der ersten Bedingungen aus. Hieraus erklärt es sich aber auch, daß dieses Volk der inneren socialen Kämpfe, wie sie bei den übrigen Völkern zur Tagesordnung gehörten, entbehrte, daß es. wenn nicht andere politische und religiöse Momente eintraten, den inneren Frieden und die innere Sicherheit besaß; andrerseits daß das an sich kleine Land eine verhältnißmäßig übergroße Bevölkerung ernährte, obschon diese nur vom Landbau lebte und der Industrie und des Handels entbehrte. Es haben schon viele einsichtsvolle Männer darauf gedrungen, daß man endlich aus den geschichtlichen Ansichten und Urtheilen die bloße Berücksichtigung der äußeren glänzenden Momente und der zeitweiligen Erfolge beseitige und den inneren Kern und Werth der Institutionen und Geschehnisse, die sittliche Bedeutung, das Resultat für die allgemein menschheitliche Entwickelung in Betracht ziehe und hiernach die historische Kritik gestalte. Von einem solchen Gesichtspunkte aus stellt uns die Erwägung jenes großen Principes, welches das Volk Israel ins Leben führte, im Gegensätze zu den Vorgängen bei den übrigen Nationen das Wesen des Volkes Israel in einem ganz anderen Lichte dar und zeigt uns das politische Dasein desselben als ein hohes, dem Ideale des Menschenthums sich annäherndes.- Ein Grundzug unsrer Gegenwart ist die Befürchtung eines großen europäischen Krieges, eines Zusammenstoßes des Ostens und des Westens mit Mitteleuropa. Diese Befürchtung, nicht ohne Einwirkung auf die Gestaltung der inneren Politik, wird zu sehr fühlbarer Actualität durch die Forderung immer größerer und kostspieligerer Militärmacht zu Lande und zu Wasser. Allerdings giebt die Revanchesucht der Franzosen und die Herrschsucht der Panslavisten ausreichend Veranlassung zu dieser Befürchtung. Allein die dadurch gebotene Verbindung der drei großen mitteleuropäischen Mächte ist, wenn nicht ganz besondere Ereignisse eintreten, eine volle Bürgschaft für die Erhaltung des Friedens! Die europäischen Völker haben vor noch nicht zu langer Zeit zu bittere Erfahrungen über die Folgen eines Krieges gemacht, um nicht vor leichtsinnigem Eintreten in einen solchen gewarnt zu sein, und durch die Tripleallianz ist daß Maß der Kräfte gleichgestellt, wenn sich auch der Ost und der West verbinden. Dabei giebt es in jenen Staaten der unruhigen Elemente so viele, daß die regierenden Kreise sich wohl besinnen müssen, bevor sie ein so gefährliches Gebiet betreten. — Dagegen scheint uns die Zukunft durch ein anderes Factum gefährdet, das langsam aber sicher näher schreitet. Die Geschichte des gesummten Alterthums ist eigentlich ein Bericht über die sog. Weltreiche, welche nach einander aufstanden, die größeren Staaten, auf welche sie stießen, zertrümmerten und die kleinen Nationen unterjochten. Egypten, Assyrien, Babylonien, Persien, Macedonien und Rom erhoben sich eines nach dem anderen, um das Bestehende zu vernichten und die eigene Standarte siegreich aufzupflanzen. Das europäische Mittelaller kannte solche Weltreiche nicht, und wenn eines dergleichen sich durch den Islam bilden wollte, so fiel es bald wieder in sich zusammen. Weder das Reich Karl des Großen noch das Karls V. und Philipps II., obschon in letzterem die Sonne nicht unterging, konnte ein Weltreich genannt werden. Waren die beiden letzteren doch so schwach, daß sie sich unbedeutender Gegner wie Moritz von Sachsen und der Niederlande nicht erwehren konnten. Aber auch in neuerer Zeit hatte der Versuch Napoleons I., eine Universalherrschaft in Europa zu gründen, durch Schicksalsfügung und die Vereinigung der Gegner einen kläglichen Verlauf. Dennoch bestehen gegenwärtig zwei Weltreiche, die bereits bis zu dem Grenzpunkte gelangt sind, wo sie auf einander stoßen und ihre Kräfte gegenseitig messen müssen. Niemand wird dem britischen Reiche den Charakter eines Weltreiches absprechen. Umspannt es doch alle fünf Welttheile und hat in Indien allein über 240 Millionen Unterthanen. Langsam, aber mit festen Schritten ist dieses Reich zu seinem ungeheuren Umfange angewachsen. Es hat dabei den europäischen Continent wenig belästigt, denn es benutzte nur die Unglückszeiten, die für Holland, Frankreich und Spanien eingetreten waren, Colonien derselben sich anzueignen. Daß es die europäischen Kriege wacker mitgekämpft, lag in den europäischen Verhältnissen, nicht aber in seiner eigenen Expansionskraft. Denn es war und blieb die nordseeische Inselgruppe. Dabei besaßen die Briten nach der bitteren Erfahrung, die sie in Nordamerika gemacht, die Einsicht, ihren großen Colonien einen hohen Grad von Selbständigkeit und Selbstverwaltung in eigenen Constitutionen überall da zu geben, wo es nach dem Culturgrade der Volksmassen möglich war. Nicht weniger aber ist Rußland zu einem Weltreiche angeschwollen, das außer seinem gewaltigen Territorium in Europa Nordasien und einen großen Theil von Centralasien sich unterworfen hat. Es geschah dies seit Peter dem