Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 53 (1889)
- Issue
- Heft 12 (21.3.1889)
- Date
- 1889-03-21
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
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Allgemeine Zeitung des Iudenthums. Ein unparteiisches Organ siir alles Wische Interesse. Diese Zeitung erscheint wöchentlich. Durch Buchhandel oder Post bezogen Preis vierteljährl. 3 M., direct von der Expedition in Leipzig unter Streifband 3,50 M. Herausgegeben von Rabbiner Or. Ludwig Philippson in Sonn. Krpedition: Leipzig, Kospitakstraße 2. In redaktionellen Angelegenheiten wende man sich an vr. Philippson in Bonn direct, in allen übrigen an die Verlagshandlung. Beilagen (Gebühr 12 M.) sind gleichfalls an letztere einzusenden. 53. Jahrgang. Leipzig, den 21. März 1889. Nr. 12. kakftlt. Leitende Artikel: Charakterzüge vom Tage. — Die Alliance israelite universelle. — Aus Alt-Prag und vom böhmischen Landesrabbinat. — Zeitungsnachrichten: Deutschland: Aus Hessen, Marburg, Breslau, Aus Schlesien. — Oesterreich-Ungarn: Wien, Pest. — Italien: Rom. — Frankreich: Paris. — Großbritannien: London. — Bonn: Notizen. — Pest: Literarische Notizen. — Breslau: Ein literarischer Brief an B. Z. — Feuilleton: Die Juden im österreichischen Parlamente. Zcitwibe dzki&ct. Bonn, 17. März. LharaKterzüge vom Hage. Wir lassen sie nicht los; wir halten sie fest, bis sie der Stimme der Wahrheit Raum gegeben! Da wiederholen die Herren Culturhistoriker und Ethnographen, das Volk Israel war des politischen Sinnes und Geistes bar und entbehrte, verglichen mit den Griechen, Römern, den mittelalterlichen und den modernen Völkern, des politischen Lebens. Ja, wenn man keinen Unterschied macht, von welchen Grundsätzen ein Volk ausgegangen, deren Entwickelung und Verwirklichung es obgelegen, um was sich sein Ringen und Kämpfen drehte, dann könnte man Recht haben. Was ist es denn aber, was das Leben jener Völker nach Innen ausfüllte und woran wir noch heutigen Tages schwer zu tragen haben? Was trieb die Hellenen zur zersetzenden Ochlokratie? Um was kämpften Jahrhunderte lang die Plebejer und Patrizier in Rom, wenn nicht, daß das Volk sein Blut und seine Knochen auf den Schlachtfeldern opfern mußte, während die Patrizier die eroberten Aecker sich zueigneten, das Volk aber mit Pachtschilling und Zinsen erdrückten? Nahmen nicht bei den Völkern des Mittelalters die sich auszeichnenden Krieger als Feudalherren Land und Leute in Besitz und machten selbst die noch freien Bauern zu ihren Hörigen? Was ist es, was Großbritanien nicht zur Ruhe kommen läßt und noch zu großen Veränderungen führen muß, wenn nicht die Agrarverhältnisse in Irland, Wales und Schottland? Findet Aehnliches nicht in allen europäischen Ländern statt, wo die begünstigten Latifundien einen gesunden Bauernstand nicht aufkommen lassen und die Arbeiter, die doch zu keinem Grundbesitz gelangen können, zur Auswanderung nöthigen? Ueberall also bildete und bildet ein Grundübel der Gesellschaft die völlige und weitreichende Ungleichheit des Bodenbesitzes. Nur da, wo seit längerer Zeit die Vertheilung des Bodens gesetzlich frei gegeben war, wo kein Erb-, Majorats- und Fideicommißrecht den Erwerb von Grund und Boden beschränkten, sind die landwirthschaftlichen Verhältnisse für die Masse des Volkes erträglich und gestalten sich allmälig naturgemäß. Wir brauchen unseren Lesern nicht erst auszuführen, welche unabsehbare Wichtigkeit dieser Theil des socialen Lebens noch heute für uns Alle hat, wie sehr er die Staatsmänner und Gesetzgeber beschäftigt, wie sehr durch ihn die verschiedenartigsten Interessen in den Kampf geführt werden, so daß man nur sehr schwer vorwärts, oft wieder einen Schritt rückwärts kommt. — Wenden wir uns nun zu dem, in politischer Beziehung mißachteten Volke Israel, so trat es nach der Eroberung seines Landes in sein Volks¬ und Staatsleben mit dem Grundsatz ein, daß das eroberte Gebiet unter alle Familien vertheilt, jeder Familie ein Loos an Grund und Boden zugetheilt werden solle. Zugleich wurden Gesetze gegeben, durch welche zwar die Bewegung des Bodenbesitzes nicht ganz verhindert, dagegen jedoch jeder Familie ihr Erbbesitz im Laufe der Zeit gesichert bleiben mußte. Der Gesetzgeber drückte dabei die Ansicht aus, daß das Land dem Volke durch Gottes Fügung gegeben worden, 12