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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1889-03-14 · Heft 11 (14.3.1889) · p. Seite 166

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
53 (1889)
Issue
Heft 11 (14.3.1889)
Date
1889-03-14
Page
Seite 166 (sequence 6)
Language
German
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166 wollten an dem Todten noch ein Gericht vollziehen, wurden allerdings aber bald darauf von Rom abgewinkt, wo man ja weiß, mit wem man es um keinen Preis verderben darf. Wir Juden haben es glücklicher Weise nicht nöthig, unser menschliches Empfinden durch eine verschämte Entschuldigung mit den Lehren des Glaubens künstlich in Einklang zu setzen, denn uns sagt der Talmud, daß der Tod jede Schuld sühnt (Joma 85, 6.), uns lehrt die hl. Schrift, daß wir die Seligkeit des Menschen nicht nach einer einzigen unseligen Handlung, sondern nach dem, was er Gutes geschaffen hat, messen sollen, wie Elihu (Job. 33, 23.) lehrt: „Wenn für ihn ist ein Engel, ein Fürsprecher von Tausenden, dann begnadigt ihn Gott und spricht: „Befreie ihn, daß er nicht hinfahre in's Verderben, ich habe seine Sühne gefunden." Alle jüdischen Gemeinden haben auch bei diesem Falle ihre ungeheuchelte Trauer bewiesen, sie haben das nicht gethan, um nach oben angenehm zu werden, sondern weil sie durch den Verlust des Staates und durch den Schmerz ihres Herrschers selbst zu Leidtragenden geworden waren. Der aufmerksame Beobachter darf aber, wenn er gerecht sein will, nicht verschweigen, daß auch manche unangenehme Reclamesucht mitunterlief, die an sich bedauerlich, in diesem Falle besonders, wegen der Gefahr einer Mißdeutung, hätte unterbleiben sollen. Wenn man die Spitzen der städtischen und staatlichen Behörden zur Trauerfeier in den Synagogen einlud oder an die Local- und Provincialblätter Berichte einsendete, finde ich das wohl ganz in Ordnung. Unsere öffentlichen Behörden sind — ich will nur an die officielle Theilnahme an der Frohnleichnamsprocession erinnern — noch zu sehr mit den Gedanken der katholischen Staatsreligion verwachsen als daß es nicht angezeigt wäre, sie zu erinnern, daß sie die staatliche Gleichberechtigung der Confessionen gelegentlich unzweideutig manifestiren sollen. Auch sonst ist es nur recht und billig, daß die Presse den Vorgängen innerhalb der jüdischen Gemeinde dann Beachtung schenke, wenn dieselben mit dem öffentlichen Interesse verknüpft sind. Anderseits sollte aber die Reclame schon deswegen vermieden werden, weil man dem Judenthum ohnehin gar zu gerne Ausdringlichkeit und Großthun vorwirft. „Man muß Anschauungen der Menschen ebenso Rechnung tragen, wie Gottes Gebot, denn es steht geschrieben: ,Jhr sollt unschuldig sein vor Gott und vor Israel?" (Schekalim 3, 2.) Das lehrt der Talmud zur Wahrung der Würde innerhalb der Gemeinde, um wie viel mehr muß das nach außenhin gelten. Dieser Gedanke wurde schon dadurch in mir angeregt, daß ich in nicht allzu seltenen Fällen die Anwesenheit von öffentlichen Persönlichkeiten bei einem jüdischen Trauergottesdienst in einer solchen Weise dargestellt las, als wären die betreffenden Herren nicht aus Rücksicht auf ihre Stellung, sondern ans Interesse an dem Gottesdienste und speciell an der Pre-1 digt erschienen. Das muß man zu sagen vermeiden, selbst wenn es wahr wäre. Für die Gefahr, die solche Uebertreibungen mit sich bringen, wird e i n Beispiel besonders bezeichnend sein. In einer größer» Stadt bringt ein angesehenes Blatt folgende Notiz: „Ueber Wunsch des Gymnasialdirektors wurde für die Schuljugend ein Trauergottesdienst abgehalten, dem sämmtliche Mitglieder des Lehrkörpers beiwohnten und bei welchem der Rabbiner eine ergreifende Trauerrede hielt." Tags darauf erscheint in demselben Blatt ein „Eingesandt", gezeichnet von dem katholischen Religionslehrer der Anstalt, in welchem derselbe unter Berufung auf das Preßgesetz die Richtigstellung der erwähnten Notiz verlangt und angiebt, daß er mit mehreren College» diesem Gottesdienste fern geblieben sei und ferner, daß für die katholischen Schüler der Anstalt schon früher ein Trauergottesdienft abgehalten wurde. An und für sich haben wir ja nichts dagegen, wenn der Herr Katechet sich für verpflichtet hält, in der Oeffentlichkeit sich von dem Verdachte zu reinigen, daß er einen jüdischen Gottesdienst besucht habe. Hat ja Cardinal Manning, als sein Fernbleiben von dem anglikanischen Festgottesdienste in der Westministerabtei aus Anlaß des 50jährigen Regierungsjubiläums der Königin Victoria auffiel, erklärt, ein katholischer Priester dürfe einem nichtkatholischen Gottesdienst nicht beiwohnen. Leider wird aber in dem unbefangenen Leser der Gedanke entstehen, daß dieser Herr eigentlich sagen wollte: Seht! diese Juden thun so, als ob ihr Gottesdienst die officielle Feierlichkeit der Anstalt gewesen sei, nur als ob es dem Direktor darauf angekommen wäre, sein patriotisches Gefühl durch den Besuch der Synagoge an den Tag zu legen. Trotzdem bin ich überzeugt, daß der Rabbiner direkt an diesem Vorfälle keine Schuld trägt und dieselbe vielmehr an einem übereifrigen Besucher des Gotteshauses gelegen ist, der einmal dem Judenthum einen besonderen Dienst erwiesen zu haben glaubte, obwohl die Erfahrung uns schon oft die Lehre gab, daß man sich bei solchen Dingen besonderer Vorsicht befleißigen muß. Ich will nur daran erinnern, daß einmal durch die Zeitungen die Nachricht ging, irgend ein adeliges Mitglied des Domkapitels in Olmütz habe in einer Predigt zur Zeit des Processes Tißa-Eßlar sich gegen die Blutbeschuldigung geäußert, worauf der betreffende Herr einige Tage später die Erklärung abgab, er habe so etwas weder geäußert, noch Veranlassung dazu gehabt. Da muß man sich doch fragen, ob die Stimme eines Aristokraten, der seine kirchliche Stellung nicht so sehr seinen theologischen Kenntnissen als seinem Grafentitel verdankt — dem Olmützer Domkapitel durften bis vor Kurzem nur Adelige angehören und auch jetzt muß ein Theil der Capitularstellen von Adeligen besetzt werden — ein solches Gewicht hat, daß man sich unvorsichtiger Weise einer solchen Beschämung aussetzen sollte. Mahnt uns doch König Salomon (Spr. 25, 6.): „Thue nicht

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