Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 53 (1889)
- Issue
- Heft 11 (14.3.1889)
- Date
- 1889-03-14
- Page
- Seite 162 (sequence 2)
- Language
- German
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162 weiter. Man gab sich wohl Mühe, die Gründe des Gesetzgebers zu erforschen, und fand darin viel Vernünftiges; aber man verurtheilte die ganze Methode und sprach der Gesammtheit das Recht ab, den Einzelnen in seinem Thun und Lassen zu beschränken. Diese Grundsätze machten sich überall geltend und die Staatsgesetze und Staatseinrichtungen wurden nach ihnen geformt und und ausgeführt. Allmälig drängten sich aber ganz andere, ja entgegengesetzte Ansichten der allgemeinen Anschauung auf. Man kam zu dem Bewußtsein, daß die Gesellschaft, also der Staat, die besondere Bestimmung habe, die Schwachen gegen die Uebergriffe der Starken und die Ohnmächtigen gegen die Willkürlichkeiten der Mächtigen zu schützen, daß er gerade hierdurch sehr bedeutende Elemente des Volkes vor dem Untergänge bewahre, und daß die erstrebte Entwickelung der Kräfte durch die realen Verhältnisse sehr gefährdet werde. Daß man nach und nach zu einer solchen Ueberzeugung gelangte, ist erklärlich. Schon durch die Aufhebung der Leibeigenschaft wurde ein massenhaftes Proletariat geschaffen, da man den Hörigen wohl die persönliche Freiheit, aber keinen auskömmlichen Besitz zu geben vermochte; sie frohnten nicht mehr, aber sie genossen auch nicht mehr die Benificien von ihrer Herrschaft. Sie kamen also doch nur wieder in den Dienst der Grundbesitzer. Dieses Uebel vermehrte sich noch ungleich mehr durch die Entwickelung und den Aufschwung der Industrie. Dadurch wurden immer größere Massen von Arbeitern herangezogen und in den Dienst der Industrie gestellt. Für die Arbeitgeber bestand das naturwüchsige Gesetz, die sich ihnen darbietenden Arbeitskräfte, die ihnen wehrlos gegenüber standen, weil sie des Brodes bedurften, möglichst auszunutzen. Hatte der Arbeitgeber seinen, meist kärglichen Lohn ausgezahlt, so hatte er sich nicht weiter darum zu kümmern. Jene in der Gesellschaft herrschenden Ansichten ließen diese Verhältnisse ungemein wuchern. Es war am Anfang der vierziger Jahre, als das Bewußtsein dieser Zustände in das allgemeine Publikum einzudringen anfing. Schilderungen der immer mehr um sich greifenden socialen Uebel wurden mit allem Nachdruck verbreitet, und die Klagen über sie machten sich nicht bloß in raisonnirenden Schriften, sondern auch in Romanen und Novellen Luft, die von aller Welt verschlungen wurden. Während nun diese traurigen Zustände Veranlassung zu extravaganten Theorien gaben, welche späterhin auch in die Massen drangen und sie zu Ausschreitungen verleiteten, sah sich allmälig die Gesetzgebung gedrungen, das Axiom des 1m886r aller aufzuheben und Abhilfe zu schaffen. War doch im Grunde die persönliche Freiheit ganzer Massen den realen Verhältnissen gegenüber, illusorisch. Man ist hier auf zweifachem Wege vorgegangen, einerseits die abhängigen Arbeiter vor dem Mißbrauch des Uebermaßes zu schützen, andrerseits ihnen in den Nöthen und Bedrängnissen des Lebens eine sichere Hilfe zu bereiten. So wurde zunächst das Trucksystem verboten, mittelst dessen die Arbeitgeber den Arbeitern Vorschüsse in Naturalien gaben, wobei die Letzteren äußerst benachtheiligt wurden. Alsdann geht das Verlangen dahin, den Arbeitern die Sonntagsruhe zu sichern, ferner: die Kinder bis zu einem gewissen Alter von Fabrik- und Hausarbeit fern zu halten, endlich für die Frauen nur eine bestimmte Arbeitszeit zuzulassen und die Nachtarbeit zu untersagen. In einigen Staaten hat man sogar eine bestimmte Arbeitszeit überhaupt eingeführt, z. B. in der Schweiz, jedoch mit zweifelhaftem Erfolge, da man der Ausnahmen zu viele zuließ. Es ist ja natürlich, daß diese Dinge sich nur langsam entwickeln können, da ja der Bestand der Industrie dabei nicht außer Acht gelassen werden darf und die gewaltige Eonkurrenz der Völker viele Berücksichtigung erfordert. Nach der anderen Seite hin errichtet man Krankenkassen und Unfallversicherungen, und arbeitet jetzt daran, Invaliden- und Altersversicherungen für die Arbeiter herzustellen. Wir können es dem deutschen Reiche mit Befriedigung nachsagen, daß es hierin zuerst die wichtigsten Schritte gethan und anderen Staaten zum Vorbild dienen kann. Ueberaus thöricht wäre es, zu erwarten oder zu fordern, daß diese riesigen Einrichtungen und Anstalten sofort in vollkommener Weise und in tadelloser Funktionirung gefunden und construirt werden sollen. Nur die Erfahrung kann hier immer weiter führen, das Mangelhafte ergänzen und das Fehlerhafte ausscheiden; nur die Erfahrung kann entscheiden, wie viele Mittel zu diesen ungeheuren Werken erforderlich und woher sie zu nehmen sind. Genug, diese Ideen sind bereits eingewurzelt und ihre Ausführung hat begonnen. Niemand kann sie wieder verdrängen, Niemand ihren Fortschritt aufhalten. Es ist ein Ruhm unserer Zeit, kühn an die Lösung dieser Aufgaben gegangen zu sein und gewiß nicht zu ruhen, bis sie zu einem festen Abschluß gekommen sein werden. Aber hat sich unsere Zeit hiermit begnügt? Sehen wir nicht auf den mannigfaltigsten Gebieten die Gesetzgebung durch Maßnahmen, den Staat durch Aemter all' den Schäden entgegentreten^ die sich offenbaren? Wie viel z. B. ist schon gegen die Fälschung der Lebensmittel und der künstlich hervorgebrachten Stoffe geschehen? Und wenn wir von hier aus einen Blick auf das mosaische Gesetz zurückwerfen, wie gerechtfertigt steht es jetzt da, in welchem Lichte weiser Fürsorge für das Wohl des Volkes im Ganzen und im Einzelnen! Das im Pentateuch so oft verbotene „Zerrissene und Gefallene", es unterliegt jetzt dem allgemeinen Verbote in allen civilisirten Staaten; die üblen Erfahrungen mit den Trichinen haben zu allgemeinen Maßregeln geführt. Wenn das mosaische Gesetz jedem Bewohner gewisse Abgaben für die Bedürftigen auferlegte, so haben jetzt die Arbeitgeber