Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 53 (1889)
- Issue
- Heft 11 (14.3.1889)
- Date
- 1889-03-14
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
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Allgemeine o eitung des Iudenthums. Cm unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse. Diese Zeitung erscheint wöchentlich. Durch Buchhandel oder Post bezogen Preis vierteljährl. 3 M., direct von der Expedition in Leipzig unter Streifband 3,50 M. Herausgegeben von Rabbiner Dr. Ludwig Philipp son in Dann. Kspeditioit: Leipzig, Kospitatstraße 2. In redactionellen Angelegenheiten wende man sich an vr. Philippson in Bonn direct, in allen übrigen an die Verlagshandlung. Beilagen (Gebühr 12 M.) sind gleichfalls an letztere einzusenden. 53. Jahrgang. Leipzig, den 14. März 1889. Nr. 11. Inhalt. Leitende Artikel: Charakterzüge vom Tage. — Die israelitische Bibelanstalt. — Zur Geschichte des mDt£0 rrctn — Politische Briefe aus Oesterreich. — Zeitungsnachrichten: Deutschland: Berlin, Schneidemühl, Ans Oberschwaben. — Oesterreich- Ungarn: Wien, Pest, S.-A.-Ujhely, Brody. — Rußland: Warschau. — Feuilleton: Nekrolog (Oberst Gabriel Salwador in Paris). — Archäolgisches. — Vermischtes. iciteviie €Xzti&et, Bonn, 10. März. Charakterzüge vom Gage. Es ist nicht schwer, den Wechsel zu erkennen, der in stetem Flusse in Persönlichkeiten und Ereignissen stattfindet; wie im Laufe der Zeit eine Persönlichkeit nach der anderen, in größeren und kleineren Kreisen herrschend, sich geltend macht, während ihnen früher oder später die Macht wieder aus den Händen gleitet oder entrissen wird; wie die Ereignisse auf einander folgen, die Menschendinge umgestalten und doch wieder Anderen Platz machen, welche ihrerseits ihre Wirkung auszuüben haben. Dies alles drängt sich einem Jeden von selbst auf, dauernd ist nichts als der Wandel. Doch viel schwieriger ist es, die tiefgehenden Veränderungen zu erkennen, welche im Fortgang der Zeit in den Anschauungen der Menschen Vorgehen, und mit ihnen in den Grundsätzen, denen sie folgen, in den Richtungen, welchen sie in Gesinnung und Handlung nachgehen. Und doch kann auch dieser Wandel dem ernsteren Beobachter nicht entgehen. Gerade unsere Zeit giebt uns ein Beispiel hierfür, das für lange Zeiten bestimmend sein wird. Wer etwa dreißig Jahre zurückgeht, weiß, daß damals der allgemein herrschende Grundsatz, Inhalt und Zweck des Liberalismus die individuelle Freiheit war. Gab man zu, wie es doch auch nicht anders möglich, daß in der Gesellschaft die persönliche Freiheit ihre Grenzen haben müsse, dadurch daß eben ein Jeder derselben theilhaftig sein solle, so daß also immerhin die Freiheit des Einen die des Anderen begrenzt, so sollte es doch anderweitig jedem Individuum völlig und unbedingt freistehen, zu thun, was ihm beliebe, sobald es nichts Verbrecherisches wäre. Der Zweck der Gesellschaft sollte sein, daß ein jedes Individuum seine Kräfte in ihr möglichst entwickele und hierzu den möglichst freien Spielraum habe. Es war allgemeines Princip: laisser aller, laisser faire, d. h. dem Individuum keine Schranken setzen. In jener Zeit wurde denn auch nicht selten ein hartes Urtheil über das jüdische, insbesondere das mosaische Gesetz gefällt, dessen Befolgung man als eine Art Knechtesdienst ansah. Z. B. fragte man, wie kommt die Gesellschaft, d. h. der Staat dazu, Jemanden zwingen zu wollen, einen Tag in der Woche zu ruhen, ja sogar seinen Knecht, seine Magd und seine Hausthiere ruhen zu lassen. Arbeiten und Ruhen gehen bloß das Individuum an und müssen daher seinem Belieben überlassen bleiben. Ferner: wie kommt das Gesetz dazu, mir eine Speise gestatten oder verbieten zu wollen; essen und trinken sind doch Sache des Einzelnen und jedes Verbot auf diesem Gebiete ein Eingriff in die persönliche Freiheit. Weiter, woher hat das Gesetz das Recht, mir vorzuschreiben, ob ich brachen oder ackern, den Armen die Ecken meines Feldes, die Nachlese meines Obstgartens oder gar die Zehnten meines Ertrages überlassen soll? Und so 11