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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1889-03-07 · Heft 10 (7.3.1889) · p. Seite 147

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
53 (1889)
Issue
Heft 10 (7.3.1889)
Date
1889-03-07
Page
Seite 147 (sequence 3)
Language
German
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147 ja allbekannt. Günstige Momente brachten ihn vorwärts und verschafften ihm theils Duldung, theils unmittelbare Förderung. Die Dinge scheinen aber eine Entwickelung genommen zu haben, welche die Fortexistenz dieser außergewöhnlichen Stellung fraglich macht. Ein entschiedener Gegensatz zu Stöcker scheint sich auf einer Seite gebildet zu haben, von welcher eine weitere Schonung nicht zu erwarten steht. Das Organ des Reichskanzlers, die „Norddeutsche Allg. Zeitung", hat bereits zweimal die Aufforderung an den evangelischen Oberkirchenrath gerichtet, Stöcker in eine Disciplinar-Untersuchung zu ziehen — und Stöcker schlendert in dem von ihm soeben gegründeten Blatte „Volk" die beleidigendsten Ausdruck gegen den Grafen Herbert Bismarck. Einige Zeitungen berichteten, der Kaiser habe sich dahin ausgesprochen, daß ein politischer Agitator und ein Hofprediger sich nicht zusammen vertrage. Wir wissen nicht, ob der Kaiser wirklich dies gesagt hat. Thöricht erschien uns aber ein Artikel einer großen demokratischen Zeitung, welcher die Richtigkeit dieses Ausspruches bestritt, und meinte, daß auch ein Geistlicher das Recht einer selbständigen Ueberzeugung und für dieselbe zu propagandiren habe. Als ob es bei allen politischen, socialen und sittlichen Handlungen nicht auf die Art ankäme, wie sie vollbracht werden. Jedes Recht kann auf eine Weise zur Ausführung gebracht werden, welche derselben den Stempel der Reinheit und Sittlichkeit, des Anstandes und der Hingebung aufprägt oder das Gegentheil. Zu welcher Art die von Stöcker geübte Propaganda gehörte, eine Propaganda, die kein Lokal, keinen Bierdunst und keinen Massenstaub scheute, eine Propaganda, die sich in Verleumdungen und Uebertreibungen und in Erregung von Haß und Leidenschaft erging, dies ist wohl schwerlich eine Frage. Seine Sache steht jetzt so, daß die „Kreuzzeitung" und der „Reichsbote" noch die einzigen Blätter sind, welche Stöcker zu halten suchen, und hiermit sind natürlich auch die Parteien von ihm abgefallen. Jndeß sind auf kirchlichem Boden die Dinge niemals so klar zu übersehen, wie auf dem politischen. Stöcker quittirt noch täglich in der „Kreuzzeitung" über bedeutende Summen, die ihm für die innere Mission zugesandt werden. Wem so der nsrvuo rerum noch zu Gebote gestellt wird, ist noch nicht verlassen, und dies gerade weiß Stöcker, trotz seines vorgeblichen Hasses gegen das Kapital, ganz vorzüglich zu würdigen. Zustände und Leodachtnngen. In der jüngsten Zeit wurde in dieser Zeitung die Frage nach der provisorischen oder definitiven Anstellung der jüdischen Cultusbeamten, besonders der Lehrer, besprochen. Es besteht da mit vollem Rechte der Wunsch, dieses mißliche Thema endlich angemessen geregelt zu sehen, da der gegenwärtige Zustand bei der Mehrzahl der kleineren und kleinen Mittelgemeinden sehr traurig und nach vielen Seiten hin schädlich ist. Man hört da harte Vorwürfe, insbesondere gegen die Vorsteher, welche beschuldigt werden, von der provisorischen Anstellung aus herrschsüchtigen Gründen nicht Massen zu wollen. Die Sache liegt doch nicht so einfach, und sicherlich hätten sich viele Gemeinden schon aus Gründen der Nützlichkeit und Humanität der definitiven Anstellung zugewendet — wenn nicht ein viel schwierigeres Moment hinzukäme, nämlich die Geldfrage. Die große Mehrzahl dieser Gemeinden hat schwer zu kämpfen, um ein irgend auskömmliches Gehalt für Lehrer und Schächter aufzubringen. Nun soll sie gar diesen Beamten eine Pension für ihr Alter und ihre Hinterlassenen gewähren! Eine definitive Anstellung reicht natürlich bis zu dem Zeitpunkt, wo Tod oder Krankheit oder Altersschwäche dem Beamten die Fortsetzung seiner Functionen unmöglich macht. Dann muß nicht bloß ein anderer Beamter angestellt und besoldet werden, sondern auch dem invaliden Beamten muß ein nicht geringer Theil seines bisherigen Gehaltes belassen und nach seinem Tode auf die Hinterlassenen übertragen werden. Dies ist für eine kleinere Gemeinde eine harte Nuß, die sie in der Regel nicht zu knacken vermag. Gewiß, das jüdische Herz ist nicht taub gegen die Forderungen der Dankbarkeit und noch weniger gegen die Barmherzigkeit, und Niemand wird an der Hütte eines solchen alten Lehrers oder seiner Wittwe vorübergehen, ohne ein reges Mitgefühl zu empfinden. Aber schon das alte Sprichwort sagt: „Wo nichts ist, hat der Kaiser sein Recht verloren!" Und gerade unsre Zeit mehrt diese Schwierigkeit, weil immer mehr wohlhabende Leute aus den kleinen nach den großen Orten ziehen und so die Zahlungsfähigkeit jener immer geringer wird. Wir gestatten uns, um nicht bloß in der Theorie herumzuwandeln, ein Stück Wirklichkeit vorzuführen, wie es sich uns in diesen Tagen aus uns vorgelegten Actenstücken darbot. Ein Lehrer, der 1826 geboren und seine Schule durchgemacht, auch von mehreren Rabbinen die Kabbala für das Schächten erworben hat, fungirte alsbald in einer kleinen Gemeinde, wo er vier Jahre verblieb. Hierauf kam er nach einer anderen, in der er sechs Jahre beharrte. Jetzt hatte er das Glück, eine bessere Stellung zu erlangen, die ihm ein Fixum von M. 1000 einbrachte, wo aber die Accidentien bei Hochzeiten, Beschneidungen, Begräbnissen u. dgl., so wie durch das Schächten verhältnißmäßig ganz ansehnlich waren. Da er — eine Seltenheit bei jüdischen Cultusbeamten — nur drei Kinder hatte und ein sehr vorsichtiger, besonnener und mäßiger Mann war, erwarb er sich sogar ein kleines Vermögen. Sechsundzwanzig Jahre amtirte er in S., was gewiß ein Zeugniß für seine Pflichttreue und jo*

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