Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 53 (1889)
- Issue
- Heft 7 (14.7.1889)
- Date
- 1889-07-14
- Page
- Seite 103 (sequence 7)
- Language
- German
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103 wollen das Recht, das wir über Lehrer und Schule besitzen, nicht aus den Händen geben!" Eine solche Behauptung verräth eine große Sachunkenntniß. Welche Rechte büßt denn der Schulvorstand im Falle der Oeffentlichkeitserklärung der Schule ein? Keine! Das Besetzungsrecht bleibt dem Gemeinde- Vorstand nach wie vor. Ferner: Wenn der Lehrer der Gemeinde nicht mehr behagt, so kann die Regierung, wenn keine triftigen Gründe vorliegen, trotz der Privatanstellung, die Zustimmung zur Kündigung versagen. Handelt die Gemeinde in einem solchen Falle gegen den Willen der Regierung, so steht dieser die Befugniß zu, bei einer event. Neubesetzung der betreffenden Stelle die Conzession nicht zu ertheilen, wodurch dem Gemeindevorstand in dieser Angelegenheit jedes weitere Eingreifen benommen ist — und die Stelle muß unbesetzt bleiben. Liegen aber triftige Gründe für die Kündigung vor, d. h. vernachlässigt der Lehrer sein Amt, oder begeht er unmoralische Handlungen rc., so muß auch der Lehrer an einer öffentlichen Schule das Feld räumen. Wir sehen, Verluste hat die Gemeinde durch die Oeffentlichkeitserklärung der Schule nicht zu verzeichnen, dagegen erwächst ihn in mancher Beziehung ein großer Vortheil. Der Staat trägt zur Besoldung eines ordentlichen Volksschullehrers eine nicht zu unterschätzende Summe bei, wodurch der Steuerzahler um ein Erhebliches entlastet wird. Man bedenke aber, daß eine jüdische Gemeinde, deren Schule den Ptivatcharakter hat, neben den allgemeinen pflichtgemäßen, städtischen Schulfteuern noch eine besondere Steuer für das Gehalt ihres Privatlehrers aufzubringen hat — wahrlich, ein theures Privatvergnügen. Sobald aber die Privatschule in eine öffentliche umgewandelt wird, hört die sogen, jüdische Schulsteuer auf, da em ordentlicher Volksschullehrer sein Gehalt aus der Communalcasse empfängt. In dem einen oder anderen Orte hat allerdings die Commune die zarte Rücksicht gegen die jüdische Gemeinde walten lassen, der letzteren, trotzdem die Schule nicht öffentlich ist, die städtische Schulsteuer nicht in Anrechnung zu bringen. Dies ist aber nur äußerst vereinzelt der Fall. So kommt es denn, daß z. B. eine jüdische Gemeinde in Westfalen zu den städtischen Volksschulen neben dem jüdischen Privatschuletat über 4000 M. beizutragen hat. Die Nachtheile der Gemeinde sind aber noch gering gegen die Nachtheile, die der Privatlehrer dem an einer öffentlichen Schule wirkenden Collegen gegenüber hat. Aus diesem Grunde, und weil der jüdische Gemeindevorstand ein vermeintliches Herrscherrecht über den Lehrer zu besitzen glaubt, liegt in dem Fortbestehen der jüdischen Privatschulen ein tieftrauriges Zeugniß für das gesammte Judenthum, eine Handhabe mehr für die Antisemiten. Die etwaigen Befürchtungen, daß der jüdische Lehrer, wäre er definitiv angeftellt, interessen- und rücksichtslos gegen die Gemeinde werden könnte, dürften mit demselben Rechte auch gegen den christlichen Lehrer laut werden. Doch das Berhältniß zwischen Gemeinde und Lehrer bleibt bei diesen vor wie nach ein inniges. Oder traut man dem israelitischen Lehrer, dem Juden, eine andere, nicht so gute Handlungsweise als dem Christen zu? Man frage, ob es jemals eine jüdische Gemeinde bereut hat, ihren Lehrer definitiv anzustellen. Ja, wir Juden wollen gleiche Rechte mit allen Staatsbürgern haben, und wir lassen unserem Mitbruder, dem jüdi scheu Lehrer, nicht einmal gleiches Recht mit seinem christlichen Collegen angedeihen?! Wir weisen den Vorwurf de-.' Antisemiten, die Juden seien herrschsüchtig, mit Energie zurück, aber wahrlich, unsere Haltung bei der in Frage stehenden Angelegenheit kann nur dazu beitragen, dem Vorwurfe einigen Halt zu geben. Ich schließe mit der Bitte: Man sorge für die definitive Anstellung des jüdischen Elementarlehrers! Dann ist der Gemeinde und dem Lehrer geholfen — und dein Judenthum bleibt ein großer Borwurf erspart. %eUtiitcj>viac fj ilc fj te'i'i. Deutschland. , „der ewige Jude oder antinationale Strömungen." Der Berlin, 1. Februar. Unsere frühere Voraussagung,! Saal des betreffenden Locals kann, einschließlich der Galcdaß die antisemitischen Bestrebungen an der Langeweile er-^rien und Logen, etwa 1500 Menschen fassen. Um 8 Uhr sterben werden, geht in Erfüllung. Die „Voss. Ztg." bericht war der Vortrag angesetzt, aber erst in der zehnten Stunde tet: „Die „antisemitischen Volksversammlungen" locken kein großes Publikum mehr an. Auf der Tagesordnung einer solchen zu Dienstag Abend nach dem Buggenhagen'schen Etalohnte es sich, vor den allmählich erschienenen achtzig Manu, die sich dann noch später um vielleicht 15 bis 20 Mann vermehren mochten, zu sprechen. Ein Redacteur Werner ausblissemenl am Moritzplatz einberufenen Versammlung stand; Kassel ließ die übliche Hetzrede vom Stapel."