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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1889-02-07 · Heft 6 (7.2.1889) · p. Seite 88

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
53 (1889)
Issue
Heft 6 (7.2.1889)
Date
1889-02-07
Page
Seite 88 (sequence 8)
Language
German
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88 rigcn und Fremden ausdrücklich gewährleistet. Die freie und öffentliche Ausübung aller Culte, das Recht der Erbauung gottesdienstlicher Gebäude und der Einrichtung von Missionen, welcher Art Cultus dieselben angehören mögen, soll keinerlei Beschränkung noch Hinderung unterliegen" — findet auf alle deutschen Schutzgebiete Anwendung. (Jedenfalls ist das Centrum durch solche Anträge engagirt, dieselben Grundsätze auch im deutschen Reiche selbst zu vertheidigen.) Berlin, 30. Jan. (Privatmitth.) Das größte Aufsehen macht die Haussuchung in der Redaction der „Kreuzzeitung" und die Beschlagnahme der Nummer, in welcher der berüchtigte Artikel über „die monarchischen Gefühle" gestanden. Man spricht auch von einer Anklage wegen Majestätsbeleidigung. Jedenfalls kann das ultraconservative Organ, welches die „Königstreue “■ und die Religion gepachtet zu haben sich den Anstrich gab und den Judenhaß bis zur äußersten Spitze trieb, daraus ersehen, daß die Aera seiner Herrschaft noch nicht begonnen, vielmehr glücklicherweise in weite Ferne gerückt ist, noch wahrscheinlicher niemals eintreten wird. — — Wegen Erpressung ist eine Hauptstütze der Stöcker- Partei in Berlin, der durch seine Reden in conservativ-antisemitischen Volksversammlungen bekannte Privatlehrer Langheinecke, von der Strafkammer des Landgerichts I. zu 6 Monaten Gefängniß und 1 Jahr Ehrverlust verurtheili worden. Er hatte bei Verweigerung einer großen Summe mit Zeitungen und Volksversammlungen gedroht, in denen er die Betreffende, eine Wittwe, an den Pranger stellen wolle. Der Staatsanwalt beantragte eine Gefängnißstrafe von drei Monaten. Der Gerichtshof ging noch weit über diesen Antrag hinaus, indem er auf sechs Monate Gefängniß und ein Jahr Ehrverlust erkannte. Die Handlungsweise des Angeklagten sei eine so verdammenswerthe und seine Drohungen seien so gefährlich und eine niedrige Gesinnung verrathend, daß bei dem Bildungsgrade des Angeklagten eine höhere Strafe gerechtfertigt erscheine. — .Man kann nicht leugnen, daß in der jüngsten Zeit die hiesigen Orthodoxen, von großem Eifer beseelt, angestrengt für das Jndenthum, insonders für das orthodoxe, zu wirken suchen. So haben sie auch einen „Verein zur Förderung jüdischen Wissens bei der reiferen Jugend" gegründet, in welchem zunächst drei Vorträge gehalten werden sollen, vr. Hirsch Hildesheimer wird über „die Inden im alten Rom", Dr. A. Berliner über „die jüdische Gemeindeverfassung im Mittelalter" und Dr. Gustav Karpeles über „einen jüdischen König in Polen" sprechen. Möge es den Rednern gelingen, das Interesse der Zuhörer zu erregen und dauernd zu erhalten, besonders aber auch in der Wahl ihrer Gegenstände gluckich zu sein. Berlin, 31. Jan. (Privatmitth.) Es ist schon lange anerkannt, daß nichts unznverlässiger ist, als was Mitglieder des Parlamentes, wenn sie nicht auf offieiell oder wissenschaftlich constatirten Facten oder Zahlen fußen, in ihren Reden mittheilen, noch dazu, wenn sie auf einem bestimmten Parteistandpuukte stehen. Es ist ihnen dann um den augenblicklichen Effect zu thun und können sie es schon auf ihre Immunität hin wagen, unrichtige Thatsacheu zu verbreiten. So behauptete der Abg. v. Schorlemer-Alst in der Sitzung des preußischen Landtages schlank weg, daß in Galizien „80 °/0 des Grundbesitzes in den Händen der Juden" sei, sowie daß „das Haus Rothschild einen 8 Mal größeren Grundbesitz als das Kaiserhaus" habe. Solche maßlose Uebertreibungen hätte ein Mann wie der genannte Abgeordnete doch nur Vorbringen sollen, wenn er beglaubigte Aetenstücke zur Begründung seiner Angaben gehabt hätte. Wer die Zustände in Galizien und die Herrschaft der polnischen Großgrundbesitzer kennt, wer den Einfluß ermißt, den diese Partei auf die Staatsregierung, den Reichstag und den galizischen Landtag ausübt, der wird solchen Behauptungen keinen Glauben beimessen. Aber Herr v. Schorlemer-Alst ist ehrlich genug, seine Quelle anzugeben. Er beruft sich auf den österreichischen Reichsrathsabgeordneten Türk, der nicht blos fanatischer Antisemit ist, sondern auch als confuser Mensch von Niemanden im Reichsrathe ernst genommen wird. Mit dieser Quellenangabe hat Herr v. Schorlemer-Alst seine obigen Angaben hinlänglich selbst charakterisirt. Zu verwundern wäre nur, wenn derselbe den Herrn Türk in seinen Eigenschaften nicht gekannt hätte. Kassel, 23. Jan. Die hiesige Synagoge, ein schönes, monumentales Gebäude, soll einer bedeutenden baulichen Erweiterung unterzogen werden. Es wurde ans diesem Anlaß eine „Siebenzehner-Commission" aus der Mitte der israelitischen Gemeinde gewählt, der die Prüfung der eingegangenen Projccte und die Entscheidung darüber oblag, welches davon zur Ausführung zu bringen ist. Die Commission ist bereits schlüssig geworden und hat einstimmig das von dem Architekt W. Böttner ausgearbeitete Project angenommen. Es lagen außerdem noch zwei Concurrenzarbeiten vor, die jedoch nach diesem Beschluß der Baucommission nicht weiter in Betracht kommen. Posen, 25. Jan. (Privatmitth.) In Gemäßheit meiner Ihnen vor Kurzem gemachten Zusage, unterlasse ich nicht, Ihnen über das Resultat unserer jüngsten Repräsentanten- resp. Borstandswahlen Mittheilung zu machen. Nach der im vorigen Monat stattgefundenen Repräsentanten-Wahl besteht dieses Collegium in Folge außerordentlich starker Betheiligung der conservativen Partei, (welche beispielsweise einen alten Mann buchstäblich aus dem Bette hat holen und zur Wahlurne führen lassen) aus 7 der con-

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