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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1889-02-07 · Heft 6 (7.2.1889) · p. Seite 82

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
53 (1889)
Issue
Heft 6 (7.2.1889)
Date
1889-02-07
Page
Seite 82 (sequence 2)
Language
German
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82 kein wahrer Konservatismus ist, da er nur darauf ausgeht, ein Grundrecht umzustürzen, das durch zwei Verfassungen verbürgt ist und auf den sich seitdem fast alle beschlossenen Gesetze aufbauen! — Im preußischen Etat für 1889/90 sind wieder mehrere Millionen zur Verbesserung der Gehälter „der Geistlichen aller Confessionen" eingesetzt, welche sicherlich vom Landtage bewilligt werden. Wir sind die letzten, welche diesen Männern, die oft in entlegenen Dörfern ihres Amtes zu walten und bei starker Familie mit Sorgen und Entbehrungen zu kämpfen haben, eine Verbesserung ihrer Lage nicht gönnten. Doch schließt sich sür uns eine nahe liegende Bemerkung an. Wenn es im Etat und in der Rede des Finanzministers heißt, „der Geistlichen aller Confessionen", ko bedeutet das Wort aller hier doch nur zweier, nämlich der evangelischen und katholischen Confession. Obschon diese Millionen, wie die große Summe der Ausgaben für diese beiden Kirchen aus Staatsmitteln, also aus den Leistungen der Steuerzahler fließen, und zu diesen Steuerzahlern die 350,000 preußischen Juden gehören, so hat doch der Staat für diesen Cultus keinen Beitrag. Die Juden müssen die Kosten ihres Cultus, einschließlich der Gehälter ihrer Cultusbeamten, aus eigenen! Mitteln tragen und erhalten vom Staate keine Zuschüsse, während in Frankreich und Belgien die Kosten für den israelitischen Cultus, ebenso wie für den katholischen und Pro-1 tesiantischen, vom Staate getragen werden. In Württemberg! und Baden leistet der Staat einen nicht unbeträchtlichen Zu-! schuß zu der Centralkasse für den israelitischen Cultus. Man I entschuldigt die gedachte Verweigerung in Preußen, die besonders den zahlreichen kleineren Gemeinden eine schwere Last aufbürdet, damit, daß man das Judenthum nicht für eine „Confession" anerkennt. Die Haltlosigkeit dieser Behauptung zeigt sich in zweifacher Weise. Zunächst kommt es doch auf diese Bezeichnung nicht an, um eine Staatssubvention zu begründen. Die jüdische Religionsgenossenschaft ist vom Staate anerkannt und den Synagogengemeinden das Corporationsrecht vom Gesetze gewährt. Andrerseits ist es nach unsrer Meinung durchaus irrig, dem Judenthume die Eigenschaft der Confession abzusprechen. Wir haben ein klares und bestimmtes Bekenntniß, dessen oberste Formel in den Worten besteht: „Der Ewige unser Gott ist einig-einzig." Das ist deutlich genug und bildet ein specifisches Bekenntniß anderen Religionsbekenntnissen gegenüber. Das Rituale verpflichtet jeden Juden, diese Formel jedem Tage mehrere Male auszusprechen. Ein Jude, der diesen Glaubenssatz nicht bekennen würde, hörte in geistiger Beziehung auf, ein Jude zu sein. Dies sind Momente genug, welche eine Confession als solche bezeichnen. Dann spricht man in Preußen den Rabbinern den Charakter als „Geistliche" ab. Auch dies bestreiten wir. Der Rabbiner studirt Theologie, und die jüdische Theologie ist umfassend genug, um ein ganzes Leben hindurch studirt zu werden; er predigt, giebt den höheren Religionsunterricht, leitet den Gottesdienst, vollzieht einige geistliche Akte und übt die Seelsorge aus; und zu allem Diesem bedarf er einer Befähigungserklärung von einem amtirenden Rabbiner. Wie ihm nun dennoch der Charakter des „Geistlichen" abgesprochen werden könne, ist uns nicht erfindlich. Auf solche Gründe gestützt, haben, wie wir berichteten, jüdische Gemeinden des Großherzogthums Hessen eine Petition an ihre Staatsregierung gerichtet — möge sie vom besten Erfolge gekrönt sein. In Preußen ist solches noch nicht geschehen, und als einst im Landtage die Rede von diesem Verhalten des Staates gegen den jüdischen Cultus war, sprach sich der sel. Lasker, ohne allen Auftrag seitens der Juden, dahin aus, daß diese eine Subvention des Staates gar nicht verlangen. Jüdische Schul-Sibliotheken. Die Anregungen, die wir in früheren Jahrgängen mit bez. Bücherverzeichnissen zur Anlegung von jüdischen Schulbibliotheken gegeben, hatten keinen bemerkenswerthen Erfolg gehabt. Kaum daß uns damals aus zwei oder drei Orten die Nachricht zukam, daß unser Rath wirklich befolgt worden sei. Vielleicht führt die in Nr. 2 d. Z. veröffentlichte Aufforderung, zu welcher diesmal die Anregung vom Herrn Rabbiner Dr. Münz in Gleiwitz ausgegangen ist, ein günstigeres Resultat herbei. Denn die Zeiten sind gerade auf religiösem Gebiete dringlicher geworden, und andrerseits ist es nicht zu verkennen, daß der Lehrstand gegenwärtig eine immer steigende Anzahl intelligenter Männer befaßt, deren Einsicht und Eifer die Bedürfnisse der Zeit wohl zu erkennen und ihnen möglichst Genüge zu schaffen bereit sind. Wir schöpfen diese Hoffnung daraus, daß wir darüber von mehrfachen Seiten Zuschriften erhalten haben. Zunächst theilen wir die folgende mit. N., 16. Januar. „Sie brachten in Nr. 2 ein Verzeichniß von Büchern, die für eine jüdische Schülerbibliothek geeignet seien, unter Hinweis auf frühere Ausführungen über denselben Gegenstand. Leider kenne ich diese letzteren nicht. Da ich die Sache für sehr wichtig und eingehender Ueberlegung für Werth erachte und annehme, daß die Ausführungen in erwähnter Nummer nur gegeben worden sind, um anzuregeu, so gestatte ich mir, Ihnen ganz ergebenst einige Bemerkungen meinerseits über denselben Gegenstand zu unterbreiten. Der oberste Zweck bei Auswahl von Büchern für eine Schülerbibliothek muß offenbar der sein, daß nur solche Bücher ausgesucht werden, die dem Bedürfnisse der Schüler

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