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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1889-01-31 · Heft 5 (31.1.1889) · p. Seite 72

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
53 (1889)
Issue
Heft 5 (31.1.1889)
Date
1889-01-31
Page
Seite 72 (sequence 8)
Language
German
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72 an Herrn von Puttkammer die Zahl von 30 Ordensmitgliedern, wie sie in dem Ordensstatut von 1701 vorgesehen ist, überschritten wurde. Die Vorschriften jenes Statuts sind nämlich nach der Ansicht jenes Blattes deshalb vollständig gewahrt worden, weil zur Zeit nur 28 deutsche Ritter vorhanden seien und zwei von Kaiser Friedrich ernannte Ritter jüdischer Nation, nämlich der Justizminister I>r. Friedberg und der Reichsgerichtspräsident Dr. von Simson. Herr von Puttkammer sei also im Sinne des Statuts erst der 29fte Ritter, durch dessen Erwählung Kaiser Wilhelm der Inschrift des Ordens: „Jedem das Seine" die richtige Deutung gegeben habe. — Merken die getauften Juden noch nicht, wie der Hase läuft?! Aus dem Großherzogthum Hessen, 20. Januar. Die Vorstände der israelitischen Religionsgemeinden haben an das Großh. Ministerium des Innern und der Justiz ein Gesuch um Bewilligung eines Staatsbeitrages zur Bestreitung ihrer Cultuskosten gerichtet und zugleich sich mit der Bitte an die zweite Kammer der Stände gewandt, erwähntes Gesuch befürworten zu wollen. In dem Gesuch ist darauf hingewiesen, daß der Staat zu den Cultuskosten der beiden christlichen Confessionen, der katholischen und protestantischen Kirche, ständig ganz beträchtliche Beträge aus den allgemeinen Staatsmitteln leiste. Während nun die israelitischen Staatsangehörigen zu diesen staatlichen Leistungen ihren Steuerkapitalien entsprechend mit beitragen, entbehre der israelitische Cultus jeglicher staatlichen Unterstützung. Ferner wird angeführt, daß in Bayern, Württemberg, Baden und in den Reichslanden die israelitischen Gemeinden bereits staatliche Zuschüsse zu ihren Cultuskosten erhalten. — Interessant ist die Anführung folgender Zahlenverhältnisse: Nach der Zählung vom 1. December 1880 belief sich die Zahl der Israeliten im Großherzogthum Hessen auf 26,746, das ist auf 10,000 Einwohner 285,7 israelitischer Confession. Diese 26,746 Israeliten bringen für ihre Cultuskosten 215,540 M. — 8 M. 6 Pf. pro Kopf auf, während die 635,523 Angehörigen der evangelischen Confession 475,805 M. — Pfennige 74,55 pro Kopf und die 269,397 Angehörigen der katholischen Confession 77,250 M. — Pfennige 28, 67 pro Kopf aufzubringen haben. Görlitz, 24. Januar. Das Abgeordnetenhaus hatte, wie erinnerlich, in der letzeten Session beschlossen, die Petition des Cantors Markus Ebel in Görlitz, um Erwirkung seiner Aufnahme in den preußischen Unterlhanenverband, der Negierung zur Erwägung zu überweisen. Wie diese nunmehr dem Abgeordnetenhause mittheilt, findet der Beschluß dadurch seine Erledigung, daß der Antrag des aus dem österreichischen Unterthanenverbande entlassenen Cultusbeamten Markus Ebel zu Görlitz auf seine sowie seiner Ehefrau Anna, geborene Barber, und seiner drei Kinder Moritz, Joseph und Emil, Aufnahme in den preußischen Staatsangehörigkeits- Verband genehmigt worden ist. Luxemburg. Luxemburg, 22. Januar. (Privatmitth.) Um Mißverständnissen zu begegnen, bemerke ich, daß mit dem Beschluß des Appellhofes, das das israelitische Consistorium zur Klage als Civilpartei gegen das „Luxemburger Wort" nicht ermächtigt sei, der eigentliche Proceß gegen jenes Schmähblatt, den der Staatsanwalt eingeleitet hat, durchaus nicht zu Ende ist, sondern nun erst seinen regelmäßigen Verlauf beginnt. Luxemburg, 23. Jan. (Privatmitth.) Es wird wohl interessiren, aus dem Erkenntniß des Appellhofes die Gründe zu erfahren, aus welchen das israelitische Consistorium von der Civilklage gegen das „Luxemburger Wort" als unberechtigt dazu zurückgewiesen wurde. Nachdem die Rechte des Consistoriums als einer juristischen Person nach dem Wortlaut der Gesetze anerkannt worden, fährt das Erkenntniß — wir geben die wortgetreue Uebersetzung — also fort: „In Erwägung, daß die incriminirten Artikel sich einer dogmatischen Darstellung der moralisch-religiösen Grundsätze überlassen, welche vorgegebener Maßen durch den großen und den kleinen Talmud gelehrt werden; daß diese Artikel sich auf dem Boden einer allgemeinen Diskussion bewegen und keine Andeutung enthalten, welche dahin zielte, direkt zu behaupten, daß die Unterweisung iit diese subversiven Vorschriften, selbst wenn man zuläßt, daß das Citat dem wirklichen Wortlaut entspreche, durch das Consistorium von Luxemburg geduldet oder begünstigt werde; daß unter diesen Umständen das Consistorium als solches durch die bezüglichen Artikel weder moralisch noch materiell berührt sein kann, da die genaue und genügende Bezeichnung fehlt, es also auch durch die bezüglichen Schriften einen Schaden nicht erleiden konnte und es folglich nicht in der Lage ist, Ersatz eines Schadens, der ihm nicht verursacht sein konnte, von dem Angeklagten zu fordern: so u. s. w." (Wir werden über die ganze Angelegenheit in nächster Nummer uns aussprechen. Redaktion.) Oesterreich-Ungarn. Pest, 17. Januar. (Privatmitth.) In diesen Tagen traten die Orthodoxen wieder einmal zu einer Berathung zusammen; dieselbe blieb, wie verlautet, resultatlos. Daß sich die Cnltur auch in den orthodoxen Gemeinden allmählich Bahn bricht, ist als erfreuliche Thatsache zu constatiren. Das Zempliner Comitat, das noch vor einigen Jahren das Eldorado der jüdischen Winkelschule» genannt

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