Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 53 (1889)
- Issue
- Heft 5 (31.1.1889)
- Date
- 1889-01-31
- Page
- Seite 68 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/3224737-3227771-3227777--45947-3265482- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
68 Nordafrika weichen, wenn sie auch im letzten Jahrhundert ihre Oberhoheit über Nordafrika und ihre Herrschaft in Asien wieder ausdehnte. Demuugeachtet hat sie in beiden Erdtheilen die ihr gegeuüberstehenden Cullurkreise wesentlich nicht zu beeinflussen vermocht. Sie hat sich den Eingang in China und die afrikanischen Küsten ertrotzt, jedoch eine innere Veränderung zu bewirken nicht verstanden. Wenn sie durch Missionen auf die Einwohnerschaft zu wirken suchte, konnte sie nur eine geringe Schaar um sich sammeln, und sah sich immer von Neuem durch die eingeborene Bevölkerung vernichtet. Im Gegensatz macht der Islam in China, Indien und Inner-Afrika gewaltige Fortschritte. Der Kampf währt also dauernd fort, und die mächtigen Gegensätze scheinen den Sieg der einen wie der anderen Cultur zweifelhaft zu machen. Wir können hieraus auf die große Langsamkeit im Fortschritt der gesummten Menschheit schließen, ohne die Hoffnung aufzugeben, daß dereinst dennoch die Einheit der Völker eine Thatsache werde. Jedenfalls müssen wir folgern, daß die bestehenden Culturen, auch die europäische, einseitige sind, die in der allgemeinen Natur des Menschen ihre Gegensätze finden, so daß nur eine sehr langsame Ausgleichung möglich ist. Wir können deßhalb diesen Kämpfen und den Anstrengungen, die innerhalb derselben gemacht werden, den Opfern, die dafür zu bringen sind, ihre Berechtigung nicht absprechen, da sie in der Natur des Menschen liegen, welche ebenfalls das expansive Streben, sich Geltung zu verschaffen, enthält. Ja, in diesen Bestrebungen können wir das Ziel erblicken, die Einheit der Völker zu verwirklichen. Vorbildlich vermögen wir dies in dem Standpunkt des jüdischen Stammes zu erklären, der an allen diesen gesonderten Kreisen betheiligt ist, überall aber, wo es ihm gestattet wird, eine vorwiegende Neigung für die europäische Cultur bekundet, so weit sie das religiöse Moment nicht betrifft. — Noch eine kurze Bemerkung sei uns heute gestattet. Wie allgemein anerkannt wird, hat sich leider in unsere Zeit ein Denuncianten- und Verleumdungswesen gerade innerhalb der civilisirten Völker wieder herausgebildet, das nach und nach zu einem recht wüsten und verderblichen wird. In einigen Blättern leseu wir deßhalb zur Abhilfe vorgeschlagen, daß der falsche Zeuge und Denuuciant mit derjenigen Strafe belegt werde, welche den Angeklagten treffen würde, falls die Aussage oder Denunciation sich bewahrheitete. Es steht uns deßhalb an, darauf aufmerksam zu machen, daß das mosaische Gesetz bereits diese Strafandrohung für den falschen Zeugen und Denuncianten enthält. Es giebt dies ein Zeugniß dafür, daß diese unmoralische menschliche Schwäche bereits recht alt ist, daß aber der alte Gesetzgeber die Energie besaß, ihr nachdrücklich entgegenzutreten, um die Wahrheit und die Bürger seines Staates vor diesem immer weiter fressenden Uebel zu schützen. Er hatte es an Mahnungen nicht fehlen lassen. Er sagt u. A.: „Gehe nicht als Verleumder umher unter Deinem Volke" (3. Mos. 13, 16.), „lege gegen Deinen Nächsten kein falsches Zeugniß ab" (2. Mos. 20, 13., 5. Mos. 5, 17.) „Bringe kein falsches Gerücht auf. Biete einem Bösewicht nicht Deine Hand, um Zeuge zu sein für eine Gewaltthätigkeit" (d. h. um diese als Recht erscheinen zu lassen 2. Mos. 23, 1.) Daun aber berücksichtigt er sie in seiner Strafgesetzgebung. Nachdem er gegen falsche Anklage die wichtige Garantie festgestellt hat, daß ein einzelner Zeuge in Sachen eines Vergehens nicht genügen soll (5. Mos. 19,15.), folgt die Strafbestimmung: „Wenn ein gewaltthätiger Zeuge gegen Jemanden auftritt, um gegen ihn auszusagen, was von der Wahrheit abweicht, so soll die Sache wohl untersucht werden, und wenn es sich zeigt, daß es ein lügenhafter Zeuge ist, der Lügenhaftes gegen den Anderen ausgesagt, so soll man ihm thun, wie er den bösen Willen hatte, seinem Nächsten zu thun, auf daß das Böse getilgt werde, die es hören sich fürchten und dergleichen nicht wieder vorkomme. Es soll keine Schonung geübt werden: Leben um Leben re,." Die talmudischen Weisen hielten natürlich diesen Grundsatz fest und stellten im Einzelnen nach der Natur des Verbrechens die Strafen fest, welche den falschen Zeugen und Denuncianten treffen sollten. Litrrarischer Wochenbericht. Bonn, 22. Januar. Der zwölfte Band der 4. Ausl, von Meyer's Conversations-Lexikon (Leipzig, Bibliographisches Institut 1888) ist uns soeben zugekommen. Der erste Blick in diesen Band zeigt uns seinen großen Reichthum an ausgezeichneten Illustrationen, welche abermals einen Beweis liefern, welch' hohen Grad der Ausbildung dieser Zweig der Kunst, namentlich auch der kartographische, in Deutschland erreicht hat. Das vorliegende Conversaüonslexikon leistet in dieser Beziehung alles Mögliche und bekundet das Bestreben der Herausgeber, das Werk so nützlich und angenehm wie möglich zu machen. Im Allgemeinen müßte man ja sagen, daß in der Literatur die Jllustrationssucht so weit gekommen ist, daß ein großer Theil der erscheinenden Schriften Bilderbüchern gleicht, in welchen der Text geringeren Werth hat als das Bild, was, abgesehen von der Vertheuerung, die Literatur nicht sehr fördert. Gleiches kann man von Meyer's Conversationslexikon nicht sagen, denn sowohl die Menge der Artikel, wie die Reichhaltigkeit des Inhalts entspricht allen billigen Anforderungen. Allerdings finden die Länderbeschreibung und die Naturwissenschaften überhaupt vorzugsweise Berücksichtigung, während Geschichte und Biographie insofern im Nachtheile erscheinen, als sich die betreffenden Artikel mit einer äußerlichen