Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 53 (1889)
- Issue
- Heft 4 (25.1.1889)
- Date
- 1889-01-25
- Page
- Seite 56 (sequence 8)
- Language
- German
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56 rilnns gegen das „Luxemburger Wort" bestätigt. Auch dieser höchste Gerichtshof erkennt an, daß das Consistorium nach Lage der Gesetzgebung die Rechte einer juristischen Person besitze, also auch das Recht habe, in einer Strafsache als Civilpartei aufzutreten. Dies jedoch nur priucipiell. Im vorliegenden Fall habe das angeklagte Blatt nur dogmatische Anschuldigungen gegen die talmudische Moral des Judenthums erhoben, wodurch materiell das Consistorium nicht verletzt sei. Die Klage wurde also abgewiesen und der Kläger in die Kosten verurtheilt. Es scheint uns dies ein juristisches Kunststück. Denn die Ansicht, daß der gesetzliche Vertreter einer Religivnsgenossenschaft durch die schmählichsten Anschuldigungen ihres Bekenntnisses nicht verletzt und deßhalb nicht berechtigt sei, Klage zu führen, scheint doch dem gesunden Menschenverstände zu widersprechen. Die fragliche Religionsgenossenschaft ist dadurch für vogelfrei erklärt, da sie gar keinen Vertreter hätte, der zu ihrem Schutze klagbar werden könnte. Wer hätte dann das Recht zu klagen, wenn der Katholicismus oder Protestantismus in gleicher Weise angegriffen würde? Luxemburg, 15. Januar. (Privatmitth.) Das Amsterdamer Handelsblatt bringt eine Korrespondenz von hier, welche die „Kölnische Zeitung" nachdruckt, daß die sechs Israeliten, welchen die hiesige Kammer die Naturalisation verweigert, deutsche Israeliten seien, welche sich der Militärpflicht entziehen wollen. Dem gegenüber diene die Berichtigung, daß sämmtliche sechs Israeliten, welche die Naturalisation erlangt, geborene Luxemburger sind und zwar zwei von diesen find in der Hauptstadt und die übrigen vier in Esch a/Alzette geboren. Dieselben hatten bei Eintritt ihrer Volljährigkeit die gesetzlich erforderliche Erklärung verabsäumt, die Eigenschaft als Luxemburger erwerben zu wollen, da die Eltern derselben hier eingewandert und nach deren Geburt naturalisirt wurden; die Eltern der Escher Israeliten sind Franzosen, wohnen aber schon seit 2 Menschenalter im Lande. Wahrscheinlich wird die Nachricht der „Kölnischen Zeitung" wieder von den Antisemiten ausgebeutet werden. Uebrigens haben sich die Gemeinderäthe für die Naturalisation ausgesprochen. Jedenfalls stellt es sich dabei heraus, daß die gegen die Juden geschleuderten Beschuldigungen völlig grundlos waren, und daß ihre Bedrückung das Uebel geradezu vermehrt hat. Die Maßregel der Regierung, den Juden den Einzug in das Land wieder zu ermöglichen, ist, da sie sich auf diejenigen beschränkt, welche schon zehn Jahre früher auf dem Lande ansässig gewesen, völlig unzulänglich und wieder einmal mehr auf den Schein, als auf die Wirklichkeit gerichtet. Schweiz. Luzern, im Januar. (Privatmitth.) Laut eidgenössischer Volkszählung vom 1. December 1888 leben in der Schweiz 8386 Israeliten gegen 7373 im Jahre 1880. Frankreich. Paris, im Januar. Wir Juden sind dahin gelangt, nicht blos zu Gegenständen des Vornrtheils und der Verfolgung zn dienen, sondern auch zu allerlei Curiositäten und Skurrilitäten verwendet zn werden. Das Folgende bezeugt dies. Ein Mitarbeiter des „Figaro" hat bei verschiedenen hervorragenden oder durch ihre Schriften über das Judenthum bekannten Persönlichkeiten herumgefragt, was sie von dem Plane hielten, den Juden eine neue Heimath in Palästina zu bereiten und sie gewissermaßen zur Auswanderung dahin zn zwingen. Ernest Renan, von rheumatischen Schmerzen an's Zimmer gebannt, schüttelte zu dem Einfall sein gedankenschweres Haupt. Die Wiederherstellung eines jüdischen Königreichs ist für den Verfasser der „Geschichte des Volkes Israel" ein Wahngebilde. Wo eine Armee, einen König, eine Verfassung hernehmen? Und dann sollte man doch bedenken, daß die Israeliten sich vollständig die Sitten der Völker, in deren Mitte sie leben, angeeignet haben, und das Heimweh nach Paris, London, Wien sie gleich wieder zerstreuen würde. „Die Lösung der jüdischen Frage liegt nicht in Jerusalem. Man muß nur wünschen, daß die übrigen Länder die Israeliten so adoptiren, wie wir es thaten. Frankreich hat wahrlich die Gleichberechtigung, die es ihnen zugestand, nicht zu bereuen." — Adolphe Franck, der bekannte Humanist und ehemalige Professor für Völkerrecht am College de France, erklärte seinerseits, er halte den Plan, das Reich Juda wieder aufzurichten, für chimärisch und unausführbar, den Interessen der Israeliten wie aller im Fortschritt begriffenen Nationen zuwiderlaufend. Hindernisse vom rein praktischen Standpunkt wären die Rechte der Türkei, wie der in Jerusalem um die h. Stätten angesiedelten Christen (und die Sprache? denn die Juden haben jetzt so und so viele Muttersprachen. Red.). Uebrigens geht der Gedanke einer Heimkehr der Juden nach Palästina nicht von den Juden selbst aus (die Rückkehr nach Jerusalem wurde stets an das Erscheinen des Messias geknüpft. Red.). Sie sind einerseits zu praktisch und andererseits allzusehr in den Nationen aufgegangen, bei denen sie seit Jahrhunderten wohnen. Die Juden sind überall, was auch dagegen gesagt werden mag, ebenso gute Patrioten, wie ihre christlichen Mitbürger, und nur die Verfolgten unter ihnen, die russischen und die rumänischen, mögen sich in ihrer Unkenntniß der Dinge nach der Heimath ihrer Race sehnen. Für die An-