Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 53 (1889)
- Issue
- Heft 4 (25.1.1889)
- Date
- 1889-01-25
- Page
- Seite 50 (sequence 2)
- Language
- German
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50 haben uns deshalb an dieser Stelle mit dem traurigen Verlaufe der französischen Revolution und den für ganz Europa verhängnißvollen Folgen nicht zu beschäftigen. Wir sehen völlig davon ab und halten uns nur an das Factum, daß die französische Nationalversammlung von 1789 — zum ersten Male seit dem mosaischen Gesetze — den Grundsatz der Gleichheit aller Staatsangehörigen vor dem Gesetze, den Grundsatz „gleiche Pflichten, gleiche Rechte" nicht bloß proklamirte, sondern auch verwirklichte. Denn nicht bloß wurden alle jene Vorrechte besonderer Klassen abgeschafft und die Schranken, welche so überaus mißbräuchlich geworden, im gewerblichen Leben niedergerissen, sondern auch bald darauf den Juden völlige Gleichberechtigung gewährt. Und diese letztere ist seitdem in Frankreich zu unbedingter Ausführung gekommen, und überall wohin in den folgenden Jahren die Franzosen siegreich kamen, brachten sie dieselbe zur Geltung. Man weist öfters darauf hin, daß schon 13 Jahre früher dasselbe Princip in der amerikanischen Union ausgesprochen worden. Allein die Specialgesetzgebung der einzelnen Unionsstaaten kam erst nach längerer Zeit zum bedingungslosen Beschluß darüber, und die bis 1860 bestehende Sklaverei in" den Südstaaten bezeugt, daß dieses große Axiom nur bedingungsweise zur Herrschaft gelangte. In den europäischen Continentalstaaten währte es noch längere Zeit, bis die Gleichheit vor dem Gesetze anerkannt und in die bez. Verfassungen eingeschaltet wurde. Selbst in Großbritannien vergingen noch viele Jahrzehnte, bevor sich die Gesetzgeber von der veralteten Eidesformel trennen konnten, welche dieEmancipation der Katholiken und der Juden verhinderte» während das Volk selbst durch das wiederholte Wählen von Juden in das Parlament erwies, daß es seinen Gesetzgebern weit voraus war. Erst 60 Jahre später erhielt die preußische Verfassung den Paragraphen: „alle Preußen sind gleich vor dem Gesetze". Endlich giebt es noch europäische Staaten, in welchen noch gegenwärtig diese Gestaltung des staatlichen Lebens entweder gesetzlich verhindert oder in recht wesentlichen Punk- , ten durch die Gepflogenheiten der Verwaltung vereitelt wird. j Ohne uns also mit dem weiteren Verlauf der französischen ( Revolution und dem von ihr angenommenen Charakter zu beschäftigen oder gar zu identificiren, steht es uns Juden zu, diesen, großen Erfolg des Jahres 1789 in und von Frankreich aus in rühmliche Erinnerung zu bringen und ihm eine dankbare, Anerkennung zu widmen. Dieses Princip der Gleichheit vor dem Gesetze, gleicher. Pflichten und gleicher Rechte, ist so die Grundlage des mo-. deinen Staates, verschieden von den Staaten der früheren; Zeiten, und er erhielt deshalb die Bezeichnung „Rechtsstaat". : Zu bemerken ist, daß dieses Princip eine unbedingte Ausführung fordert, denn sobald diese Gleichheit in irgend einem, Punkte verletzt wird, ist sie eben die Gleichheit nicht mehr.j Selbstverständlich gilt dieses Princip nur für die Gesammtheit und in der Gesammtheit. Im Einzelnen wird es Thätigkeiten, Berufe, Aemter geben, für welche eine besondere Befähigung und Leistungskraft erforderlich ist, und nur dem Individuum kann eine solche Thätigkeit, ein solcher Beruf oder ein solches Amt zuertheilt werden, der jene Befähigung und Leistungskraft besitzt. Der Kernpunkt ist demnach, daß nur nach dieser Befähigung die bezügliche Bahn eröffnet wird und zwar für jedes Individuum, welches die Befähigung dazu besitzt; daß keine Kaste, Klasse oder Stand einen Grund der Bevorzugung oder einen Grund der Ausschließung bietet; daß also jeder Staatsangehörige ohne irgend welchen Unterschied demselben Gesetze untersteht und von demselben Gesetze geschützt wird. Wir Juden außerhalb Frankreichs, Glieder der Staaten, die durch die Folgen der französischen Revolution, wie diese sich entwickelten, große Störungen und Schäden erlitten, haben keine Veranlassung, das Centenarium der französischen Revolution als solches mitzufeiern, weder durch Wort noch durch That. Wohl aber geziemt es uns, jene Verhandlung im Jahre 1789, welche das Princip der Gleichheit Aller vor dem Gesetze aufstellte und nachdrücklich verkündete, mit dem Ablauf des Jahrhunderts in dankbare Erinnerung zu bringen, denn sie schuf den Grundstein, auf welchem unsere jetzige Stellung im bürgerlichen und staatsbürgerlichen Leben beruht. Es läge uns dies nahe, selbst wenn wir in allen Staaten im vollen Besitze der Gleichberechtigung wären — um wie viel mehr, da dies noch lange nicht der Fall ist und da noch immer wieder rückgängige Bewegungen eintreten, durch welche an diesem Grundpfeiler des Rechtsstaates gerüttelt wird. Die serbische Verfassung. König Milan und die serbische Skupschtina haben für das serbische Reich eine neue Verfassung vereinbart, welche vielleicht die freisinnigste in Europa ist. Mag man, und zwar mit Recht, darüber klagen, daß die Paragraphen einer Verfassung allzu oft von der Verwaltung übertreten oder unbeachtet gelassen werden: immerhin bilden sie die Grundlage des Rechtes in einem Staate und kann auf Grund derselben Remedur gefordert und erlangt werden. Es ist deshalb von größter Wichtigkeit, was in einer Verfassung enthalten und vorgeschrieben ist. Für uns ist diese serbische Verfassung noch von besonderer Bedeutung, da sie einen so schroffen Gegensatz gegen das benachbarte Rumänien bildet. Serbien hat überhaupt den Ruhm, sich nach den Bestimmungen des Berliner Congresses über die Gleichberechtigung aller Staatsangehörigen alsbald gerichtet zu haben, während Rumänien zwar einen bezüglichen Paragraphen in seine Verfassung einreihte, aber nur für die Rumänen, und dann die