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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1889-01-17 · Heft 3 (17.1.1889) · p. Seite 35

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
53 (1889)
Issue
Heft 3 (17.1.1889)
Date
1889-01-17
Page
Seite 35 (sequence 3)
Language
German
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35 v. Linde au§ Mainz ganz im Sinne Rieffer's sprachen. Als nun für den Antrag Mohl's die Unterstützungsfrage gestellt ward, erhob sich Niemand und wurde so Mohl's Amendement einstimmig verworfen. Durch anderweitige Verhandlungen aufgehalten, wurde der Artikel 5 in der Sitzung vom 11. September zur Abstimmung gebracht. Er lautete: „Z 144. Jeder Deutsche Hai volle Glaubens- und Ge- Wissensfreiheit. Niemand ist verpflichtet, seine religiöse Ueberzeugung zu offenbaren. § 145. Jeder Deutsche ist unbeschränkt in der gemeinsamen häuslichen und öffentlichen Uebung seiner Religion. Verbrechen und Vergehen, welche bei Ausübung dieser Freiheit begangen werden, sind nach dem Gesetze zu bestrafen. § 146. Durch das religiöse Bekenntniß wird der Genuß der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte weder bedingt noch beschränkt. Den staatsbürgerlichen Pflichten darf dasselbe keinen Abbruch thun. § 147. Jede Religionsgesellschaft ordnet und verwalte: ihre Angelegenheiten selbständig, bleibt aber den allgemeinen Staatsgesetzen unterworfen. Keine Religionsgesellschaft genießt vor anderen Vorrechte durch den Staat; es besteht fernerhin keine Staatskirche. Neue Religionsgesellschaften dürfen sich bilden; einer Anerkennung ihres Bekenntnisses durch den Staat bedarf es nicht. § 148. Niemand soll zu einer kirchlichen Handlung oder Feierlichkeit gezwungen werden. Z 149. Die Formel des Eides soll künftig lauten: „So wahr mir Gott helfe!" 8 150. Die bürgerliche Giltigkeit der Ehe ist nur von der Vollziehung des Civilactes abhängig; die kirchliche; Trauung kann nur nach Vollziehung des Civilactes stattfinden. Die Religionsverschiedenheit ist kein biirgerlidOe^. Hinderniß. § 151. Die Standesbücher werden von den bürgerlichen Behörden geführt." In der That war die Gleichstellung der Juden bereits vor diesen Beschlüssen in Preußen, Braunschweig, Hannover und anderen deutschen Staaten zum Gesetz erhoben worden. Dies ist das Bild, das uns aus dem Jahre 1848 und aus der deutschen Nationalversammlung entgegentritt. Vieles ist seitdem geschehen, nicht Weniges aus der von der Nationalversammlung beschlossenen Verfassung des deutschen Reiches ist unerfüllt geblieben, aber das deutsche Reich selbst hat sich verwirklicht, steht nach Außen als einer der mächtigsten Staaten da und hat im Innern keinerlei Erschütte-j rung zu fürchten, die Verfassungsbestimmung über die Gleichberechtigung aller Staatsangehörigen ist unangetastet geblieben,; wenn auch die Ausführung noch Manches zu wünschen übrig j läßt. Weniger tröstlich jedoch ist die allgemeine Gesinnung,! und dies tritt auch bei dem Herrn Wichmann hervor und bezeugt abermals, daß dieser Mann von der Objectivität, die er zu beobachten vorgiebt, sehr weit entfernt ist. Wir sehen ab von der Fassung, die er seinem Referate in dem auszüglichen Berichte über die beiden Reden giebt, sowie davon, daß er von Riesser, über welchen Beseler in seinem „Erlebtes und Erstrebtes" sagt, daß er unstreitig das beredteste Mitglied der Versammlung gewesen sei, nichts weiter zu bemelden weiß, als daß er „der einzige Jude in der Versammlung gewesen, in welcher aber ziemlich viele Mitglieder saßen, deren Vorfahren Semiten gewesen, als: beide Simson, alle drei Simon, Detmold." Zu den drei letzteren gehörte auch der von ihm so viel gepriesene Heckscher, Minister des Reichsverwesers. Außer Riesser gehörten aber der Versammlung auch die von Wichmann mehrfach erwähnteu Kuranda und Moritz Hartmann an, so wie der von ihm nicht genannte Dr. Moritz Veit. Kuranda war später lange Zeit Vorsteher der israelitischen Gemeinde zu Wien und Präses der Wiener Allianz, Veit, der sich auch als Dichter bekannt gemacht und im Gewerbeausschuß der Nationalversammlung sehr thätig gewesen, war Vorsteher der israelitischen Gemeinde zu Berlin, beide haben also ihr Judenthum thatkräftig bewährt. Dies zeugt nicht sehr für die Zuverlässigkeit des Herrn Wichmann selbst in dem von ihm beigebrachten Material, worin doch das Verdienst seines Buches bestehen soll. Charakteristisch ist es aber, wie Wichmann, der in der Versammlung den Antrag Mohl's nicht unterstützte und kein Wort für denselben fand, sondern mit der Mehrheit stimmte, sich jetzt über jenen ausläßt. Er bemerkt (S. 106): „Mohl verwickelte sich in einen ebenso seltsamen, wie bedeutungsvollen Widerspruch. Er stimmte für Abschaffung aller Titel und Vorrechte des Adels, aber gegen die Emancipation der Juden. Seine Ausführungen in letzterer Hinsicht sind prophetisch gewesen; es ist genau so gekommen, wie es naturgemäß wegen der nach seiner Meinung nicht zu vermittelnden Religions- und Raeenverschiedenheit zwischen Judenschaft und Eingeborenen kommen mußte; die bez. Rede vom 28. August paßt auf die heutigen traurigen Zustände, auf die Ueberwucherung und Zwingherrschaft der Hebräer, wie der Deckel auf den Topf." Und dem Herrn Wichmann lag dies so in der Seele, daß er dieselbe Bemerkung Seite 195 wiederholt. So spricht ein heutiger Antisemit, und darum paßt in gleicher Weise die Rede Riesser's noch heute, um die Helden des Vorurtheils und der Gehässigkeit, die Feinde der Gleichberechtigung auf den Mund zu schlagen. Wir aber wollen des früheren Geschlechtes nicht vergessen und es Hochhalten in Allem, worin es sich wahrhaft hervorthat und viele unsrer jetzigen Zeitgenossen beschämt. Erinnere man sich doch im Gegensätze jener Scene im deutschen Reichstage, wo ein Führer der Conservativen auf der Tribüne mauschelte, 3*

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