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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1888-12-20 · Heft 51 (20.12.1888) · p. Seite 811

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
52 (1888)
Issue
Heft 51 (20.12.1888)
Date
1888-12-20
Page
Seite 811 (sequence 11)
Language
German
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811 Wilhelm II. von Deutschland» damals ein jugendlicher Prinz, herumzuführen, wobei dieselben ein großes Interesse für den Friedhof und die Altneu-Synagoge an den Tag legten. Heinrich Zschokke nannte den Friedhof „ein Wunder des Orients im Abendlande;" die Grabsteine beweisen, daß die Inschriften aus dem Jahre 941 bis zum vorigen Jahrhundert reichen. Der frühere Bürgermeister, Di-. Czerny, unterstützte den Antrag des Gesundheitsrathes, sowie die Ausführungen des Vorredners. Er sagte, als er den Lagerplon erblickte und aus demselben die projectirte Kreuz- und Quertheilung des alten israelitischen Friedhofes, dieser malerischen, prächtigen und altehrwürdigen Denkwürdigkeit, ersehen habe, sei er erschrocken ob dieses Vorgehens. Aber die Mehrzahl der Redner sprach sich für die Anlegung der neuen Straße aus, und bei der Abstimmung wurde der Antrag des Gesundheitsrathes auf vollständige Erhaltung des alten Friedhofes mit allen gegen 10 Stimmen abgelehnt und der Regulirungsantrag des Stadtrathes angenommen." — Wir setzen voraus, daß die Vertreter der jüdischen Gemeinde gegen diesen, alle Gefühle tief verletzenden Schluß der städtischen Behörde Recurs bei dem Statthalter und nöthigenfalls bei dem Staatsministerium ergreifen werden. In jedem civilisirten Staate besteht jetzt eine staatliche Com- Mission für Erhaltung merkwürdiger Alterthümer. Daß dieser Friedhof aus dem 11. Jahrhundert zu diesen gehört, wird Niemand bezweifeln, und da der Nutzen, welcher aus der Zerstörung desselben entspringt, nur ein geringfügiger ist, wird wohl die Staatsbehörde den engherzigen Gesichtspunkt der Lokalbehörde nicht theilen und den Beschluß der Letzteren kassiren. Neutra, 3. December. Die hiesige isr. orthodoxe Cultusgemeinde hat in Folge eines vom Minister des Innern herabgelangten Erlasses die Modification ihrer Statuten durchzuführen. Bei dieser Gelegenheit wollte sich die Repräsentanz auch der Bezeichnung „orthodox" entledigen und nahm in den Statutenentwurf im § 1 den Titel „Israelitische Cultusgemeinde" auf. Die noch immer in der Majorität befindlichen orthodoxen Gemeindemitglieder hatten hiervon kaum Wind bekommen, als sie eine weitgehende Agitation in's Werk setzten, um die Absicht der Repräsentanz zu Falle zu bringen. Die für den 2. December einberufene Generalversammlung wurde, in Voraussicht des Kommenden, nicht im Gemeindesaale, sondern im Rathhause gehalten, weil dort die Räumlichkeit größer, aber für alle Fälle auch die bewaffnete Macht zur Hand ist. Als der Vorsitzende im Saale erschien, war dieser bereits von den zusammengetrommelten Orthodoxen gefüllt, deren Führer bei jedem Worte, jeder Auslassung, welche auf die Statuten Bezug hatte, die Masse zu einem ohrenzerreißenden Schreien und Toben veranlaßten, so daß es gar nicht möglich schien, die Generalversammlung abhalten zu können, bis der Vorsitzende vr. Pereßlenyi von seinem Rechte Gebrauch machte und den Stadthauptmann und mehrere Polizeimänner in den Saal bat. Eine Zeit lang half das Mittel, als aber der § 1 verlesen wurde, ging der Hexensabbath von neuem los, minutenlanges Schreien, Stoßen, Lärmen, Toben, Gestikuliren zwangen wieder den Vorsitzenden, den Rädelsführer, der sich am ungeberdigsten benahm, durch die Polizei entfernen zu lassen; erst als die Leute von dem Ernst der Situation Ueberzeugung erlangten, konnte man ihnen beibringen, daß Niemand eine Vergewaltigung beabsichtige, und daß sie ruhig die Abstimmung über den, ihre Gemüther so sehr in Aufruhr versetzenden Paragraphen abwarten können, da sie doch augenscheinlich in der Majorität sind. Endlich konnte, dank der Umsicht und Energie des Vorsitzenden und dem wiederholten Eingreifen des Stadthauptmanns, die Gefahr eines großen Excesses als beseitigt betrachtet und die Abstimmung vorgenommen werden, welche auch das vorausgesehene Resultat hatte: die Neutraer Cultusgemeinde bleibt orthodox, wie vordem. Luxemburg. Luxemburg, 8. Dec. Man wird sich erinnern, daß in einem Proceß gegen das „Luxemburger Wort" dem israelitischen Consistorium das Recht einer juristischen Person, folglich auch einen Srafantrag zu stellen, abgesprochen worden. Selbstverständlich ging das Consistorium an den Obergerichtshof und vor diesem begann heute die Verhandlung der Sache. Die von der Staatsanwaltschaft gegen das „Lux. Wort" angestrengte Strafsache wegen Angriffe gegen die jüdische Religion beschäftigt heute zum ersten Male beit Obergerichtshof. Durch Urtheil vom 26. Juni letzthin hatte das hiesige Zuchtpolizeigesetz die von der Bertheidigung aufgeworfene Vorfrage in dem Sinne entschieden, daß dem israelitischen Consistorium das Recht nicht zustehe, iu dem Strafverfahren als Civilpartei aufzutreten. Gegen dieses Erkenntniß hatte das Consistorium Berufung eingelegt und kam in der heutigen Sitzung die Vorfrage in der Appellinstanz zur Verhandlung. Bertheidigung und Civilpartei haben zunächst wiederum in eingehender Ausführung die Fragen besprochen, ob das israelitische Consistorium eine juristische Person bilde, ob dieser juristischen Person das Recht zustehe, im anhängigen Strafverfahren als Civilpartei aufzutreten, ob endlich die jüdische Gemeinde gültig vertreten sei. Um halb 12 Uhr ergriff Herr Generaladvokat Arendt das Wort und erging sich des Längeren über die im Großherzogthum seit Anfang dieses Jahrhunderts maßgebende Gesetzgebung, um dann spieciell diejenige zu besprechen, welche die Angelegenheiten der jüdischen Gemeinde regelt. Dl*

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