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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1888-12-13 · Heft 50 (13.12.1888) · p. Seite 793

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
52 (1888)
Issue
Heft 50 (13.12.1888)
Date
1888-12-13
Page
Seite 793 (sequence 9)
Language
German
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793 durch die regelmäßige Veröffentlichung von Jahresberichten nebst Controle und Decharge ihren Ausdruck erhalten. Daß dies ebenso auch in unsrer Gemeinde, der Fall ist, und dieselbe in dieser Beziehung weder Theilnahmlosigkeit, noch Hangen am alten Schlendrian herbergt, erweist eine Anzeige des Vorstandes der Synagogen-Gemeinde in der „Pos. Ztg.", die folgendermaßen lautet: „Wir bringen hiermit zur Kenntniß, daß nachstehend aufgeführte hiesige Vereine ihre Jahresberichte pro 1887 resp. pro 1887/88 uns überreicht haben: 1. Jsr. Armen-Hilfs-Verein, 2. Verein zur Bekleidung armer Schulkinder, 3. Darlehns-Verein, 4. Verein zur Erziehung jüdischer Mädchen, 5. Frauen-Verein zur Unterstützung armer isr. Wittwen und Waisen mit Miethszins, 6. Verein zur Förderung der Erwerbsfähigkeit unbemittelter Mädchen, 7. Freischule für hebräischen Unterricht, 8. Friedens-Verein, 9. Gastfreundschafts-Verein, 10. Hemden-Vertheilungs-Verein, 11. Jsr. Holz-Vertheilungs-Verein, 12. Jsr. KrankemBerpfleguiigsu. Beerdigungs-Gesellschaft, 13. Neuer israel. Verein für Krankenpflege und Leichenbestattung, 14. Verein für Leidtragende, 15. Rafchi Chewrah, 16. Jsr. Seelsorge-Verein, 17. Jsr. Töchter-Verein, 18. Jsr. Waisen-Knaben-Anstalt, 19. Ritsche Flatausche Waisen Erziehungs-Anstalt für Mädchen. Wir haben die einzelnen Berichte geprüft und gegen dieselben nichts zu erinnern gefunden. Posen, den 15. November 1888. Der Vorstand der Synagogen-Gemeinde." Marburg, Anfang Dee. Eine Anklage wegen Gotteslästerung, begangen von einem israelit. Lehrer, wurde dieser Tage vor der hiesigen Strafkammer verhandelt. Auf der Anklagebank erschien, so berichtet die „Oberb. Ztg.", der seit einigen Monaten als israelitischer Lehrer in Niederweidbach (Kreis Biedenkopf) ansässige Samuel Jakob Wetschryver; ein alter greiser Mann, welcher seither als Lehrer im Königreich Holland lebte. Demselben wurde zur Last gelegt, daß er zu vier verschiedenen Malen, Ende September und Anfang October, in beschimpfenden Aeußerungen Gott gelästert habe, Vergehen gegen § 166 des Reichsstrafgesetzbuches. Der Angeklagte, welcher sich seit jener Zeit in Untersuchungshaft befindet, bestritt bei seiner heutigen Vernehmung, die ihm von der Anklage in den Mund gelegten Worte gethan zu hoben und giebt ferner an, daß er seit seiner Ankunft in Niederweidbach unausgesetzt der Gegenstand der Verfolgung für die Schuljugend des Ortes gewesen sei; man habe hinter chm her mit Steinen geworfen und Böckel! — Böckel gerufen. Aufgeregt durch diese Behandlung habe er hin und wieder seinem Aerger gegenüber den Knaben, welche nach seiner Meinung durch den christlichen Lehrer des Ortes zu eiuem derartigen Vorgehen angehalten worden seien, auch in > erregten Worten Ausdruck gegeben. Als Belastungszeugen wurden vier Schulkuaben und zwei 17jährige Burschen aus genanntem Dorfe vernommen. Erstere gaben zu, daß das Erscheinen des Angeklagten den Schulknaben zu dem Rufe „Böckel" Veranlassung gegeben habe, verneinten jedoch die Frage des Präsidenten, ob sie der Lehrer hierzu angehalten. Bezüglich der incriminirten Aeußerungen gingen deren Angaben jedoch soweit auseinander, daß sich die königliche Staatsanwaltschaft veranlaßt sah, drei der Anklagepunkte ganz fallen zu lassen, und nur bezüglich eines Falles, in welchem Wetschryver den ihn verfolgenden Knaben zugerufen haben soll: „Was heißt Böckel Jesus ist ein (oder euer) Böckel!" die Bestrafung zu beantragen. Das Gericht lehnte jedoch auch dieses ab und sprach den Angeschuldigten kostenlos frei, da dasselbe in den angeführten Worten keine Lästerung Gottes in „beschimpfenden Aeußerungen", wie sie der § 166 des | R.-Str. G.-B. bei einer Bestrafung voraussetzt, zu erblicken vermochte. Wetschryver wurde darauf sofort ans der Haft entlassen. Osnabrück, im Dezember. Man schreibt von hier: Es heißt, daß einige antisemitische Agitatoren demnächst auch hier, wo sie sich bis jetzt noch nicht gezeigt haben, ihr Glück versuchen und eine Versammlung abhalten wollen. Die Mehrzahl der Bürgerschaft und der Stadtvertretung ist, wie der Bürgermeister, liberal und confessionellen Hetzereien durchaus abhold. Man hofft, daß das auch ferner so sein und unserer Stadt der ihr von den Hetzern zugedachte Schimpf erspart bleiben werde. Oesterreich-Ungarn. Pest, 26. Nov. (Privatmitth.) Nach dein Reichstagsberichte des ungarischen Unterrichtsministers betrug die Zahl sämmtlicher schulpflichtiger Kinder in Ungarn im Jahre 1887 2,377,558, von denen 1,929,377 tatsächlich die Schule besuchten; es genossen demnach 448,181 schulpflichtige Kinder keinen Schulunterricht. Es besuchten die Schulen von je tausend Kindern bei den Evangelischen 898, bei den Römisch- Katholischen 870, bei den Resormulm 815, bei den Unitariern 802, bei den Juden 798, so daß von 1000 schulpflichtigen jüdischen Kindern beinahe 200 die Schule nicht 59

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