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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1888-12-06 · Heft 49 (6.12.1888) · p. Seite 779

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
52 (1888)
Issue
Heft 49 (6.12.1888)
Date
1888-12-06
Page
Seite 779 (sequence 11)
Language
German
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779 wiesen, daß sie durch ihre Thätigkeit als „Wunderrabbi" ein kolossales Vermögen erworben haben; als Beweis dafür, wie einträglich ihre Thätigkeit sein müsse, gelte der Umstand, daß Israel Friedmann seinem Bruder Isaak eine Abfindungssumme von 25000 fl. gegeben, damit er (Isaak) Sadagora verlasse und sich einen anderen Ort für seine Wirksamkeit suche, womit jedenfalls die Absicht verfolgt worden sei, daß die Gloriole eines „Wunderrabbi von Sadagora" auf Eine Person herabfalle und die Concurrenz in Sadagora beseitigt sei. Die Geschäfte des Wunderrabbi haben eine cosmopolitische Bedeutung, denn von allen südöstlichen Ländern strömen Gläubige zu ihm. „Der Fiscus ist gottlos genug", schloß der Redner, „auf die religiöse Mission bei der Steuer keine Rücksicht zu nehmen." Die Beschwerde wurde als unbegründet zurückgewiesen, weil die Thätigkeit der Beschwerdeführer allerdings auf Erwerb gerichtet angesehen werden muß. Wien, 26. Nov. (Frkf. Ztg.) Anläßlich der hier stattgehabten Wahlen in den Vorstand der israelitischen Cultusgemeinde wurde in den Versammlungen jüdischer Wähler auf die Nothwendigkeit hingewiesen, dem Treiben der Antisemiten thatkräftig entgegenzutreten. In einer solchen Versammlung erklärte der ehemalige galizische Abg. vr. Landesberger, daß ihm der Ministerpräsident Graf Taaffe die volle Unterstützung eines Vereines zusicherte, der sich die Bekämpfung des Antisemitismus zur Aufgabe stellt. In der letzten Sitzung des Abgeordnetenhauses haben bereits die Abgg. Vergani und Genossen den Grafen Taaffe interpellirt, ob der Ausspruch des vr. Landesberger wahr sei. — Bon hier wird abermals berichtet: Baron Hirsch hat 12 Millionen Francs zur Erhöhung der Cultur unter den orthodoxen Juden in Galizien und der Bukowina aus Anlaß des Regierungsjubiläums des Kaisers Franz Josef gestiftet. Aus den Zinsen sollen, wie die „Presse" mittheilt, Ackerbau- und Gewerbeschulen errichtet und dotirt werden. Brünn, Ende Nov. (Privatmitth.) Wir sind unserer Regierung zum Danke verpflichtet, daß sie uns ein wenig aus der immer mehr einreißenden Apathie erweckt; denn, wenn das Gesetz zur „Regelung der äußeren Rechtsverhältnisse der jüdischen Religionsgenvssenschaft" nur dies bewirkte, ist es nicht ganz unnütze gewesen. Inzwischen erwartet man hier, wenn auch nicht viel, so doch gar manche Besserung für die immer mehr in Verfall gerathenden Gemeinden, eine Besserung, welche eben durch das genannte Gesetz, das nun sehr bald zur Berathung im Plenum des Abgeordnetenhauses kommen dürfte, herbeigeführt werden soll. Unsere Herren Antisemiten, welche bei jeder Gelegenheit, die nicht im entferntesten mit den Juden zusammenhängt, dieselben zur Zielscheibe ihrer Verhöhnung und Besudelung machen, werden sich wohl bei dieser Gelegenheit ganz besonders in ihrer ritterlich-germanischen Thätigkeit auszeichnen. Und wahrlich, es ist jetzt aber auch an der Zeit, daß wir uns zurufen: „Wach' auf, warum schläfst du?" Solange wir Juden uns nicht energisch als Juden bekennen werden, solange wir nicht unsere Ehre selbst zu retten uns bestreben, solange wird es auch nicht besser werden. Zu lange schon sehen wir dem schamlosen Treiben der gewissenlosen Hetzer zu, unsere Reichshauptstadt, das einst gemüthliche Wien, ist von ihnen ganz unterwühlt, und was thun wir? Kaum, daß wir uns zu einer kräftigeren Kundgebung in einer Wählerversammlung aufraffen. An unseren „Männern" ist es zu handeln; unsere Cultusvorstände müssen eben mehr sein, als „Vermögensverwahrer", wie dies eine kräftige Stimme jüngst so bezeichnend zum Ausdrucke brachte. — Doch dies nur nebenbei. Wenn aber unsere Regierung uns so krästiglich unterstützt, wie sie dies ganz unzweideutig durch ihre letzten Handlungen bewies, dann ist es eine Schmach für uns, schlaff die Hände sinken zu lassen. Nach diesen allgemeinen Gedanken, welche das citirte Gesetz in uns anregt, wollen wir noch einige Bestimmungen desselben in Betracht ziehen. Der § 33, welcher vom Herrenhause dem Gesetze eingefügt wurde, und der die Institution der Landes-Rabbinate fördern wollte, wird vom Ausschüsse des Abgeordnetenhauses eliminirt, denn insbesondere das 2. Alinea dieses Paragraphen habe weitere Kreise der Judenschaft beunruhigt, weil letztere in demselben die Tendenz zur Einführung einer dem Judenthum fremden hierarchischen Institution erblicken." Man sieht, es ließe sich über diesen Punkt discutiren. Doch wollen wir dies unterlassen und nur bemerken, daß der Cultusminister versicherte, durch diese Eliminirung werde die Institution des mährischen Landes-Rabbinates eines alten ehrwürdigen Amtes, welches sich auch jetzt hohen Ansehens in allen Kreisen erfreut, nicht gefährdet, was auf Antrag des Vorstehers der hiesigen Cultusgemeinde Abg. R. v. Gomperz in's Protocoll ausgenommen wurde. „Hierarchische Gelüste" waren dem jetzigen mährischen Landes-Rabbinate jederzeit ganz fremd, hingegen müssen wir bemerken, daß es sehr viel zu einer würdigen Vertretung der mährischen Judenschaft nach außen hin beiträgt. Der vor einigen Wochen aus dem Amte geschiedene mährische Statthalter Graf Schoenborn, ein Mann, der trotz seiner ausgesprochenen Vorliebe für die „Rechte" unseres Abgeordnetenhauses, den Juden volle Gerechtigkeit widerfahren ließ, hat es nie unterlassen, über jüdisch-religiöse Angelegenheiten mit unserem Landes-Rabbiner zu conferiren und ihn als Experten über verschiedene Punkte des „Juden-Gesetzes" zu befragen, wie er denn einer der eifrigsten Förderer desselben war. Die Judenschaft ist dem Grafen Schoenborn dafür zum höchsten Danke verpflichtet und erwartet auch von seinem Nachfolger R. v. Loebel, einem Manne, dem der Ruf hoher Tüchtigkeit und Gerechtigkeitsliebe vorausgeht, gleiche Unparteilichkeit in der Förderung ihrer Interessen. — Dem 4A*

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