Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 52 (1888)
- Issue
- Heft 49 (6.12.1888)
- Date
- 1888-12-06
- Page
- Seite 777 (sequence 9)
- Language
- German
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777 furt a.M., Banquier. Adler-Berlin, Maurermeister. Benfey- Hannover, Rechtsanwalt, Vorsteher der Synagogengemeinde, vr. Bielefeld-Leipzig, Fabrikbesitzer, vr. Bodek-Berlin, Redacteur. Elocsser-Jnsterburg, Stadtrath, Vorsteher des Verbandes der Synagogengemeinden Ostpreußens, vr. Fürst- Leipzig, Sanitätsrath. Hausdorff-Leipzig, Kaufmann, de Jonge-Kölu, Rentier, Vorsteher der Synagogengemeinde. Josephthal-Nürnberg, Advocat, Vorsteher der israelitischen Cultusgemeinde. Landsberger-Glogau, Stadtverordnetenvorsteher, Vorsteher der Synagogengemeinde. Landshoff-Stettin, Kaufmann, Vorsteher der Synagogengemeinde. Lehmann- Dresden, Rechtsanwalt, Vorsteher der israelitischen Religionsgemeinde. Marcus-Berlin, Banquier. vr. Marcuse-Berlin, Geheimer Sanitätsrath. vr. Minden-Berlin, Syndicus des Pfandbriefamtes. Müller-München, Kaufmann, Vorsteher der israelitischen Cultusgemeinde. Rheinhold-Berlin, Privatier. Rosenthal-Frankfurt a. M., Fabrikbesitzer, Vorsteher der israelitischen Gemeinde. Schüler-Berlin, Rentier, vr. Steinthal- Berlin, Professor. Stern-Berlin, Rechtsanwalt. Suto- Bochum, Justizrath, Vorsteher der Synagogengemeinde. Werthauer-Leipzig, Vorsteher der israel. Religionsgemeinde." Das obige Circulär ist uns erst wenige Tage vor dem Chanukahfeste zugekommen und konnte also seine Wiedergabe für dieses Fest selbst keine Wirkung haben. Der Gegenstand desselben ist ein überaus wichtiger, und wundern wir uns nur, daß der Gemeindebund ihn jetzt erst zu seinen Aufgaben heranzieht. Die betreffenden Zustände sind leider schon alt, und bereits 1842 richteten wir an den damaligen Cultus- und Unterrichtsminister Eichhorn ein auch veröffentlichtes Gesuch, in welchem jene Zustände geschildert waren. Als eine Berücksichtigung desselben können wir etwa die Bestimmung des Gesetzes vom 23. Juli 1847 betrachten, daß jede jüdische Gemeinde für Religionsunterricht zu sorgen habe. Dies war allerdings Etwas, aber sehr wenig. Denn es fehlt an jeder Aussicht, ob diese gesetzliche Verordnung auch erfüllt werde. Es versteht sich, daß wir dem obigen Circulär die möglichste Wirkung wünschen. Wir können indeß die Bemerkung nicht unterlassen, daß es hierzu zu dürftig ausgestattet worden. Wir meinen, es hätte nicht an einer Andeutung fehlen dürfen, auf welche Weise und nach welchem Plane der Ausschuß des Gemeindebundes an diese große und schwere Aufgabe herantreten wolle. Wir halten dies für einen ebenso unerläßlichen wie schwierigen Punkt, um die Herzen zu erwärmen und die Beiträge in irgend verhältnißmäßigem Umfange fließen zu machen. Da muß noch viel Feuer dahinter gesetzt werden. Auffallen wird es Manchem, daß unter den Unterzeichnern kein einziger Rabbiner und kein einziger Lehrer einen Platz gefunden, da es sich doch um Religionsunterricht handelt und trotz Allem die authoritative Wirksamkeit der Rabbiner und Lehrer in solchen Dingen nicht verkannt werden kann. Wir halten dafür, daß die Zeit vorüber ist, wo man sorgfältig die Namen und Theilnahme eines Rabbinen vermied, um bei den Anhängern einer verschiedenen religiösen Richtung nicht anzustoßen. Dies hat sich vermittelt und planirt, und der Gemeindcbund hat doch erfahren, daß er mit dieser Zurückhaltung bei den separatistischen Orthodoxen nichts ausrichtet und daß diese vielmehr eine eigene Vereinigung im deutschen Reiche für sich erstreben. Möge deshalb der Gemeindebund diesem ersten Schritte ausdauernd andere folgen lassen. Berlin, 28. Nov. (Privatmitth.) Man schreibt von hier: „Man ist hier endlich darauf aufmerksam geworden, daß unter den Handlungs-Gehilfen ein wirklicher Nothstand herrscht. 67 pCt. der kaufmännischen Angestellten dürften ein Dasein führen, um das der ärmste Arbeiter sie nicht beneiden wird. Dieselben beziehen ein monatliches Einkommen von höchstens 100 M.; 18 PCt. haben ein Gehalt von 100 bis 200 M., nur 15 pCt. haben mehr als 200 M. monatliches Gehalt. Permanent sind außer Stelle etwa 29 pCt., d. h. nahezu ein Drittel aller arbeitsfähigen Kaufmanns- Gehilfen." Wenn wir diese Sätze hier citiren, so geschieht es, um die israelitischen Eltern vor der bei ihnen vorherrschenden Neigung, ihre Söhne dem Kaufmannsstande zu widmen, zu warnen. Allmählich ist die Zukunft junger Kaufleute immer unzuverlässiger, ja aussichtsloser geworden. In der bürgerlichen Gesellschaft hat Alles sein Maß und seine Grenze. Der wachsende Zufluß von Lehrlingen zum Kanfmannsstande übersteigt längst den Bedarf an Commis, und da zu gleicher Zeit aus dem weiblichen Geschlecht eine sich steigernde Concurrcnz für die Kaufmaunsgehülfen anwächst, so werden für diese die Aussichten immer schlimmer. Andererseits ist auch das Erforderuiß eines Capitals zur Anlegung eines Geschäftes gestiegen, so daß die Eröffnung selbst eines kleinen Geschäftes ein Capital verlangt, das Vielen versagt ist. Mögen dies diejenigen unserer Glaubensgenossen, welche für ihre Söhne einen Beruf zu wählen haben, wohl überlegen, und diese vielmehr dem Handwerkerstande und anderen gewerblichen Zweigen zuweuden, wo die Verwerthung seiner Kräfte leichter einen Platz findet. Bis jetzt hegte man fast durchgehends den Wahn, daß dem gelernten Kaufmann viel mehr und leichte Chancen offen ständen. Wer aber, namentlich an einem großen Handelsplätze, einen prüfenden Blick in die wirklichen Verhältnisse wirft, erkennt solche Hoffnungen für wenig begründet, und doch hängen die Lebensschicksale Tausender hiervon ab. Mögen doch besonders auch die Vorsteher der Waisenhäuser Obiges sich gesagt sein lassen; dann die Lehrer jüdischer Elementarschulen, um die Lust zu mechanischer Arbeit und Geschicklichkeit und die Würdigung derselben in den Schülern frühzeitig zu wecken. Für die Ein- 49