Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 52 (1888)
- Issue
- Heft 49 (6.12.1888)
- Date
- 1888-12-06
- Page
- Seite 771 (sequence 3)
- Language
- German
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771 gebung der Sünden erlangt werde, hat dieses Nebel entwickelt und es zu einem gewohnheits- und gewerbsmäßigen gestempelt. Die Vertheilung von Almosen, namentlich von Lebensmitteln, welche einen Theil der Zwecke des Klosterwesens ausmachte, sowie der Mangel an Beschäftigung durch Industrie und Handel haben im Mittelalter das Bettelwesen in gewaltigem Umfange gefordert. Die Schilderungen desselben, der Herstellung von Bettelgilden und der Orgien, die sie seierten, sind geradezu haarsträubend. Polizeiliche Anordnungen haben, wenn sie noch so streng ausgeführt werden, nur einen sehr theilweisen Erfolg gehabt. Der Hang, durch Gaben den Bettelnden zu Hilfe zu kommen, noch mehr die Lästigen los zu werden, wird stets dieses Unwesen aufrecht erhalten, und noch immer sieht man sich vergebens nach durchgreifenden Mitteln der Abhilfe um. — Im alten Israel gewahrt man von Bettelei nichts. Die ursprüngliche Vertheilung des Bodens und die Aufrechterhaltung des Bodenbesitzes ließ die Bettelei nicht aufkommen, und das Gesetz, von Ursprung an das Recht auf Hilfe für die Bedürftigen anerkennend, stellte ein Armengesetz auf, welches zwar der Wohlthätigkeit der Privaten Raum ließ, doch aber von vornherein den Bedürftigen einen Antheil am Bodenerträge zusicherte. Am meisten figurircn in demselben „die Wittwen, Waisen und Fremdlinge". Die letzteren scheinen deshalb die eigentlichen Bettler im alten Israel darzustellen. Von der Zerstreuung des Volkes an mußten jedoch ganz andere Berhältnisse eintreten. Der Mangel an allem Grundbesitz, die Verweisung der Mehrzahl auf fluctuirenden Erwerb einerseits, sowie die oftmals eingetretene Verjagung aus dem Ansiedelungsoite und Beraubung des Eigenthums mußten es Hervorbringen, daß viele jüdische Individuen der Wanderung und Hilflosigkeit anheimfielen. Hiergegen mußten sich frühzeitig Einrichtungen und Gewohnheiten herausbilden. Im Jore Dea sind die Abschnitte 247—259 der Armenpflege gewidmet und sind in denselben viele wahrhaft menschenfreundliche und doch nicht übertriebene, beherzigenswerthe Bemerkungen gemacht. In jeder Gemeinde wurde eine Armenbüchse (Kuppa) eingerichtet, indem Armenvorsteher ernannt wurden, welche die Armengelder von jedem Mitgliede der Gemeinde einsammelten, das Geld an jedem Freitag vertheilten und jedem Armen so viel zu geben hatten, wie er für die ganze Woche gebrauchte. Außerdem bestand noch eine „große Schüssel, Thamchui", indem täglich allerlei Lebensmittel eingesammelt und jeden Abend unter die Armen vertheilt ward. Es heißt da: „Nie haben wir gesehen oder gehört von einer jüdischen Gemeinde, welche keine Armenbüchse gehabt hätte, aber manche Gemeinde hat den Gebrauch einer Armenschüssel nicht eingesührt." Die Verpflichtung zur Unterstützung Hilfsbedürftiger wird als eine der höchsten und heiligsten aufgestellt. Als den höchsten Grad der Wohlthätigkeil wird gerühmt, wenn man Jemandem, dessen Vermögensumstände sich verschlechtert haben, so zu Hilfe kommt, daß er sein Gewerbe weiter zu treiben vermag oder ihm eine andere Art Arbeit verschafft. Ausdrücklich werden die Armen des eigenen Ortes allen übrigen vorangestellt. Wenn Jemand an den Thüren betteln geht, so erhält er aus der Armenbüchse nur eine geringe Gabe. Für arme Reisende wird vorgeschrieben, daß man nicht weniger als ein Brod ihm gebe, bleibt er über Nacht, so muß man ihm auch eine Schlafstelle, ein Bett und Oel geben; bleibt er über Sabbath, giebt man ihm so viel, als zu drei Mahlzeiten genug ist, nebst Schlafstelle, Fischen und Gemüse. Hieraus bildete sich die Veranstaltung, daß den armen Reisenden eine Stelle am Tische der ansässigen Juden gewährt ward, und zu diesem Ende theilten die Armenvorsteher „Billete" (Pleiten) aus, um den Reisenden das Haus anzuzeigen, in welchem er gastlich ausgenommen wurde. Der Posten eines Armenvorstehers war stets eine Vertrauenssache, was bisweilen nicht ohne Unzukömmlichkeiten blieb, wie sich selbst in den citirten Abschnitten äußert. Es wurde auch der Grundsatz festgehalten, daß dem Heruntergekommenen die Unterstützung je nach seinen Gewohnheiten in seinen früheren Bermögensumständen gewährt werden sollen. Die jüdische Armenpflege erstreckte sich nicht blos auf die Unterstützung Bedürftiger, sondern ausdrücklich auch auf die Pflege der Kranken, die Bestattung der Todten, die Tröstung der Leidtragenden, die Erziehung von Waisen, die Ausstattung armer Bräute und die Auslösung von Gefangenen. — Die Zeiten veränderten sich und in ihnen die Verhältnisse der Juden. So kam es z. B-, daß die Aufnahme fremder Reisender am eigenen Tisch, und, was bedauerlicher, die Verwendung des Zehnten seines Erwerbes für wohlthälige Zwecke außer Gebrauch kam. Ueberhaupt wurde eine neue Organisation der Armenpflege innerhalb jeder jüdischen Gemeinde nothwendig. In der Regel beruht sie auf freiwilligen Beiträgen, erhält jedoch, wenn diese nicht genügen, bestimmte Beiträge aus der Gemeindecasse. Wie früher schon für einzelne Zweige der Wohlthätigkeit besondere Vereine (Chebroth) bestanden, so bildete sich in neuerer Zeit dieses Vereinswesen in höchst erfreulichem Maße aus. Durch die oben kurz bezeichneten Umstände aber hat sich das Bettelwesen bei den Juden übermäßig entwickelt. Weniger die Ortsarmen, als Herumreisende ergaben sich dem Bettel; cs entstand ein gewerbsmäßiger Bettel, der sich selbst von Geschlecht zu Geschlecht in derselben Familie vererbte. Namentlich aus den osteuropäischen Ländern kamen unzählige Bettler, welche für ihre Glaubensgenossen eine fast unerträgliche Last wurden. Hiergegen nun suchte man nach Mitteln. Man wollte Vereine für große Landschaften Herstellen, in welchen alle Bettelnden nur an bestimmten Orten ein mäßiges Zehrgeld bekämen, um sie so möglichst abzuhalten. Dies gelang 49*