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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1888-11-29 · Heft 48 (29.11.1888) · p. Seite 756

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
52 (1888)
Issue
Heft 48 (29.11.1888)
Date
1888-11-29
Page
Seite 756 (sequence 4)
Language
German
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756 seiner Mitte zählt, der nach echt aristokratischer Weise den Staat durch ständische Verfassung und katholische Staatskirche retten möchte. Noch wichtiger wird die Thatsache dadurch, daß Graf Schönborn schon einige Mal als Candidat für den Posten eines Unterrichtsministers genannt wurde. Thatsache ist auch, daß er im Jahre 1865 nach der Ernennung des Herrn v. Gautsch zum Untecrichtsministcr aus heiterem Himmel von der Geheimrathswürde getroffen wurde. Auch jetzt noch wollen die Gerüchte nicht zur Ruhe kommen, welche verinuthen, daßGraf Schönborn nur auf einen Warteposten gestellt und bestimmt sei, Herrn v. Gautsch abznlösen, mit dem schon alle Parteien und am meisten die tonangebenden Czcchen unzufrieden sind. Das wäre die Aetivirung der confessivnellen Schule, welche jetzt wieder stürmisch verlangt wird. Im oberösterreichischen Landtag hat die Majorität eine Resolution für die confessionelle Schule beschlossen, im mährischen Landtag hal der Bischof an der Spitze einer sehr beträchtlichen Minorität den Sitzungssaal verlassen, weil die Majorität einen gegen die confessionelle Schule gerichteten Beschluß annahm, und im niederösterreichischen Landtag hat der bekannte Wortführer der Klerikalen P. Knab ganz unverblümt die Forderung aufgestellt, daß der gesammte Unterricht, und nicht bloß der Religionsunterricht, unter die Aufsicht der Kirche zn stellen sei, denn, sagte der Redner wörtlich, auch der Lehrer des Rechnens könne in der Schule lehren, dreimal eins sei drei. Freilich vergaß der Redner, daß es schwer hält zu sagen: zweimal ist zwei und viermal eins ist vier, aber dreimal eins bleibt eins. Man sieht aber, mit solchen Bundesgenossen könnte ein neuer Unterrichtsminister schon etwas ausrichten, besonders ein Aristokrat, der gewohnt ist, daß seine widersinnigsten Launen immer bereitwillige Vollstrecker finden, aber auch ein Justizminister kann die Anschauung von der katholischen Staatskirche nach Kräften propagiren. Anerkennt ja unser bürgerliches Gesetzbuch dieselbe in mehreren Punkten, wie z. B. in dem Verbote der Wiederverehelichung eines geschiedenen Katholiken der sacramentale Charakter der Ehe und in dein Verbote der Ehe eines ehemaligen Priesters der character indelebilis der Priesterweihe anerkannt tvird. Allerdings haben liberale wie feudale Parteimänner noch immer oder zumeist ihre Ansichten gemäßigt, wen» sie ans Ruder kamen, und Graf Schönborn wird, selbst wenn er Unterrichtsminister werden sollte, mit den gegnerischen Anschauungen rechnen müssen, sowie er als Statthalter von Mähren nicht mehr ganz den Obmann des katholischen Casinos spielen konnte und doch auch die Juden als vorhanden betrachten mußte. So hat er z. B., als er die Gymnasien inspicirte, auch meinen Unterricht besucht, den er noch viertelstündigem Aufenthalte mit stummem Kopfnicken wieder verließ; aber es ist doch ein Unterschied, ob man etwas als selbstverständliche Pflicht oder als Opfer betrachtet, das man seinem Stande bringen muß. Ein günstiges Zeichen ist diese Erhebung gewiß nicht. In demselben niederösterreichischen Landtage, in welchem der Klerikalismus seine nicht gerade dem Judenthum feindselige, aber doch feindliche Arbeit versuchte, trat der unverblümte Antisemitismus der Rassentheorie ganz unverhohlen zu Tage. Dieses Mal hat er sich ein besonders bedenkliches Gebiet gesucht. Es galt, die Anwesenheit des deutschen Kaisers in Wien durch Festlichkeiten zu feiern. Unter normalen Umständen hätte wohl Niemand etwas Arges darin gesunden. Weil aber dieser Antrag von der deutsch-nationalen Partei ausging, welche hier den deutschen Kaiser als ihren eigentlichen Schirmherrn bejauchzen wollte, wurde dieser Versuch sowohl von der Regierung als auch von der Majorität des Landtages zurückgewiesen. Für uns Juden hat die Sache das Interesse, daß man so nebenbei den deutschen Kaiser auch als Antisemit feiern wollte, denn derjenige Herr, welcher diesen Antrag stellte, war derselbe, welcher den Statthalter über die, wie die Herren meinen, willkürlichen Polizeiniaßregeln gegen die Demonstranten für Schönerer interpellirte. Der Statthalter antwortete darauf, daß er diese Maßregeln vollkommen billige und jeder Zeit bereit sei, die bübische Verspottung der öffentlichen Ordnung zu bestrafen. Allerdings ist es natürlich, daß eine solche Antwort denen ungelegen kommt, welche für ihre Politik das Publikum der Straße nicht entbehren können. Endlich ist in dem niederösterreichischen Landtage sogar die Stellung der Rabbiner zur Sprache gekommen, indem Baron Königswarter es durchsetzte, daß auch den jüdischen Seelsorgern das Wahlrecht in den Gemeinderath eingeräumt wurde. Herr v, Königswarter hat sich durch diese, die Gleichheit der Confessionen bezweckende Gesetzesbestimmung wieder ein Verdienst um das Judenthum erworben. Merkwürdig war es, daß ihm dabei vorgcworfen lvurde, er habe in seiner Rede für das Gesetz zur Regelung der jüdischen Rechtsverhältnisse, welche er im Herrenhanse hielt, von der Bildung der Rabbiner geringschätzig gesprochen, obwohl Herr v. Königswarter damals ausdrücklich nur über die galizischen Rabbiner ein so hartes Urtheil gefällt hatte. So wahr diese Rechtfertigung ist, so läßt sich doch nicht verschweigen, daß wir Juden die Pflicht haben, nach außen hin unsere Einheit zu wahren, und nicht dadurch, daß wir uns als die Besseren hinstellen, der Feindseligkeit neue Nahrung geben. Es ist gewiß wahr, daß die galizischen Rabbiner die Wissens- und weltfeindliche Richtung ihrer Gemeinden noch nähren, statt sie zu be» kämpfen. Es mag auch Vorkommen, daß der Bann und die gesellschaftliche Acchtung gegen denjenigen verwendet werden, welcher eine andere Anschauung vertritt, oder zu verbreiten

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