Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 52 (1888)
- Issue
- Heft 44 (1.11.1888)
- Date
- 1888-11-01
- Page
- Seite 694 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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694 delssohn zur Apologie des Judenlhums aufgestellte Ansicht, daß das Judenthum eine Religion des Gesetzes sei und keine Dogmen oder Heilswahrheiten kenne. Die theologische Schwäche einer solchen Anschauung ist von dem Redacteur dieser Zeitung anläßlich der hundertjährigen Erinnerungsfeier an Mendelssohns Todestag in treffender Weise ausgeführt, und schon früher von dem sei. Leopold Löw mit der ihm eigenen Klarheit und Geistesschärfe in einer Streitschrift anläßlich des ungarischen Congresses behandelt worden. Zur raschen Orientirung der Leser will ich die hauptsächlichsten Einwände gegen diese Anschauung in kurzen Worten zusammenfassen: Das Judenthum ist die auf der Offenbarung Gottes durch Mose seinen Propheten beruhende Religion. Es glaubt demnach sowohl, daß Gott sich offenbaren könne, als auch, daß er sich Mose und den späteren Propheten offenbart habe. Wahr ist es wohl, daß die Thora uns zunächst nur Gesetze des Handelns giebt, aber diese Gesetze üben ihre beseligende Wirkung nur dadurch, daß wir glauben, sie seien von Gott gegeben, und endlich befiehlt uns die Thora ausdrücklich, daß wir an Gott den ewigen und einzigen glauben. Des Weiteren lehrt uns die Schrift indirect durch ihre Erzählungen und lehrhaften Aussprüche, daß Gott, „der bildet alle ihre Herzen, kennet alle ihre Thaten", daß er „von seinem festen Wohnsitze herabblickt auf alle Bewohner der Welt", daß sein Wesen gnadenvolle Güte ist, denn „wenn du der Sünden gedenken wolltest, Iah! wer könnte bestehen?" Wenn nun Mendelssohn meint, daß diese Wahrheiten selbstverständlich und darum keine Dogmen seien, so ist das ein schwerer Jrrthum, denn wir müssen ja auch in unserem Glaubensbestande gegen die Verkennung der Wahrheit geschützt sein. Die Lehre des Buches Hiob, daß das Leiden des Gerechten ein Prüfungszustand sei und von dem endlichen Guten überwogen werde, ist doch ein lauter Protest gegen die Schopenhauer'sche Weltauffassung, welche sagt, daß diese Welt „schlechter sei wie gar keine". Die Lehre, daß Gott die Geschicke der Welt wie des Einzelnen mit seinem Willen beeinflusse, steht doch im geraden Gegensatz zu derjenigen Philosophie, welche Gott nur als das die Welt bewegende Gesetz erklärt, welches unpersönlich ist und daher des nach außen wirkenden Willens entbehrt. Wozu die Beispiele häufen? Es steht nach dem Gesagten fest, daß das Judenthum einen Lehrinhalt und in Folge dessen auch Glaubenslehren hat, die sich genau präcisiren lassen, so genau, als es das menschliche Wissen von göttlichen Dingen überhaupt zuläßt. Wenn Jemand sagt, daß das Judenthum keine Dogmen habe, so kann das nur den Sinn haben, daß dem Judenthum jene durch Kirchenrecht oder religiöse Satzung geweihte Behörde fehlt, welche die richtige Formel des Glaubens bestimmen darf; meint man aber mit diesem Ausspruchs daß das Judenthum mit seinen Offenbarungsschriften und j traditonellen Anschauungen keine Lehre abstrahiren dürfe, so ist das absolut falsch. Hat nun das Judenthum Dogmen, so darf es nicht nur, sondern muß dieselben lehren, allerdings mit jener Vorsicht, welche uns durch die Erkenntniß aufgezwungen wird, daß die Glaubenslehren nur durch menschliches, niemals irrthumsfreies Abstrahiren aus den göttlichen Offenbarungsurkunden gewonnen wird. Die Möglichkeit eines solchen Jrrthumes ist es, was die Orthodoxie bestreitet, und sie muß daher consequentermaßen auch den Glauben an die Authentie der rabbinischen Gesetzgebung, als durch Mose begonnen, in ihr Bekenntniß aufnehmen, nicht minder die leibliche Auferstehung der Todten und die Wiederherstellung des Davidischen Reiches, und vielleicht ist es das Unbequeme eines solchen Bekenntnisses, was sie vor der dogmatischen Fassung ihres Lehrbegriffes zurückschrecken macht. Setzen wir jedoch den Fall, daß man die religiöse Anschauung von Gott und seinem Verhältnisse zur Welt, sowie von Offenbarung und Erlösung ganz aus dem Unterrichte verbannen wollte, so bliebe noch immer eine zusammenfassende Darstellung der Quellen des Gesetzes, der Gebetordnung, der Festtage und der Ritualgesetze, sowie des religiösen Sittengesetzes *) ein Bedürfnis Man wende nicht ein, daß die ersteren aus dem Leben gelernt werden und die letzteren sich gelegentlich aus der Bibel ergeben, denn die wissenschaftliche Pädagogik erhebt sich über die alte Schulpraxis eben durch systematische Ordnung des Lehrstoffes, und so wenig wie der Sprachlehrer dem Zufalle, der Lectüre die Kenntniß der Sprachgesetze überlassen wird, sondern nur aus der Lectüre die theoretisch erlernten Sprachgesetze zum besseren Verständniß begreifen lassen wird, so muß auch der methodisch geschulte Religionslehrer aus der Bibellectüre die allgemeinen Begriffe der Religion, die er systematisch geordnet hat, beweisen und erläutern. Wer das unterläßt, ist eben kein methodischer Pädagoge. Haben wir nun bewiesen, daß eine systematische Zusammenfassung der Lehre zum Ganzen des Religionsunterrichtes gehört, so können wir des Weiteren beweisen, daß sie einen hervorragenden Platz in demselben beanspruchen darf. Der Religionsunterricht hat vornehmlich zweierlei Zwecke, einen practischen, der das liturgische Bcdürfniß zu befriedigen hat, um der Jugend die Theilnahme am Gemeindegottes- 1) Wir unsrerseits legen auf die letzten Worte, „des religiösen Sittengesetzes", den größten Nachdruck. Der Schüler der oberen Klassen muß ein umfassendes und klares Bild von der Moral des Judenthums erhalten, vollständig nach allen Seiten hm, sowohl wegen seines eigenen Pflichtbewußtseins, als auch gegenüber den vielen Verleumdungen der jüdischen Moral. Wie den Sachkundigen bekannt ist, haben wir auch die social-politischen Principien des mosaischen und prophetischen Gesetzes als einen integrirenden Theil der jüdischen Ethik in diese mit ausgenommen. Jndeß überlassen wir diesen Theil der Erwägung des, die Verhältnisse beachtenden Lehrers. Redact.