Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 52 (1888)
- Issue
- Heft 40 (4.10.1888)
- Date
- 1888-10-04
- Page
- Seite 636 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/3224737-3227717-3227758--45657-3265183- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
636 mpn p~N, das sehr schön ausgestattet ist, für das Filialbethaus während der hohen Festtage im Musikvereinssaale. Das tirs hat eine Inschrift in deutscher Sprache und ist auf demselben der Todestag der Dahingeschiedenen nach gewöhnlicher und nach jüdischer Zeitrechnung (letzterer in hebräischer Sprache und Schrift) angegeben. Nun ist es seit Jahren hier üblich, daß die Inschriften auf den Grabsteinen in deutscher und hebräischer Sprache verfaßt sind und das Datum ist nach jüdischer und nach gewöhnlicher Zeitrechnung. Ein!-"£ mit deutscher Inschrift ist jedoch ein Novum und nahmen einige Personen insbesondere an dem gewöhnlichen Datum Anstand. Wir bekennen jedoch aufrichtig, daß wir diese Ansicht nicht theilen. Wenn es den Juden in alter Zeit gestattet war, die seleucidische Zeitrechnung anzunehmen, warum soll es den heutigen Juden verwehrt sein, nach unserer gewöhnlichen Zeitrechnung zu datiren? Von einem Bedenken religiöser Natur kann wohl nicht die Rede sein, da doch kein Mensch, wenn er ein Datum schreibt, eine andere Absicht damit verbindet, als zu bezeichnen, wann das eine oder andere geschehen ist. Thatsache ist es ferner, daß jetzt ein großer, wenn nicht der größte Theil der Juden die jüdische Zeitrechnung nicht kennt. Ein speculativer Kopf hier hat diese Unwissenheit sich zu Nutze gemacht. Mit verschwindenden Ausnahmen hält man nämlich „Jahrzeit" für die verstorbenen Eltern; aber die Kinder wissen nicht, wann sie „Jahrzeit" nach jüdischer Rechnung haben. Da hat denn dieser speculative Mann sich ein Verzeichniß von verstorbenen Personen mit beigefügtem Datum des Todestages nach jüdischer Zeitrechnung angelegt, und wenn der Tag herannaht, macht er die betreffenden Kinder auf denselben nach gewöhnlicher Zeitrechnung aufmerksam, wofür man sich ihm erkennt lich zeigt. Wie ich übrigens höre, begeht man in Paris die „Jahrzcit" zumeist nach gewöhnlicher Zeitrechnung. Fürst Johann Schwarzenberg ist gestorben und hinterläßt ein Vermögen in Latifundien und in Effecten im Be trage von beiläufig 120 Millionen Gulden. Den Armen Wiens, dessen Ehrenbürger er war, testirte er 1000, sage und schreibe tausend Gulden. Wir glauben, ein Jude hätte im gegebenen Falle die Armen besser bedacht. (Man vergleiche die Legate des Commerzienrathes Simon in Königsberg! Redact.) Wien, 25. September. Wie ernst es der österreichischen Regierung ist, die Wühlereien des Antisemitismus zu verhindern, hat sich jüngst auch darin bethätigt, daß dem „Reichsherold", der in Marburg (Hessen) erscheint und das Organ Böckels ist, der Postdebit für Oesterreich entzogen worden. Wien, 22. September. Im niederösterreichischen Landtag interpellirten die Antisemiten wegen angeblich maßloser Uebergriffe seitens der politischen und Sicherheitsbehörden anläßlich des Strafantritts v. Schönerer's. Der Statthalter, Baron Possinger, fertigte die Interpellanten unter lebhaftem Beifall der Landtagsmajorität ab. Es handelte sich, sagte der Statthalter, um die Verherrlichung einer wegen eines Verbrechens dem strafenden Arme der Gerechtigkeit verfallenen Persönlichkeit mittelst Gassen - Demonstrationen. Solche Excesse können nicht geduldet werden. Die Sicherheitsbehörden haben nichts anderes als ihre Pflicht gethan und verdienen dafür Belohnung. Die Behörden werden auch künftig allen solchen Demonstrationen mit derselben Entschiedenheit und, wenn nothwendig, mit noch größerer Strenge entgegentreten, weil die Regierung entschlossen ist, solchen übermüthigen Umtrieben Einhalt zu thun. Die Excedenten können nicht mit Sammethandschuhen angegriffen werden. Dem Statthalter ist keine Beschwerde wegen einer Ungehörigkeit der Sicherheitsorgane zugekommen, und er finde sich auch nicht veranlaßt, auf Grund der heutigen Interpellation eine Untersuchung einzuleiten. Das energische Auftreten des Statthalters machte den besten Eindruck. Pest, 18. Sept. (Privatmitth.) Sie verschwinden nach und nach die traurigen, blutgierigen Helden von Tißa-Eßlar. Jetzt ist auch Recski Bandi aus dem Leben geschieden und zwar hat er als Selbstmörder geendet. Recski, der Sicherheitscommissär, dem Moritz Scharf das Geheimniß des rituellen Mordes anvertraut haben soll, war ein fanatischer Antisemit. Als die Angeklagten von Tißa-Eßlar freigesprochen wurden, tobte und wüthete er auf dem Marktplatze in Nyiregyhaza. Nach der Verhandlung hatte er mit dem Vertheidiger Heumann ein Duell, in welchem der schwache Advocat den mächtigen Recski sehr arg zurichtete. Das that diesem sehr wehe, denn er war jetzt nicht allein arm, sondern auch lächerlich. Er ergab sich nun mehr denn je dem Trünke und wurde so leidenschaftlich und unbändig, daß sich seine Familie vor ihm zu Verwandten in Preßburg flüchtete. Sich selbst überlassen, verkam er vollständig. In den letzten Jahren hat sich sein antisemitischer Eifer wesentlich abgekühlt. An seinem Selbstmorde tragen die Antisemiten schuld, sie hetzten ihn in zahlreiche Agitationen und ließen ihn schließlich im Stiche. Die Affaire von Tißa-Eßlar, die anderen Mitarrangeuren Rang, Namen und Geld verschaffte, hat ihn zu Grunde gerichtet. — Der Handelsminister hat zum Zweck der Regelung der Koscherfleisch-Ausschrotung eine Verordnung erlassen, deren wesentlichere Bestimmungen im Nachstehenden reproducirt sind: Die Ausschrotung von Koscherfleisch bildet das ausschließliche Recht der betreffenden israelitischen Gemeinde, ohne deren Ermächtigung es daher Niemandem gestattet ist, Koscherfleisch zu verkaufen. Die Gemeinde kann dieses Recht selbst verwalten oder in Pacht geben, oder sie kann auch die Be-