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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1888-10-04 · Heft 40 (4.10.1888) · p. Seite 633

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
52 (1888)
Issue
Heft 40 (4.10.1888)
Date
1888-10-04
Page
Seite 633 (sequence 9)
Language
German
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633 „Nur die allergrößten Kälber Wählen ihre Metzger selber" Die sanften Judenhetzer aber muthen den vom Antisemitismus Verfolgten die Rolle zu, Schutz zu suchen bei denselben politischen Parteien, welche den eigentlichen Nährboden für den Antisemitismus abgeben. Freilich heißt auch dies nur, eine Geschäftspraxis auf das politische Parteiwesen übertragen, welche dieselben Blätter, wie die „Schles. Ztg.", die „Post" und das „Deutsche Tagebl." zu ihrem Nutzen anwenden: In Leitartikeln und auf der ersten Seite sprechen diese Blätter von den Mißständen und Uebelständen des Judenthums und der jüdischen Geschäftspraxis und klagen über die zunehmende Verschiebung des Besitzes nach der jüdischen Seite, in ihren Jnseratentheilen aber wimmelt es von Empfehlungen jüdischer Geschäfte. Wo die Geldeinnahme für die Inserate beginnt, hört der Antisemitismus der Blätter auf. Ja die „Post" ist hierbei so unbefangen, daß sie, wie ein conservatives Blatt unlängst ihr vorhielt, ihren gesammten Jnseratentheil einem jüdischen Annoncenbüreau verpachtet hat. Wenn daher solche Organe, wie die „Post", „Deutsches Tageblatt" und „Schles. Ztg.", die gefährlichsten Organe des Antisemitismus sind, so sind sie doch zugleich auch wegen ihrer gleisnerischen, folgewidrigen charakteristischen Haltung den Juden gegenüber die verächtlichsten. Leipzig, 24. September. Man wird sich erinnern, daß der Volksschullehrer Fenner aus Marburg wegen Lästerung der jüdischen Religion in einer öffentlichen Rede, die er in einer Volksversammlung gehalten, zu mehrmonatlichem Gefängniß und einer Geldstrafe verurtheilt worden. Er hatte deshalb Berufung eingelegt, das Reichsgericht hat aber dieselbe verworfen. Leipzig, 25. September. (Privatmitth.) In jener Zeit, wo die antisemitische Hetzerei ihre giftgrünen Knospen entfaltete, schlossen sich an die Führerschaft der „Kreuzzeitung" einige andere, früher geachtete Zeitschriften, namentlich die „Grenzboten" und „Die Preußischen Jahrbücher". Es kann deshalb kaum auffallen, daß auch jetzt, nachdem die Kreuzzeitung die unerhört schmählichen Hetzartikel geliefert hat, die „Grenzboten" ihre Gefolgschaft von Neuem aufnehmen. Schon vor zwei Monaten brachten sie einen geharnischten antisemitischen Artikel und lassen neuerdings einen solchen in einer Empfehlung einer antisemitischen Agitations- oder vielmehr Schmähschrift folgen. Die Schrift, „Esther", ist von dem Philosophaster Radenhausen, dem Autor des dickleibigen und oberflächlichen Buches „Isis" verfaßt und natürlich bei Thiele in Leipzig gedruckt. Wie die „Grenzboten" rühmen, führt sie, nur leider ziemlich weitschweifig, den Nachweis, daß nicht die Unterdrückung im Mittelalter die dem Arier anstößigen Eigenschaften des Semiten verschuldet hat, daß vielmehr das Trennende und das für Staat und Kirche Gefährliche in sittlichen und rechtlichen Anschauungen liegt, die sich von den Tagen des Erzvaters Jakob her bis auf die unsrigen erhalten haben. „Das sind (bemerken die „Grenzboten" weiter) nun zwar Wahrheiten (!), die nur der nicht sieht, der sie nicht sehen will". Nein, das lautet viel zu gemäßigt. Wenn die Juden zur Zeit der Erzväter schon Wucherer waren (das wird der verehrte Herr Radenhausen mit seinen „sittlichen und rechtlichen Anschauungen" ja wohl meinen), dann hat Henrici sicher Recht, der consequent auch die bekannte Unterhandlung mit dem Herrgott über die 50, 25 u. s. w. Gerechten als ein richtiges jüdisches Wucherstückchen ansieht. Dann müssen wir statt bei Jakob beim Erzvater Abraham und noch vor ihm anfangen, was freilich nicht bloß das jüdische, auch nicht bloß das rein menschliche, sondern auch das specifisch christliche Empfinden beleidigen würde. Herr Radenhausen, der die Verderbtheit der Juden aus dem „Schulchan Aruch" beweist, verlangt unter Anderm und zum Theil unter Billigung der „Grenzboten": Untersagung der Verwendung christlicher Arbeiter und Arbeiterinnen iu jüdischen Geschäften, Fabriken und Haushaltungen, Nichtzulassung zu deutschen Eiden, Beschränkung der gerichtlichen Befugnisse, Beschränkung der Einwanderung. Daß die Nationalliberalen in ihr Wahlprogramm ausdrücklich den gleichmäßigen Schutz der Bekenntnisse ausgenommen haben, erscheint hiernach immer zeitgemäß. — Man sieht hieraus, daß die „Grenzboten" auch den eclatantesten Widerspruch nicht scheuen. Sie leugnen die mittelalterlichen Verfolgungen und wollen dieselben doch erneuern. Vom Rhein, 25. Septbr. (Privatmitth.) Sie haben in vor. Nr. die Bestimmungen des jüdischen Rechts über den Rechtsgrundsatz „Kauf bricht nicht Miethe" zusammengestellt, zur Beleuchtung des von dem Entwurf des neuen deutschen Civilgesetzbuches entgegengesetzten Grundsatzes „Kauf bricht Miethe". Einen anderen Punkt der Controverse aus diesem Entwürfe bietet das darin ausgesprochene Verbot für den Vermiether, dem die Miethe nicht bezahlt worden, auf die zum Leben nothwendigen Immobilien und die Arbeitswerkzeuge des Miethers Arrest zu legen. Von anderen Gläubigern ist dies bekanntlich untersagt, aber den Hausbesitzern war es nach den gegenwärtig noch in Kraft bestehenden Gesetzen bei der Exmission des Miethers gestattet. Der Miethcr, der die Miethe nicht bezahlt hat, wird auf die Straße gesetzt und was er irgend in der Wohnung hatte, wird zum Pfände der nicht bezahlten Summe zurückgehalten. Dieses Vorrecht des Vermiethers soll also aufgehoben werden? Was sagt hierzu das jüdische Recht? Es hat keine Ahnung davon, daß man ein solches Vorrecht irgend einem Gläubiger, also auch nicht dem Vermiether, zugestehen dürfe. Es ist aner- 40

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