Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 52 (1888)
- Issue
- Heft 39 (27.9.1888)
- Date
- 1888-09-27
- Page
- Seite 615 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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Und sechs, ja sogar zu dreißig Auflagen gebracht haben, und dies ist doch ein faktischer Beweis ihrer Brauchbarkeit. Wenn auf irgend einem Felde, so sind auch auf dem pädagogischen Vorsicht und Gerechtigkeit nothwendige Postnlate. Die Redact. Ci rm t'i n l3 >n ac ff zielte ix. Deutschland. Berlin, 18. Sept. (Privatmitth.) Wie schon in dieser Zeitung hervorgehoben worden, hat auch diesmal eine Menge von Privat-Betsälen dem Bedürfnis der stets anwachsenden jüdischen Bevölkerung Genüge thun müssen. Es ist dies ein unentbehrlicher Nothbehelf. Da dieses Bedürfniß aber nur für die beiden Tage des Neujahrsfestes und den Berjöhnungstag sich fühlbar macht, so kann man der Gemeinde nicht zumuthen, — sie würde auch die Mittel dazu nicht finden — eine größere Zahl von Synagogen zu erbauen, welche im Laufe des Jahres wenig besucht sein würden, da während desselben die bestehenden Synagogen genügen. Man muß erwägen, daß mit der Eröffnung einer neuen Synagoge auch ein sehr kostspieliger Apparat von einem Prediger, Vorbeter, Chor, Küster und dgl. verbunden wäre, wodurch das schon sehr große Budget der Gemeinde zu einer unerschwinglichen Höhe gesteigert würde. Selbstverständlich ist die Wahl solcher improvisirter Betsäle bisweilen eine nicht sehr angemessene. Als eine der günstigsten kann man die der glänzenden Hallen der Philharmonie bezeichnen, und wirkte hier an den verflossenen Feiertagen, wie um der eigentlichen Bestimmung dieser Räume zu genügen, ein ganz vorzüglicher Chor unter der trefflichen Leitung des Dirigenten F. Baruch. Im Ganzen aber können wir die Bemerkung nicht zurückhalten, daß die Vorstände oder Unternehmer dieser Privatgottesdienste hinsichtlich der Wahl der dabei fungirenden Prediger eine vorsichtigere sein müßte. Es werden zu diesem für den gegenwärtigen Stand des Gottesdienstes entschieden wirksamen Amte meist junge Candidaten gewählt, die der homiletischen Kunst noch ganz ungewohnt und in ihr ungeübt sind, so daß die Andächtigen stundenlang mit noch schülerhaften Reden behelligt und in ihrer religiösen Stimmung herabgedrückt werden. Es ist doch nicht genug, bei der Wahl des Borbeters und des etwaigen Chors mit sorgfältiger Prüfung vorzugehen und dann dem ersten besten Candidaten die Predigt zu überlassen, als wenn diese eine selbstverständliche Eigenschaft jedes sich darbietenden Candidaten ausmache. Wir bemerken dies, um vielleicht für die Zukunft eine größere Sorgfalt zu erwirken. Denn daß es auch an fähigen jungen Männern nicht gänzlich fehlt, brauchen wir nicht hinzuzufügen. Doch Eines erscheint uns noch noth' wendig hervorzuheben, das ist, daß die Rabbinerseminare auf die Ausbildung ihrer Zöglinge in der Kanzelberedtsamkeit größere Mühewaltung verwenden sollten. Die Predigt ist und bleibt gegenwärtig für den jüdischen Gottesdienst eine unumgängliche Forderung, und zweifellos besteht eine Hauptfunction des Rabbiners in der Predigt. Die meisten Docenten der Rabbinerseminare scheinen aber zu glauben, daß man die Homiletik der Autodidaktie der Studirenden überlassen könne, und sorgen allein für die gelehrte Ausstattung derselben. Aber die gründlichste Kenntniß der theologischen Wissenschaft, der Geschichte und der Literatur, des Talmud und des Schulchan Aruch genügen noch lange nicht, einen tüchtigen Kanzelredner auszubilden. Hierauf hätte man seine Fürsorge mehr zu richten als es bis jetzt geschehen. Die Rabbinerseminare müßten besondere homiletische Seminare einrichten. Leipzig, 12. September. Wegen Herausgabe und Verbreitung jener antisemitischen Flugblätter, welche anläßlich des letzten Weihnachtsfestes über ganz Deutschland ausgestreut wurden, hatte sich kürzlich der Führer der hiesigen Antisemiten, Herr Ingenieur Fritsch, vor dem hiesigen Landgericht zu verantworten. Auf Antrag mehrerer hiesiger Geschäftsinhaber wegen groben Unfugs angeklagt, hatte das Schöffengericht auf Freisprechung erkannt, indem es von der Ansicht ausging, daß der Angeklagte sich vielleicht eines anderen Vergehens, aber nicht eines groben Unfugs schuldig gemacht habe. Die seitens der Staatsanwaltschaft eingelegte Berufung führte aber vor dem Landgericht zu einer Verurtheilung des Angeklagten, der nunmehr unter Bezugnahme auf §§. 360., 11. des Reichsstrafgesetzbuches mit einer Geldstrafe in Höhe von 60 Mark, resp. 6 Tagen Haft belegt wurde. Frankfurt a. M., 23. September. Die Zuuz'sche Bibliothek, welche der Antiquar I. Kauffmann angekauft hatte, ist an das Montefiore-College in Ramsgate (eine Art von Rabbinerseminar) verkauft worden, also Deutschland verloren gegangen. München, 16. Sept. (Privatmitth.) Eine bemerkenswerthe Aeußerung des Erzbischofs von München-Freising Dr. v. Steicheln verdient mitgetheilt zu werden. Der genannte Kirchenfürst feierte vor einigen Tagen sein fünfzigjähriges Priesterjubilänm. Bei der Gratulationscur aus