Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 52 (1888)
- Issue
- Heft 39 (27.9.1888)
- Date
- 1888-09-27
- Page
- Seite 610 (sequence 2)
- Language
- German
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6iÖ erwartet werden, und es frage sich dabei, ob dies ein „steinerner" oder ein „geistlicher aus lebendigen Steinen" sein werde? Mit einem „geistlichen" Tempel wollen wir nichts zu schaffen haben, denn das wäre ein Tempel mit hierarchischer Gewalt, wohl aber mit einem „geistigen". Wir bekennen Herrn Delitzsch nun, daß wir uns mit einer solchen Frage, wie der dritte Tempel beschaffen sein werde, gar nicht befassen. Wir überlassen dies der göttlichen Vorsehung und befinden uns damit in völliger Uebereinstimmung mit der jüdischen Orthodoxie, welche die Beantwortung solcher Fragen dem Messias selbst überläßt, wie dies z. B. der von Delitzsch angeführte Midrasch erweist. Weiß irgend ein Midrasch etwas Genaueres über jene zukünftigen Zeiten zu sogen, wie z. B. daß in der messianischen Zeit keine Opfer außer den Dankesopfern dargebracht würden, so ist dies eben nur ein Midrasch, der für das Judenthum nicht die geringste Verpflichtung hat. Wir, gegenwärtige Juden, erachten es allein für unsere Pflicht, das Bekenntniß des einzigen Gottes zu erhalten und an dem geistigen Ausbau des Judenthums weiter zu arbeiten. Es stimmt dies mit unseren innersten Ueberzeugungen überein, und alles Weitere überlassen wir dem göttlichen Lenker der Geschicke. — Delitzsch will sich hiermit nur den Weg bahnen, um die Beseitigung des mosaischen Gesetzes durch das Christenthum als Hinderniß für den Uebertritt der Juden aus dem Wege zu räumen, und zwar indem er nachweist, daß das mosaische Gesetz nicht „unabänderlich" sei. Schon im 5. Buch Moses seien gegen das 2. und 3. Buch einige Veränderungen getroffen; bei den Propheten sei dies noch mehr der Fall, wobei er sich besonders auf Aeußerungen der Propheten gegen die Opfer beruft. Was die ersteren betrifft, so können sie leicht als Modificationen erklärt werden, welche in Folge des Einzuges aus der Wüste in das h. Land eintreien mußten, oder als Ergänzung früherer Vorschriften. Daß aber die Propheten nicht für die Abschaffung des Cultus, sondern nur gegen den Mißbrauch desselben zur Heuchelei sprechen, weiß Herr Delitzsch so gut wie wir und geht aus vielen Stellen hervor. Ist es doch Samuel, der zuerst gegen diesen Mißbrauch des Cultus sich äußerte und dennoch Saul verurtbeilte, weil dieser sich als Priester gerirt hatte. Sagen doch wiederholt die Propheten, daß die Völker, wenn sie sich zum Bekenntniß des einzigen Gottes wenden, Opfer im Tempel aus Zion darbringen werden; treten sie doch mit großem Nachdruck für den Sabbath und gegen die Verletzer des Speisegesetzes auf. Ueberhaupt müßten wir blind vor allen Erscheinungen in der Geschichte des Gesetzes sein, wenn wir nicht auch hier die Thalsachen der Entwickelung gewahren wollten. Standen doch auch die talmudischen Weisen nicht an, sofern es nach den veränderten Verhältnissen nothwendig war, Bestimmungen des mosaischen Gesetzes zu verändern. Sind doch mit der Zerstreuung aus dem h. Lande bedeutende Theile des mosaischen Gesetzes für die Juden ganz unanwendbar, unaus- und traten für uns dadurch die Gesetze der (MWkn, in welchen wir leben, an die Stelle der rnosaische^md der talmudischen Vorschriften, was der Talmud selbst durch den Grundsatz sanctionirte: ckiva äemalekutlm dina, d. i. das Gesetz des Staates ist Gesetz. Die Vorsehung hat uns also durch den Fortgang der geschichtlichen Entwickelung auf den Weg gestellt, auf welchem wir wandeln sollen. Die Geschichte hat uns hiermit gelehrt, was wir im mosaischen Gesetze für „unabänderlich", für ewige Wahrheit zu halten haben: es sind die großen ethischen und socialen Prineipien, die in demselben theils als allgemeine Grundsätze, wie die Zehn Gebote, die Nächstenliebe und deren Consequenzen, das Prineip der Einheit des Menschengeschlechts, des Eigenthums, der Ehe, der Gleichberechtigung, der persönlichen Freiheit, der Verpflichtung gegen die staatliche Gesammtheit, der wir angehören u. s. w., theils in Gestalt einzelner Vorschriften ausgesprochen wurden. Gerade diese werden auch von den Propheten fort und fort eingeschärft. — Hier trifft nun Delitzsch auf einen bedeutsamen Einwand. Hat nicht Jesus selbst mit entschiedenen Worten die dauernde Geltung des Gesetzes verkündet? sagte er nicht: „wer eines von diesen kleinsten Geboten auflöset und die Leute also lehret, der wird der Kleinste heißen im Himmelreich, wer es aber thut und lehret, der wird groß heißen im Himmelreich", und hat Jesus nicht das Gesetz durch sein ganzes Leben auf das Genaueste beobachtet? Delitzsch giebt dies zu, und auf welche Weise versucht er nun, diesen Einwand aufzuheben? Er meint, Jesus sei nach dem Worte Paulus' „von einem Weibe geboren und unter das Gesetz gethan", aber mit seinem Tode sei er über das Gesetz hinaus „in das Leben der Verklärung eingegangen". Hiermit also sei nach dem Tode Jesu das Gesetz aufgehoben! Uns scheint es doch ein unlösbarer Widerspruch, daß wenn ein Lehrer als einen Theil seiner Lehre die Gültigkeit des Gesetzes ausspricht und sie durch seine Handlungen bethätigt, mit seinem Tode der vollste Gegensatz gellen solle, ohne daß jener dieses ausgesprochen. Auch widerspricht die geschichtliche Thatsache dieser Art Auslegung vollständig. Paulus, der doch kein persönlicher Jünger Jesu war, hat das Gesetz für aufgehoben erklärt, weil er sonst die Heiden nicht gewinnen konnte. Mehrere der Apostel, namentlich Petrus, leisteten dem Paulus den heftigsten Widerstand. Zwischen beiden Aposteln brach Streit und Zwietracht aus, der erst spät beigelegt sein soll. Lange noch bestand die Partei der „Judenchristen", die dem Gesetze treu blieben. Es war aber natürlich, daß das ungeheure Wachsthum der „Heidenchristen" jene, welche aus der Reihe der Juden immer geringeren Zuzug erhielten, überwand. Fand doch das Gleiche mit der christlichen Dogmatik statt, die von Paulus eine ganz andere