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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1888-09-20 · Heft 38 (20.9.1888) · p. Seite 601

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
52 (1888)
Issue
Heft 38 (20.9.1888)
Date
1888-09-20
Page
Seite 601 (sequence 9)
Language
German
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601 Wir sagten oben, daß dieses Jahr immerhin als ein den früheren gegenüber besseres angesehen werden müsse. Zu den Verbesserungen, die in diesem Jahre entstanden, rechnen wir die erst kürzlich über die Eröffnung und Unterhaltung der Chedorim in Polen erlassenen Vorschriften, die für das Erziehungswesen der orthodoxen Jugend sehr nöthig sind. Wir lassen hier die Hauptpunkte derselben folgen. Nach diesen Vorschriften müssen Personen, die in Zukunft Chedorim zu eröffnen wünschen, dazu haben: 1) die Erlaubnis des Curators des Warschauer Lehrbezirks; 2) ein von der-Polizei bestätigtes Zeugniß des Rabbiners über ihre Kenntnisse im Hebräischen und in der Religionslehre; 3) ein Zcugniß über ihre gerichtliche Unbescholtenheit und gnte Aufführung; 4) ein Protokoll der zuständigen Commission über die Tauglichkeit des Schullokals in hygienischer Beziehung. Außerdem muß die, ein Cheder eröffnende Person sich verpflichten, die Kinder unbedingt in der russischen Sprache zu unterrichten, oder es muß eine das Recht zum Unterricht habende Person nachgewiesen werden, die znr Ertheilung des russischen Sprachunterrichts angestellt ist. Die Kinder, welche die Chedorim besuchen, dürfen nicht jünger als sechs Jahre sein. Die Ertheilung des russischen Sprachunterrichts muß auf Grund des Allerhöchsten Befehls vom 2. December 1871 eine tägliche sein und zwar auf 2 Stunden sich erstrecken. Der Unterricht in den übrigen Lehrgegenständen, außer in der Glaubenslehre und in der hebräischen Sprache, muß auf Grund des Allerhöchsten Befehls vom 5. März 1885 gleichfalls in russischer Sprache erfolgen. Der Unterricht in der hebräischen Glaubenslehre und Sprache muß nach von der Censur gestatteten Büchern, der Unterricht in anderen Gegenständen aber nach Lehrbüchern ertheilt werden, die von dem Ministerium der Volksausklärung gebilligt worden sind. Die Nichterfüllung der Vorschriften über die Unterhaltung von Chedorim zieht, auf Grund der am 18. Januar 1811 Allerhöchst bestätigten Verfügung über Privatschulen, gerichtliche Verantwortung nach sich. Die Revision des Lehr- und Erziehungszustandes der Chedorim, Talmudschulen und anderer jüdischer Cvnfessionsschulcn unterliegt in Warschau dem Schulinspector der Stadt Warschau, in der Provinz den entsprechenden Chefs der Schnldirectionen." Man ersieht daraus wie folgenschwer diese Vorschriften sein werden, namentlich wenn sie — dnrchgcführt werden würden. — Bonn, 16. Septbr. (Notizen). Man schreibt ans Königsbergs Pr., 8. Sept.: Geheimrath Moritz Simon, Chef des großen Bankhauses I. Simon Ww. u. Söhne, ist gestern Abend in Börnicke, dem Gute seines Sohnes, nach kurzem Krankenlager im 70. Lebensjahre gestorben. Diese Nachricht kommt überraschend, da derselbe sich stets der besten Gesundheit zu erfreuen hatte und erst vor wenigen Tagen bei einem Besuche auf dem Landgute Börnicke von dem Unwohlsein befallen wurde, welches ihm heute Nacht den Tod brachte. Der Verstorbene, 1819 zu Königsberg geboren, hat das Meiste dazu beigetragen, seine Firma zu einem der größten Provinzgeschäfte in Preußen zu machen. Namentlich für die Entwickelung des Waarenhandels in Königsberg und der Provinz Ostpreußen ist seine Thätigkeit von großer Bedeutung geworden, zumal sein Haus stets sehr ausgedehnten Verkehr mit Rußland betrieb. Daneben hat er an einer Reihe von industriellen Unternehmungen mitgewirkt, die seiner regen Jnitative Vieles verdanken. Mit Vorliebe war er dabei im Interesse seiner Heimathsprovinz thätig, deren Förderung er auch im Eisenbahnrath wie bei jeder anderen Gelegenheit sich mit Erfolg angelegen sein ließ. Gerade bei den Berathungen der internationalen Tarifcommisfion, die kürzlich zn Teritet stattfand, erlitt er durch einen Sturz eine Verletzung, die vielleicht für ihn verhängnißvoll geworden ist. Ein Mann von außergewöhnlicher Befähigung, großer Liebenswürdigkeit und biederem Charakter, hatte er sich hohes Ansehen in allen Kreisen erworben; in Königsberg und weit darüber hinaus wird er auch in geschäftlicher Beziehung schmerzlich vermißt werden. Er hatte eine große Zahl von Ehren- und Verwaltungsstellen inne; so war er 1. Vorsteher der Aeltesten der Kaufmannschaft von Königsberg, Präsident der Ostpreuß. Südbahn re. re. Von seinen drei Söhnen ist keiner im Geschäft thätig; überlebender Theilhaber der Firma ist sein Neffe, Herr Pr. Robert Simon, Sohn des verstorbenen Stadtraths Simon. — Dieser, einem Handclsblatt entnommenen Schilderung fügen wir hinzu, daß der Verstorbene auch durch seine Wohlthätigkeit ausgezeichnet war. — Aus S.-A.-Ujhely (Ungarn) wird geschrieben: Die Einweihung der neuen Synagoge der hiesigen israelitischen Gemeinde wird den 30. d. M. stattfinden. Sie ist in maurischem Style erbaut, 28 Meter lang und 21 Meter hoch. Die Baukosten betragen c. 50,000 Gulden. — Die israelitische Congreßgemeinde zn Klausenbnrg hat Herrn Dr. Jakob Klein, bisher Rabbiner in Zala-Szt.-Grot, zu ihrem Rabbiner gewählt. — Man schreibt aus Hamburg, 9. Septbr.: Gestern Abend fand eine Festcommers-Feier aus Anlaß des fünfzigjährigen Lehrerjubiläums des früheren Reichstagsabgeordnetcn De. Rse (an der jüd. Gemeindeschule) statt, an welcher 700 Personen aller Kreise der Bevölkerung theilnahmen. — In Liverpool ist eine dritte Synagoge errichtet worden, welche nicht allein das Eigenthümliche hat, daß sie früher eine Kirche gewesen, sondern auch, daß in derselben eine Bereinigung des deutschen und portugiesischen Ritus getroffen worden. — Wie der in Calcutta erscheinende „Haperach" mittheilt, sammelt dort jetzt ein gewisser Jsaac Halevi Gelder, um die zehn Stämme am Sambation 38

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