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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1888-09-20 · Heft 38 (20.9.1888) · p. Seite 600

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
52 (1888)
Issue
Heft 38 (20.9.1888)
Date
1888-09-20
Page
Seite 600 (sequence 8)
Language
German
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600 getrennt ertheilt. Durch einen besonderen Erlaß wird den Familienvätern das ihnen verfassungsmäßig zustehende Recht, ihre Kinder von den bezüglichen Cursen befreien zu lassen, zugestanden. In den je 7 Elasten der drei verschiedenen Abtheilungen der Atheneen sollen je 14 Stunden wöchentlich zusammen dem Religionsunterrichte gewidmet sein. Daß der Minister hierbei noch auf Opposition stoßen wird, läßt sich voraussehcn, namentlich in Brüssel. Jndeß ist es sicher, daß er mit seinem Erlaß den Wünschen der Mehrheit des Volkes entspricht, wie man aus anderen Faktoren auf dem Gebiete des Unterrichts ersehen kann, wo immer mehr Ortsgemeinden die vom vorigen Ministerium durchgeführten Reformen wieder beseitigen. Es ist einmal das Schicksal in den menschlichen Dingen, von einem Extrem zum andern gedrängt zu werden, bis sich mit der Zeit eine Entwickelung des Besseren und Richtigeren einstellt. Frankreich. Paris, 10. Sept. (Privatmitth.) Wieder ist einer der Veteranen aus den Reihen unserer Glaubensgenossen geschieden, welche alle ihre Kräfte für die Anerkennung und Vertheidigung des Judenthums einsetzten und mit ihren wissenschaftlichen Bestrebungen einen wahren Feuereifer für die Sache ihrer Religion^ verbanden. Vor einigen Tagen verschied in Garches bei Paris Herr L. Bing in seinem 85. Lebensjahre. Lange Zeit hindurch war er Chef eines Bankhauses in Nancy, spater in Paris, wo ihm aber das Geschick nicht günstig war, so daß er vor etwa 10 Jahren das Geschäft seinen Söhnen übertrug und sich zurückzog. Lange Zeit war er auch Mitglied des israelitischen Consistoriums von Paris. Von Jugend auf widmete er alle seine Muße der jüdischen Literatur. Er war Autodidakt. Sein erstes Werk (1856) war die französische Uebersetzung Ihrer Vorlesungen „über die Entwickelung der religiösen Idee im Judenthum, Christenthum und Islam". Das Werk fand vielen Anklang in Frankreich und alle Kritiken in den öffentlichen Blättern hoben hervor, daß sich diese Uebertragung ganz wie ein Original lese. Später überließ sich Levh Bing sprachlichen Studien und hatte hier die Meinung gefaßt, daß die hebräische Sprache die Ursprache aller anderen und die geeignete sei, die Weltsprache zu werden. Mühsam waren seine Forschungen nach dieser Richtung, ohne allerdings einen richtigen etymologischen Weg zu beschreiteu. Im Jahre 1880 gab er als Frucht dieser Studien einen ersten Band unter dem Titel „kn linguistique devolee“ heraus, fand aber damit keinen Erfolg. Die Sache wurde als allzu abenteuerlich ignorirt. Er arbeitete hierauf an einem eigenthümlichen Lexikon, das er jedoch nicht vollendete. Was aber während dieser langen Zeit sein Hauptverdienst ist, das ist, daß er bei jeder bedeutenderen Veranlassung gegen die Anschuldigungen, Mißverständnisse und Vorurtheile gegen das Judenthum öffentlich auftrat, und zwar in der Regel mit solcher Gewandtheit, mit solchem Geschick und Schwung der Sprache, daß er sich oft als Sieger ansehen konnte. Er besaß einen lebhaften, ja feurigen Stil, so daß er den Leser ergriff und, wenn dieser dazu willig war, überzeugte. Er that dies meist in den öffentlichen Blättern, namentlich in denen, in welchen der Angriff gestanden. In der Regel nahm man seine Artikel gerne auf. Außerdem veröffentlichte er dergleichen Aufsätze in den ärob. isr. Sicher hat er sich in der jüdischen Literatur Frankreichs eine ehrenvolle Stelle erworben, und man fragt sich bedauernd, wo ist mit gleichem Eifer und gleicher Begabung ein Ersatz zu finden? Rußland. Lodz, 9. Septbr. (Privatmitth.) Obgleich das verflossene Jahr für die Juden in Rußland gegen die früheren Jahre ein verhältnißmäßig günstigeres war, so sind doch die Hoffnungen, die man auf die Beschlüsse der Pahlen'schen Commission gesetzt hat, nicht in Erfüllung gegangen. Freilich haben die Organe der judengehässigen Partei die Resultate dieser Commission als verderblich für den Staat ausgeschrieen. Im Grunde aber ändern sie an unserer Lage, soweit sie bis jetzt bekannt geworden sind, äußerst wenig, und wir müssen zufrieden sein, daß sie wenigstens keine Verschärfung der für uns geltenden Vorschriften, also keine nachtheiligen Bestimmungen enthalten, noch dazu, wenn man sie mit den Reglements des Grafen Jgnatieff vergleicht. Dennoch hat man nur nöthig, die Vorschläge der Commission, die in diesem gesch. Organe Nr. 32 sub Petersburg abgedruckt sind, zu lesen, und man wird es leicht begreifen, daß, falls dieselben Gesetzeskraft erhalten, sie noch lange nicht die ersehnte Ruhe bringen werden, auf die man hofft. „Man soll die Juden", heißt es dort, „innerhalb ihrer bisherigen Ansiedelungsgrenzen belassen. Eine Ausnahme soll nur in Bezug auf die jüdischen Landwirthschastsbesitzer insofern gemacht werden, daß eine Familie nicht mehr als 20 Dessiatinen besitzen darf. Alle Feldarbeiten niüssen die jüdischen Landwirthschastsbesitzer selbst verrichten, sollten sie jedoch dieselben durch gemiethete christliche Arbeiter aussühren lassen, so sollen ihre Besitzungen von Amtswegen subhastirt werden. Zur Kontrolirung der jüdischen Landbesitzer sollen besondere Beamte angestellt werden, welche für Feststellung der Uebertretungen dieser Vorschriften besondere Prämien erhalten werden". — Man lese, sage ich, diese Vorschläge und mau wird sich überzeugen, in wie weit sie zur Verbeffernng der socialen Lage des slavischen Judenthums beitragen werden.

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