Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 52 (1888)
- Issue
- Heft 38 (20.9.1888)
- Date
- 1888-09-20
- Page
- Seite 599 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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599 dem bleibt es unbenommen; wer zu arm ist, erhält von der Anstalt die erforderlichen Einrichtungsgegenstände. Diese Mannigfaltigkeit in der Ausstattung der Wohn- und Schlafzimmer benimmt der Anstalt völlig den Charakter des Kasernenhaften. Man glaubt vielmehr in einem nett und sauber gehaltenen Familienhause zu sein. Die Hvspitaliten werden auch in der Anstalt vollständig verköstigt, bekleidet und sie erhalten überdies noch ein Taschengeld monatlich, mit welchem sie ihre kleinen Bedürfnisse zu bestreiten in der Lage sind. Die Gattin des hochherzigen Stifters waltet als Ehrendame ihres menschenfreundlichen Amtes, und man sieht es ihren freudestrahlenden Augen an, wie glücklich es sie macht, so viel Freude und Behagen den alten Hvspitaliten bereiten zu können. Am nächsten 1. October wird der Neubau seiner schönen Bestimmung übergeben werden. Gießen, 10. September. (Privatmitth.) Es wird interessiren, daß Bezirksrabbiner Herr Dr. Levi dahier der am 25. und 26. d. M. in Karlsruhe stattfindenden 9. Jahresversammlung des deutschen Vereins für Armenpflege und Wohlthätigkeit als Vertreter der Stadt Gießen beiwohnen wird. Freiburg i. Br., 9. Septbr. (Privatmitth.) Die mit so vielem Beifall von der Generalversammlung der deutschen Katholiken aufgenommenen, mit größtem Nachdruck vorgetragenen Auslassungen Windthorsts über die Stellung bc§ | Centrums zu dem Grundsatz der Gleichberechtigung sind in s diesem Augenblick von zu großer Bedeutung, als daß wir sie nicht wörtlich citiren sollten. Er sagte: „Wir wollen aber diesen Glauben auch bethätigen und zwar dadurch, daß wir Alle, die anders denken, anerkennen als unsere Brüder, die wir mit Nächstenliebe zu behandeln haben. Wir verkümmern Keinem sein Recht und wir sind die Vcrtheidiger voller Religionsfreiheit für jedes Bekenntniß, und ich darf es deshalb anssprechen, daß es keine besseren Vertreter der Religionsfreiheit giebt, als die Männer des Centrums. Wir werden stets eintreten für Andersgläubige, sobald sie in ihrem Glauben bedrängt sind, das mögen Hohe und Niedere bedenken, wir thun das nicht um Dank, sondern im Dienste des Rechts." — Wir hglten uns überzeugt, daß das Centrum, so lange diese Richtung in ihm vorwaltet, dies auch verkommenden Falles bethätigen wird. Oesterreich-Ungarn. Drohobycz, 6. September.- Eine peinliche Affaire erregte gestern die Gemüther der Mitglieder der jüdischen Gemeinde in Drohobycz. Man schreibt hierüber der „Wiener Allgemeinen Zeitung" aus dem genannten Orte unterm 6. September: Am Vorabende der jüdischen Feiertage (Neujahr) erschien in den Lokalitäten des Wohlthätigkeits-Vereins „Osse Chessed", mit welchem zugleich ein angesehenes Bethaus verbunden ist, eine Executions-Commission und transferirte aus demselben sieben Thorarollen, sämmtliche Bücher, sowie alle Gegenstände, welche zur Ausübung des Gottesdienstes verwendet werden, aus dem Titel einer noch vom Jahre 1876 herrührenden, aber bestrittenen Rechtsgebühr. Wie leicht begreiflich, war der seit nahezu fünfundzwanzig Jahren bestehende Verein und überhaupt die ganze jüdische Gemeinde durch diesen Act, der eigens für die Feiertage aufgespart zu sein schien, bestürzt und man versuchte Alles, um die Execution rückgängig zu machen. Es blieben indessen alle von der israelitischen Vorstehung bei dem k. k. Ober-Jnspcctor I. Skublicki gemachten Schritte und Bitten, sowie auch die Vorstellungen der hiesigen Advocaten,daß diese Execution nach der Executions- Novelle vom 10. Juni 1887, §. 1, unstatthaft sei, welche lautet: „Auf Gegenstände, welche zur Ausübung des Gottes dienstes einer gesetzlich anerkannten Kirche oder Religions-Genossenschaft verwendet werden, kann die Execution nicht geführt werden" — erfolglos. Um der ganzen Sache, welche die gottesdienstliche Begehung der hohen Feiertage zu stören drohte, ein Ende zu bereiten, schossen einzelne Mitglieder den nöthigen Betrag zusammen und deponirten beim Jnspectvrat Werthpapiere als Deckung. Nach 7 Uhr Abends wurden die mit Beschlag belegten Objecte endlich zurückgegeben. Es herrscht unter den Gemeindemitgliedern eine um so lebhaftere Bestürzung, da die Thorarollen in einer das religiöse Gefühl verletzenden Weise auf Bauernwagen unter großem Volksauflaufe transportirt und in ein unwürdiges Lokal gelegt worden waren. (Gilt denn das Gesetz gar nichts, oder wird dessen Verletzung gar nicht geahndet?!) Belgien. Brüssel, 7. Sept. (Privatmitth.) Es ist selbstverständlich, daß das jetzige clericale Ministerium seine Bestrebungen dahin richtet, den durch die vorhergegangene liberale Regierung auf Anstachelung der radicalen Partei aus dem Lehrplan der Schulen völlig gestrichenen Religionsunterricht wieder in dieselben znrückznsühren. Der Minister des Innern und Unterrichts Devolder richtete deshalb ein Rundschreiben an die Verwaltnngsbnreaus der Atheneen und Mittelschule», erhielt jedoch von diesen abweisende Erwiderungen. Der Minister faßte deshalb den Entschluß, den Religionsunterricht durch einen königlichen Erlaß kurzweg den Atheneen und Mittelschulen anfzugeben. An der Spitze eines neuen ausführlichen Studienprogramines steht der Unterricht in der Religion als obligater Lehrgegenstand aufgeführt. Selbstverständlich wird dieser Unterrichtsgegenstand jeder Confession