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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1888-08-30 · Heft 35 (30.8.1888) · p. Seite 554

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
52 (1888)
Issue
Heft 35 (30.8.1888)
Date
1888-08-30
Page
Seite 554 (sequence 10)
Language
German
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554 Punktes bar. Es spricht vielmehr nur der niedrigste Concurrenzneid aus ihr. Läßt man die Aufforderung, einem Verein, hier also dein „Deutschen Verein" beizutreten, ergehen, so ist doch billig anzunehmen, daß dieser Verein schon besteht, sonst müßte sich die Aufforderung allein auf die Gründung eines solchen Vereins beschränken. Wir fragen aber: ist der sogenannte „Deutsche Verein" schon wirklich constituirt oder handelt es sich nur um den Schein einer solchen Constituirung? Wir sind geneigt, das Letztere anzunehmen. Denn die Statuten sind nur „der Vorstand" unterzeichnet. Dieser Vorstand schwebt also noch in der Luft. Diese Annahme wird durch die Unterzeichnung des Aufforderungsschreibens nur bestärkt. Denn wenn hier auch drei Namen auftauchen, so zeichnen sie doch nur I. A., was doch wohl heißen soll „im Aufträge" des in der Lust schwebenden Vorstandes. Diese Namen sind E. A. Hübner, F. Raab und H. Korff. Was sind das für Leute? Nur von E. A. Hübner erfahren wir, daß er Hohenfelde, II. Alflerstraße 10, I., wohnt, und während die beiden anderen Herrn noch weiter im Dunkeln bleiben, giebt sich Herr Ernst August Hübner in der Anlage noch weiter als Inhaber einer Buchhandlung und Leihbibliothek zu erkennen, der kauf- und leihweise dem Publikum eine, den antisemitischen Tendenzen des sogenannten Deutschen Vereins entsprechende Literatur zu Gebote stellt. Mit dieser Enthüllung schrumpft nun freilich der sogenannte Deutsche Verein noch weiter ganz bedeutend zusammen, der augenscheinlich nach dem naiven Geständniß des Verfassers nnd alleinigen Unterzeichners der geistvollen Anlage aus „mehreren Freunden" besteht, mit denen sich Herr Ernst August Hübner „vorläufig beredet" hat. Wir sind überzeugt, daß eine solche vorläufige Verabredung des Herrn Hübner mit mehreren Freunden zu antisemitischen und anderen Zwecken in Hamburg keinen Boden hat. Wer sich aber den Spaß machen will, diesen „Verein" näher kennen zu lernen, dem rathen wir, sich jedenfalls lieber als persönliches Mitglied anzumelden, als der Aufforderung zur „Geldzuwendung" nachzukommen". Hamburg, 22. August. Dr. Meyer Jsler, eine in der hamburgischen Gelehrtenwelt und auch in weiteren Kreisen wohlbekannte Persönlichkeit, ist am Sonntag, den 19., in dem hohen Alter von 81 Jahren gestorben. Herr Dr. Jsler ist eilt geborener Hamburger, besuchte hier das Johanneum und studirte von 1827 bis 1830 in Bonn und Berlin. Im Jahre 1832 wurde er zum Registrator an der hamburgischen Stadtbibliothek ernannt, im Jahre 1851 zum Secrctär. Seine große Gelehrsamkeit namentlich in der classischen Philologie machte ihn zu einer höchst schätzenswerthen Kraft für unsere Bibliothek, was auch allgemein anerkannt wurde. Nach dem Tode des Herrn Prof. Dr. Petersen wurde er zum Director der Stadtbibliothek ernannt und wirkte als solcher lange Zeit, bis er vor einigen Jahren um seine Pensionirung einkam. Der Verstorbene erfreute sich in weiten Kreisen, namentlich auch in israelitischen, hoher Achtung und Verehrung. Davon legte auch die große Betheiligung bei der heute Morgen stattgefundenen Beerdigung Zeugniß ab. (Weiteres in nächster Nr.) Oppeln, 17. August. (Privatmitth.) Auf meine Vorstellung an den Herrn Cultusminister (s. Zeit. d. I. Nr. 28 d. I.) habe ich nach einem Zeitraum von 4 Monaten endlich folgenden Bescheid erhalten. Berlin, d. 7. Aug. 1888. „Ew. Wohlgeboren erwidere ich aus die Vorstellung vom 13. April d. I. bei Rücksendung der Anlage, daß Ihrem Anträge in Betreff des jüdischen Religionsunterrichts am dortigen Gymnasium nicht entsprochen werden kann, da bei nur 40 Schülern eine Kombination in 3 Abtheilungen vollständig ausreicht. Auch für christliche Minoritäten von 40 und selbst mehr Schülern werden an manchen Anstalten 3 Abtheilungen für genügend erachtet; ebenso müssen dieselben Minoritäten, falls es nicht anders geht, mehrfach es sich gefallen lassen, daß die Lehrstunden für ihren Religionsunterricht zum Theil außer der Schulzeit liegen. Die Bezeichnung des jüdischen Religionsunterrichtes als eines facultativen Lehrgegenstandes entspricht den bestehenden Bestimmuiige»; daß durch diese Bezeichnung die Werthschätzung des fraglichen Unterrichtes in den Augen der jüdischen Eltern und Schüler sinke, ist kaum anzunehmen." — Der Herr Minister hat sich die Sache etwas leicht gemacht, er hat manche Schwierigkeit, die ich in meiner Vorstellung an ihn und noch in der an das Prov.-Schulcollegium hervorgehoben, ganz unerörtert gelassen. Auch mein Bedenken gegen die Bezeichnung des jüdischen Religionsunterrichts am Gymnasium als eines facultativen, ist nicht ganz correct wiedergegeben. Vielleicht entschließe ich mich, eine Petition an das Abgeordnetenhaus einzureichen, da ich doch im Winter den Unterricht von 7 bis 8 Uhr Morgens nicht ertheilen kann. Rabb. Dr. A. Wiener. Ulm, 19. August. (Privatmitth.) Auf den in Nr. 32 Ihrer gesch. Zeitg. enthaltenen Artikel aus Fürth, betreffend die Zahl unserer Glaubensgenossen in den parlamentarischen Körperschaften, erlaube ich mir. Ihnen berichtigend mitzutheilen, daß dabei auch Württemberg nicht fehlt, daß nämlich die hiesige Stadt während einer Landtagsperiode durch Dr. Eduard Pfeifer in der württembergischen Kammer der Abgeordneten vertreten war. Bei den Wahlen ins Zollparlament trat Rittergutsbesitzer v. Kaulla als Bewerber auf, erhielt aber nicht die Mehrheit. Seither ist kein Israelit als Kanditat aufgetreten. B. Straßburger-Buchau.

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