Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 52 (1888)
- Issue
- Heft 32 (9.8.1888)
- Date
- 1888-08-09
- Page
- Seite 511 (sequence 15)
- Language
- German
- Belongs to
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511 des Oellämpchen. Man sagte mir, es sei eine WiLtwe, deren Mann erst kürzlich gestorben. Als man sie frug, warum sie den Seder nicht bei ihrem Bruder feiere, antwortete sie schluchzend: „Wie könnte ich die Lampe nn Stich lassen." Diese Lampe brennt das ganze Trauerjahr hindurch, zum Gedächtniß des Verstorbenen, und es hängt ein Aberglaube damit zusammen. Die Gemeinde von Rhodus hat weder eine richtige Verwaltung noch Organisation. An ihrer Spitze befindet sich der Ober-Rabbiner Rahamim Juda Israel, Commandeur des Medjidio-Ordens; derselbe ist 75 Jahre alt und genießt die allgemeine Hochachtung; doch genügt dies nicht, um seine materielle Existenz zu sichern. Er übt die Gerichtsbarkeit aus. Hier wie in Adrianopel ist das Rabbinat erblich seit undenkbaren Zeiten. Die einzige bestimmte Einnahme der Gemeinde ist die Fleischsteuer. Dieselbe beträgt ungefähr 2000 Frcs. jährlich, wird aber fast ganz zur Bezahlung von 4 Schochetim verwendet, von denen der Eine in Jerusalem pensionirt lebt. Bei Gelegenheit der Feste wird eine Collecte veranstaltet, die sehr wenig bringt, der Ertrag derseben wird unter die Bedürftigen vertheilt. Vor Kurzem haben einige gutwillige junge Leute zwei Wohlthätigkeitsgesellschaften gegründet. Eine jede zählt 70 Mitglieder mit einem jährlichen Beitrag von 25 Piaster (Frcs. 5,25.) Es bleibt zu wünschen, daß sie gedeihen, denn es giebt nichts Traurigeres, als eine Gemeinde ohne diese schutzbringenden Einrichtungen. Es giebt drei Synagogen. Die beiden ältesten und bedeutendsten heißen: „Gadol" und „Schalom". Die dritte ist vor Kurzem gegründet worden, und ihre Revenuen werden zu Gunsten der Schule verwendet. Es giebt außerdem noch drei Betstuben. Diese Tempel bieten kein bauliches Interesse. Der Tradition zufolge wäre die Synagoge „Gadol" bald nach der Eroberung der Insel durch Suleyman gegründet worden. In einer Nische bemerkt man eine Flasche Oel, von der man die verschiedensten Wunder erzählt, wie überhaupt Rhodus die Heimath aller Aberglauben zu sein scheint. So hat man mir von einem dortigen Juden erzählt, der, als er sich den Bart abnehmen ließ, so vielen Nörgeleien ausgesetzt war, daß er schließlich zum Islam überging. Andere Uebertretungen hatten keinen anderen Grund. Als Schutzmittel gegen den bösen Blick benutzt man in Rhodus Agavenblätter (man nennt sie „simpre vivau), die man in Wohnugen und sogar in Läden aufhängt. An anderen Orten des Orients nimmt man zu diesem Zweck Knoblauch oder Kampferzweige. Verschiedene Krankheiten werden behandelt durch absolute mehrtägige Abschließung. Man sieht überall böse Geister, die man durch verrückte Sitten zu bannen denkt. Ich muß hinzufügen, daß die andern Gemeinden der Insel in denselben Ideen befangen sind, doch, wie ich es bereits erwähnt, giebt es in Rhodus einzelne hervorragende Persönlichkeiten, die eine Ausnahme bilden. Aus Vorstehendem kann man sich einen Begriff von der Intelligenz und der Moral dieser Bevölkerung machen. Das materielle Leben ist ein so elendes, daß die Sorge um den nächsten Tag kaum nennenswerth ist. Mit Ausnahme einer kleinen Anzahl von Kaufleuten und Wechslern sind die andern Juden Händler, es befinden sich darunter einige Schuhflicker, Blechschläger, Schiffer. (Bxnftljafte# Anerbieten. Ein intell.Jsr., 23J.,solid,Russtsch.Untert., militärsrei, mit vieljähr. kaufmänn. Praxis u. gegenw. dort in Anstellung, der auch etw. Ersparnisse hat und beste Referenzen bes., wird der Persönlichkeit, welche ihm behilflich wäre (geringe Pension u. guten Rat), e. höh. Handelslehranstalt zu absolv., zu all. Gegendiensten bereit u. lebensl. dankb. sein. Gesch. Anträge unt. J. W. 8136 an Rudolf Mosse, Berlin SW. Ein junger Kaufmann, 29 Jahre alt, in verschiedenen Geschäftsbranchen erfahren, wünscht ein Geschäft zu übernehmen, event. hineinzuheirathen. 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Bei Verkeilung dieser Präbenden sind in erster Reihe die Blutsverwandten des Stifters, in zweiter Descendenten der Schwester seiner Gattin, der Wittwe Fanny Rosenthal von Fürth, je nach der Verwandtschaftsnähe und bezw. der Würdigkeit und Bedürftigkeit der Bewerber, in dritter Reihe in Nürnberg, Fürth oder Schnaittach geboren, in vierter Stelle überhaupt dem bayer. Staatsverbande angehörende Jünglinge zu berücksichtigen. Bewerbungen unter Vorlage 1. eines Heimatscheines, 2. eines Zeugnisses über die dermalen bestehende Jmmatriculation, bez. den Besuch der betreffenden Anstalt, 3. eines Zeugnisses über bestandenes Gymnasialabsulatorium u. bestandene Stipendien Prüfung event. eines Jahreszeugnisses über zurückgelegte Studien sind bis zum 25. Aug. c. bei Vermeidung der Nichtberücksichtigung portofrei hierorts einzusenden. In dem Gesuche ist anzugeben, ob sich der Bewerber im Genüsse eines Stipendiums befindet, event. in welcher Höhe. %\üvnbex$> den 25. Juli 1888. sN.212 Administration der israekit. Kuttnsgemeinde Aürnverg. Josephthal.