Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1888-08-09 · Heft 32 (9.8.1888) · p. Seite 507

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
52 (1888)
Issue
Heft 32 (9.8.1888)
Date
1888-08-09
Page
Seite 507 (sequence 11)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/3224737-3227717-3227750--45520-3265038
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

507 in Erinnerungen wühlen, um so weniger, als die Neuzeit — seit 40 Jahren — ganz besonders hierzulande eine vollständige confessionelle Eintracht und gegenseitige Achtung bethätigt hat. Dennoch flackert wohl der alte Fanatismus immer wieder einmal auf, und die jüngste Auslassung der „Pfalz. Presse" darf daher nicht auffallen, trotzdem dieses Blatt „nationalliberal" sein will. Auch die „Neustädter Zeitung" und der „Ortenauer Bote" sind süddeutsche Mundstücke des Antisemitismus. Die Juden müßten sich dies bewußt machen, und solche Blätter nicht durch ihre Inserate unterstützen. Wer so offen als mein Feind auftritt, dem brauche ich doch nicht die Kampfmittel zu geben?. Uebrigens wird der gute Geist in unserer gesegneten Pfalz von diesen Attacken keinen weiteren Einfluß verspüren. Dies hoffen wir! Oesterreich-Ungarn. Wien, 24. Juli. Schönerer hatte sich einen Strafaufschub bis zum 1. September auszuwirken gesucht, um (nach 4 Monaten) in der Sylvesternacht unter Demonstrationen aus dem Kerker geholt werden zu können. Der Aufschub wurde aber nur bis zum 20. August bewilligt. — Jndeß versuchen die Antisemiten eine Zeitung im großen Stile zu gründen. Vorläufig sollen Schönerer nnd Vergani große Summen gezeichnet haben, aber nicht so viel, daß das Unternehmen zu Stande kommen könnte. (Das ist ja die alte Klage der Antisemiten, daß ihre Anhänger ihnen wohl ihre Kehlen, nicht aber ihre Beutel zu Gebote stellen. Red.) Pest, im Juli. Vor Kurzem hat die königliche Tafel in der Strafsache der Leopold Gr>, gegen welche von Seite des Budapester königlichen Gerichtshofes das Verfahren wegen des Vergehens gegen die Religion und deren freie Ausübung eingeleitet worden war, folgende interessante Entscheidung gefällt: Die in den jüdischen Bethäusern befindliche Damengalerie bildet nicht eine von dem zur Ausübung des Gottesdienstes dienenden Tempel abgesonderte Lokalität, weshalb ein dort provozirter Skandal den Thatbestand des Vergehens gegen die Religion involvirt. Aus demselben Anlaß hat auch die königliche Tafel entschieden, daß die Handlung einer Dame, welche, während die Orgel spielt, unschickliche Worte in den Tempelsaal hinunterruft und Miene macht, ihr Gebetbuch in den Saal hinunterzuwerfen, zur Herbeiführung eines öffentlichen Skandals geeignet ist, demnach die Beschuldigte wegen des Vergehens gegen die Religion und deren freie Ausübung unter Anklage zu stellen ist. Frankreich. Paris, 2. August. Die gegenwärtige Situation der Culturfrage wird dadurch bezeichnet, daß ein Antrag auf Beseitigung des Cultusetats von der Deputirtenkammer verworfen worden, andrerseits ein Antrag der Regierung, im Budget für 1889 die im Vorjahre gestrichenen 22,000 Francs für das israelitische Seminar wieder einzusetzen, von der Budgetkommission abgelehnt wurde. — Jüngst machte ein an sich unbedeutender Vorfall einiges Aufsehen. Ein israelitischer junger Mann, Abraham Molko, aus Jerusalem stammend, hielt ein kleines Geschäft in der rus 8t. Nsäarä. Vor ungefähr 14 Tagen verlor er dadurch bei einer Explosion im benachbarten Hause sein Leben, daß er sich, um zu retten, in die Stätte der Feuersbrunst warf und hier ein Opfer seines Pflichteifers wurde. Es ward ihm am 18. Juli ein feierliches Begräbniß bereitet, dessen Kosten das Mitglied des Stadtrathes Colin trug. In den Zeitungen stand dann die Bemerkung, daß Colin bei dieser Gelegenheit eine Rede hätte halten wollen, vom Großrabbiner Zadoc Cahn daran verhindert worden sei, weil an einem jüdischen Grabe keine Rede gehalten werden dürfe. Selbstverständlich protestirte der Großrabbiner gegen diese Insinuation und erklärte sie für eine Erfindung, wobei es sich dann herausstellte, daß der Herr Colin selbst das von den Zeitungen begierig aufgefaßte Gerücht verbreitet habe. Holland. Rotterdam, 29. Juli. (Eingesandt.) Wie bekannt, befördert die Niederländisch-Amerikanische Dampfschifffahrtsgesellschaft (Ns6.srlg,nä8ob - L.M6riüas,n8o1»6 Ltoomvoortmsatschappy) allwöchentlich Auswanderer nach Amerika, und zwar die eine Woche von Rotterdam, die andere von Amsterdam aus. Für die israelitischen Auswanderer, die großentheils von Deutschland hierher kommen, war damit bisher ein doppelter Uebelstand verbunden. Kamen sie nämlich hierher j in einer Woche, wenn der Dampfer von Amsterdam abging, so mußten sie sich nach den bestehenden Vorschriften am Sabbat per Eisenbahn dorthin begeben, während selbst, wenn der Dampfer von hier abging, sie die Zeit bis zu dieser Abfahrt auf Kosten der Schifffahrtsgesellschaft in nicht-jüdischen Gasthäusern beherbergt wurden. Natürlich war dies für die meisten unbegüterten Glaubensgenossen, der Verköstigung halber, ein großer Mißstand, und wandten sie sich an die Montefiorestiftung, Verein zur Unterstützung mittelloser Passanten Hierselbst, um Rath und Hülfe. Dem Vorstand dieses Vereins ist es nun gelungen, für die jüdischen Auswanderer, „die ihre Tickets oder Ueberfahrtsbillets bei den Agenten der Gesellschaft in Deutschland bereits genommen," sebr günstige Maßregeln zu treffen, so daß hinfort solche auf Anfrage bei der Gesellschaft Hierselbst bereits Freitags sich per Bahn nach Amsterdam zur Abfahrt begeben können; oder in einer Woche, wenn die Abfahrt von hier aus stattfindet, ebenfalls auf Anfrage in einem -120 Gasthaus ver- 32*

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.