Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 52 (1888)
- Issue
- Heft 30 (26.7.1888)
- Date
- 1888-07-26
- Page
- Seite 475 (sequence 11)
- Language
- German
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475 tretet des widerchristlichen Antisemitismus angeführt werden und es dann weiter heißt, daß diese Unterscheidung immer klarer fixirt werden und in das öffentliche Bewußtsein übergehen müsse, solle nicht der Haß, den die eine Richtung predigt, die Liebe ertödten, welche die andere christliche Richtung vertritt. Das klingt ja Herrn Stöcker gegenüber fast wie Ironie; oder sollte die „Leipz. Zig." thatsächlich vergessen haben, welche hervorragende Rolle dieser Mann des „praktischen Christenthums" in den Reihen der schlimmsten antisemitischen Hetzapostel gespielt hat? Stöcker und Liebermann v. Sonnenberg, der jetzige geistige Leiter der „Antisem. Corresp.", gegen welche sich wohl auch der Artikel der „Leipz. Ztg." richtet, waren doch stets intime Kampfgenossen, und die „Leipz. Ztg." hat selbst nie gefehlt, wenn es galt, den Samen der Zwietracht auszustreuen!" Gießen, 10. Juli. (Privatmitth.) Es dürfte für die Vorsteher wie für die Angehörigen der israelitischen Religionsgemeinden von nicht geringem Interesse sein, folgendes gerichtliches Erkenntniß, dessen Zeuge ich als Sachverständiger an einem auswärtigen Amtsgerichte gewesen bin, in Erfahrung zu bringen. Ein Gemeindemitglied hatte gegen den ersten Vorsteher der Gemeinde, wegen angeblicher Beleidigung, die er von ihm durch verletzende Bekanntmachung beim Gottesdienste in der Synagoge erfahren habe, Klage erhoben. Nachdem der Staatsanwalt den Sachverhalt dargelegt und den Strafantrag gestellt hatte, protestirte der Rechtsanwalt des Beklagten gegen alle weitere Verhandlung der Sache, behauptend, der Vorsteher einer israelitischen Religionsgemeinde, durch Eid und Jnstruetion verpflichtet, sei Beamter und ein solcher könne nur unter Zulassung seiner Vorgesetzten Behörde wegen einer Amtshandlung zur Verantwortung gezogen werden. Diese Zulassung sei in vorliegendem Falle weder nachgesucht noch gegeben worden; das Gericht also zur Zeit auch nicht in der Lage, die Sache verhandeln zu können. Nachdem der Anwalt des Klägers seine Gegenmeinung ausgesprochen hatte, zog sich das Gericht zurück und erklärte nach längerer Berathung, der Vorsteher einer israel. Religionsgemeinde sei allerdings als Beamter im Sinne des Gesetzes anzusehen» es könne also die Sache in diesem Termine nicht weiter verhandelt werden. Kläger und Beklagter haben sich bald darauf verglichen, so daß in diesem Falle die Competenzfrage leicht zum Austrage gekommen ist; sie scheint mir aber wichtig genug, um, wie hiermit geschieht, zu öffentlicher Diseussion gebracht zu werden. Rabbiner vr. Levi. Ans dem Landtagswahlkreise Bielefeld-ßerfart-Halle, 10. Juli. Man schreibt der „Frkf. Ztg.": „Bekanntlich hat für die bevorstehenden Landtagswahlen, insbesondere bezüglich der Frage eines Zusammengehens der nationalliberalen und conservativen Partei, unser Wahlkreis, den bis jetzt Herr Stöcker vertritt, ein besonderes Interesse. Jedenfalls, um unnöthigen Erörterungen von vornherein die Spitze abzubrechen, bringt ein hiesiges vom nationalliberalen Parteiausschusse zu Kundgebungen benutztes Localblatt heute Abend einen Artikel, in dem es u. A. heißt: „Für die Nationalliberalen des Wahlkreises Herford-Halle-Bielefeld wird niemals und unter keinen Umständen eine Landtagscandidatur des Herrn Hofprediger Stöcker oder eines seiner näheren Freunde von der Gruppe Hammerstein in Frage kommen. Eine solche Candidatur wird von denselben auf das Entschiedenste bekämpft werden. Hierüber darf weder bei den hiesigen Freisinnigen noch bei den Conservativen der leiseste Zweifel entstehen". Oesterreich-Ungarn. Wien, 13. Juli. Das Wiener Landesgericht in Strafsachen hat in einer Zuschrift an das Präsidium des Abgeordnetenhauses zur Kenntniß gebracht, daß das von diesem Gerichte gegen den bisherigen Abgeordneten Georg Schönerer geschöpfte Urtheil rechtskräftig geworden ist. Damit ist Schönerer's Mandat erloschen und es muß eine Neuwahl angeordnet werden. Frankreich, Paris, 17. Juli. Die Radikalen werden in den nächsten Tagen den Klerikalen wieder einmal eine Schlacht liefern. In Folge sehr umfangreicher Verbrechen gegen die Sittlichkeit in einer Lehranstalt der Jgnorantiner hat ein Mitglied der äußersten Linken bei der Deputirtenkammer den Antrag eingebracht, alle männlichen Congregationen aufzuheben, ihre Güter zu confisciren und einen Theil der letzteren für wohlthätige Zwecke zu bestimmen. Die Kammer hat die Dringlichkeit des Antrags mit großer Majorität angenommen. — Bor zwei Jahren hat ein neues französisches Gesetz allen geistlichen Körperschaften, also auch dem israelitischen Consistorium die Annahme von Legaten und Geschenken untersagt. In Folge dessen mußte das vom Consistorium geleitete Oomits äs disukaisanos selbständig gemacht werden, die Corporationsrechte erwerben und obrigkeitlich genehmigte Statuten aufstellen. Nach den letzteren ist das Comite gehalten, einen Jahresbericht zu veröffentlichen. Dies ist jetzt für das Jahr 1887 geschehen, und wir entnehmen ihm folgende Notizen. Im gedachten Jahre betrugen die Einnahmen Francs 350,113, wobei es eigenthümlich ist, daß die regelmäßigen Jahresbeiträge nur Francs 21,193 durch 655 Unterzeichner betragen. Die Höhe des Budgets wird demnach durch verschiedene Einnahmen und Geschenke erreicht. Die Ausgaben stiegen auf Francs 295,551, so daß immer noch ein schöner 30*