Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 52 (1888)
- Issue
- Heft 30 (26.7.1888)
- Date
- 1888-07-26
- Page
- Seite 467 (sequence 3)
- Language
- German
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467 als einen Vertreter desselben betrachten dürfte, ist doch sehr fraglich. Man macht diesem Gesetzbuche den Vorwurf allzu großer Humanität. Würde man dies jüdischem Einflüsse zuschreiben, so hätten wir nichts dagegen. In einem Punkte möchten wir darauf Hinweisen, daß die Neigung moderner Gesetzgeber — wir erinnern an das eben von den italienischen Kammern angenommene Criminalstrafgesetzbuch - die Todesstrafe abzuschaffen oder doch auf die äußersten Fälle zu beschränken, einen Anklang in den Ansichten der talmudischen Weisen findet. Diese stellten die beschränkendsten Bedingungen für den Ausspruch und die Vollstreckung eines Tvdesurtheils fest; einige derselben erklärten jeden Gerichtshof, der in 7 Jahren, andere, der in 70 Jahren ein Todesurtheil ausspräche, für einen blutdürstigen, und große Autoritäten, wie Akkiba und Tarphon, wollten die Todesstrafe geradezu abgeschafft wissen (Makk. 1, 10). Mildernde Umstände kannte das jüdische Recht in Menge, nicht aber das Begnadigungsrecht als eine Beschränkung des Rechts — worin Michaelis einen Jrrthum beging.') — Für das materielle Leben sind die Industrie und der Handel entscheidende Momente, besonders nach dem außerordentlichen Aufschwung, den sie in der neueren Zeit genommen, und wie er in früheren Zeiten niemals bestanden, weder in dem phönizischen Handel, der vom Indus bis zu den Küsten des baltischen Meeres reichte, noch in dem Venedigs und Genuas, welcher den Orient mit dem Occident verband. Jetzt besitzen Industrie und Handel nicht allein zahllose Industrie- und Commerz-Centren und beschäftigen einen sehr beträchtlichen Theil des Volkes gegen die frühere allgemeine landwirthschaftliche Thätigkeit, sondern sie bespannen auch alle Welttheile und bringen aller Völker Erzeugnisse zum Austausch, so daß sie eine Weltindustrie und einen Welthandel darstellen. Aber wer nur einfach sich umsieht oder sich statistisch unterrichtet, erkennt, daß es zwar jüdische Großindustrielle und Großhändler giebt, deren Zahl aber gegen die Gesammtheit eine verhältnißmäßig geringe ist. Ein besonderer jüdischer Einfluß auf Großindustrie und Großhandel besteht nicht im Geringsten. Im Gegentheil sind hierin die Juden gegen frühere Zeiten vollständig zurückgegangen. Daß der Handel irgend eines Landes vorzugsweise in den Händen der Juden läge, kommt nicht mehr vor, während dies im vorigen Jahrhundert noch der Fall war. Bewirkt wurde dies besonders durch den gewerblichen Rückgang der Juden in den orientalischen Ländern, wo sie überall durch die Armenier, Griechen und Parsen zurückgedrängt wurden. Die Juden sind auch hier in die allgemeine Culturentwickelung eingetreten, welche besondere Kasten nicht zuläßt. Allerdings sind die Juden in großer Zahl Kaufleute, jedoch nur im Zwischenhandel. Dieser wird freilich gegen- I) Siehe Saalschutz, mosaisches Recht S. 456. wärtig von gewissen sog. Nationalökonomen oder welche es sein wollen scheel angesehen; aber er ist doch zur Vermittelung zwischen den Producenten und Consumenten, welche letztere doch über das ganze Land ausgestreut sind, völlig unentbehrlich. Im Zwischenhandel aber bringt die Concurrenz zu Wege, daß das Publikum zu mäßigen Preisen seine Bedürfnisse befriedigen kann, und nicht der Händler, sondern die Sitte und die Mode üben den bestimmenden Einfluß aus. — Hieran reiht sich nun die Finanz. Bei Betrachtung dieser müssen das Finanzwesen oder die Finanzverwaltung des Staates und das Finanzgeschäft genau auseinander gehalten werden. Das staatliche Finanzwesen hängt von der Regierung und in den konstitutionellen Staaten von den gesetzgeberischen Factoren ab; nicht minder von den Schicksalen des Staates, von dessen Glücks- und Unglücksfällen. Sehr groß ist die Entwickelung des staatlichen Finanzwesens geworden. Das Staatsschuldenwesen ist in den meisten, namentlich den größeren Staaten, bis ins Enorme gewachsen, und nach den immer wachsenden Bedürfnissen haben die Staaten ungeheure Summen auf Unternehmungen industriellen Charakters, wie Eisenbahnen, Telegraphen, Kanäle, so aber auch auf militärische, Lehr-, wissenschaftliche und künstlerische Institute zu verwenden. Es gab eine Zeit, wo Herrscher und I selbst die kleinsten Dynasten einen „Hofjuden" hatten, welcher ihre Geldangelegenheiten besorgte. Wie weit sind wir aber von diesen Zeiten entfernt. Wir haben in der neuesten Zeit nur drei Männer jüdischer Religion, welche das Finanzministerium leiteten. Goudcheaux war Finanzminister der zweiten französischen Republik; jedoch nur wenige Monate, denn der charaktervolle, ehrenfeste Mann schied aus diesem Aaite, weil sein Widerspruch gegen die Steuererhöhung auf die Landwirthschaft kein Gehör fand, welche Erhöhung zum großen Theile den Fall der Republik herbeiführte. Die Finanzverwaltung Fould's bezeichnet die Glanzperiode Napoleou's III. Der badische Finanzminister Ellstätter hat nach zehnjähriger Amtirung vor Kurzem die Anerkennung seines Fürsten und der Landstände in einem ungewöhnlichen Maße erhalten und besitzt das Vertrauen derselben ununterbrochen. Dies ist Alles, was wir von einem jüdischen Antheil an dem Finanzwesen der Staaten zu sagen hätten, und dies ist doch gewiß von gar keinem Belang. Aber das Finanzgeschäft? Hieran haben doch verhältnißmäßig eine große Zahl Juden ihre Betheiligung? Allerdings, obschon auch keine geringe Zahl christlicher Banquiers fungiren. Hierzu kommt, daß in der neuesten Zeit durch die Errichtung zahlreicher Banken und durch das Bedürfniß von Association von Banquiers für jeden großen Fall der Einfluß der einzelnen Banquiers sehr herabgemindert worden. Man übertreibt aber den Einfluß des Finanzgeschäftes weit über die Wirklichkeit hinaus. Denn dasselbe ist nicht zum Herrschen, so*