Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 52 (1888)
- Issue
- Heft 29 (19.7.1888)
- Date
- 1888-07-19
- Page
- Seite 459 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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151) name statt Ferdinand wohl Leonor lauten soll, denn Leonor Reichenheim war Vertreter des Wahlkreises Reichenbach-Waldenburg im preuß. Landtage von 1858 — 1867 und vertrat diesen Kreis auch im ersten norddeutschen Reichstage. (Richtig, aber später war auch Ferdinand Reichenheim Reichstagsabgeordneter. Red.) In dem bayrischen Landtag saßen außer Morgenstern und Frankenburger noch 22. Di-. Arnheim, gewählt in Hof-Münchberg von 1848 bis zu seinem Tode 1864. Arnheim war Ehrenbürger der Stadt Hof und Mitglied des Gesetzgebungsausschusses und in seinem Wahlkreise wohnten damals überhaupt keine Juden. Ferner: 23. Di-. Henle, kgl. Hofrath, gewühlt in München; er trat zwischen 1869—1875 als Ersatzmann ein, wurde 1875 neugewählt und saß bis 1879 im Landtag. 24. Levi, Privatier, gewählt in Edenkoben 1869. 25. Dr. Adler, Rechtskoncipient und Bankbeamter, jetzt Notar, gewählt in Speyer 1869. 26. Gunzenhäuser, Rechtsanwalt in Fürth, gewählt im Wahlkreise Fürth-Erlangen-Hersbrut-Lauf seit 1875 und am 28. Juni 1887 auf weitere 6 Jahre wiedergewählt. 27. Maison, Großhändler in München, gewählt in München seit 1887. Im Anhaltischen ersten und zweiten gesetzgebenden Landtag saß: 28. Dir. Gustav Philippson, gewählt in Dessau, zur Zeit, wo er noch Prediger am Hamburger Tempel in Leipzig war. Abgeordneter in Anhalt ist gegenwärtig auch 29. Isidor Herz, Kommerzienrath in Jeßnitz. Als Mitglied der Braunschweigischen Ständeversammlung wurde im December 1848 gewählt: 30. Di-. Ad olph Arnheim, Obergerichts - Advokat in Braunschweig. Arnheim gehörte jener Deputation an, welche dem König Friedrich Wilhelm IV. von Preußen die deutsche Kaiserkrone antrua, welcher Antrag am 3. April 1.849 abgelehnt wurde. Arnheim trat 1849 freiwillig aus und wurde 1866 wiedergewählt. In Mecklenburg wurde in den Landtag designirt: 31. Dr. Lewis Jacob Markus, Rechtsanwalt in Schwerin. Er wurde vom 32. Wahlbezirk gewählt und avancirte zum Vicepräsidenten des Hauses; als solcher hat er den Schwur des Landesherrn auf die Verfassung entgegen genommen. Die Stadt Schwerin ernannte Markus zum Ehrenbürger. Im Reichstage finden wir 32. Sonne mann als Vertreter der Stadt Frankfurt a/M. Ein weiterer Abgeordneter heißt 33. Rudolph Kosel, Rechtsanwalt. Schließlich sind meines Wissens heute noch im hessischen Landtag: 34. Wolfskehl-Darmstadt und war oder ist noch gewählt 35. Edinger-Worms. (Als 36. ist noch Herr Dr. Joseph Stern anzuführen, der eine Zeit lang dem Deutschen Reichstage angehörte. Red.) Aus den einzelnen Daten geht hervor, daß in dem Bewegungsjahre 1848, wo die Wählbarkeit für unabhängig von der Confession erklärt wurde, viele Wahlkreise von dem ihnen zustehenden Rechte Gebrauch machten. So wählte Braunschweig 1, Anhalt 1, Mecklenburg 1, Bayern 2, Preußen mehrere jüd. Abgeordnete. Wenn mau die Namen dieser 35 Abgeordneten durchgeht, so finden wir Männer, deren Beruf, Drang und Bildungsgang sie mit den öffentlichen Angelegenheiten in nahe Verbindung bringt, so daß sie, in eine Körperschaft gewählt, ihren Platz bis zum Tode eingenommen haben. Neben diesen begegnen wir Anderen, denen das Amt an sich fern liegt und die ihm nur zeitweise obliegen; die Mehrzahl der Abgeordneten im Allgemeinen gehört in die letzte Kategorie. Da es im konstitutionellen Leben darauf ankommt, daß Männer aus allen Klassen und Berufen des Volkes in den Parlamenten vertreten sind, so ist es erwünscht, wenn nicht nur politische Charaktere gewählt werden. Wir finden neben Messer, Jaeebi, Lasker, Morgenstern, Bamberger auch Veit, Reichenheim, Philippson u. s. w., also politische und nichtpolitische Charaktere. Bei den jüd. Abgeordneten überwiegen erstere bedeutend. Es wäre eine dankbare Aufgabe, wenn berufene Kräfte das Verzeichniß der jüdischen Abgeordneten in Deutschland vervollständigen und in dieser Zeitung, dem Archive des Judenthums, veröffentlichen würde. Sigmund Heumann. Aus Niederschlesien, 3. Juli, wird der „Voss. Z." über die Angelegenheit des jüdischen Kantors Markus Ebel Ausführliches geschrieben. Da der Gang derselben bereits wiederholt von uns mitgetheilt worden, geben wir nur den Schluß der Correspondenz. Das preußische Abgeordnetenhaus „beschloß nach langer, lebhafter Debatte über die grundsätzliche Frage, ob es überhaupt das Recht habe, sich auch mit Petitionen von Ausländern zu beschäftigen, besagte Bittschrift der Staatsregierung „zur Erwägung" zu überweisen. Die Session des Abgeordnetenhauses war längst geschlossen, und Ebel blieb nach wie vor über sein weiteres Schicksal im Ungewissen, bis ihm endlich die Amtsniederlegung des Ministers von Puttkamer die Erlösung brachte. Bald nach der Demission desselben wurde Ebel benachrichtigt, daß die Puttkamersche Entscheidung aufgehoben und er naturalisirt und in beu preußischen Unterthauenverband ausgenommen worden sei." 29*