Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1888-07-12 · Heft 28 (12.7.1888) · p. Seite 443

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
52 (1888)
Issue
Heft 28 (12.7.1888)
Date
1888-07-12
Page
Seite 443 (sequence 11)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
97% known words query
IRI
…/3224737-3227717-3227746--45452-3264966
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

443 nach verfügen werde. Schon der Umstand, daß seit den jüngsten Jahren der jüdische Religionsunterricht am Gymnasium als gesondert von dem der beiden anderen Confessionen ausdrücklich als bloß „fakultativ" bezeichnet wird, ist dazu geeignet, sonst schon religiös indifferenten Eltern und Schülern den Religionsunterricht so noch weniger wichtig erscheinen zu lassen. Der hochselige Kaiser und König Wilhelm hat das wichtige Wort ausgesprochen: „Die Religion solle dem Volke erhalten werden", was sich doch wohl auf alle Confessionen ohne Unterschied bezog. Seine Majestät der jetzige Kaiser und König, Gott erhalte sein Leben und schenke Ihm Gesundheit, ist von demselben religiösen Geiste beseelt. Ihm steht jede Religionsgesellschaft, also auch die älteste der drei monotheistischen, die gewissenhaft ihre Pflicht und Schuldigkeit gegen den Staat thut, gleich nahe Seinem landesväterlichen Herzen. Weder der Staat, noch das Christenthum kann dabei gewinnen, sondern im Gegentheil nur Schaden leiden, wenn die jüdische studirende Jugend (spätere Staatsbeamte) gleichgültig gegen die Religion erzogen wird. Wenn es auch dem Staate unwesentlich erscheinen könnte, ob die israelitische Jugend in dem spezifisch zeremoniellen Theil der jüdischen Religion unterrichtet wird, so kann es ihm aber unmöglich gleichgültig sein, mit welchem Erfolge das Sitten- und Moralgesetz gelehrt wird. Und ist die menschliche Gesellschaft nicht solidarisch, verpflanzen sich nicht Gesinnungen und Prinzipien, religiöser, frommer Sinn wie andrerseits Lauigkeit und Jndifferentismus von einer Partei auf die andere? „Aller Weisheit Anfang ist die Gottesfurcht." Darum wird ja, abgesehen von pädagogischen Gründen, der Religionsunterricht soviel wie möglich auf die ersten Unterrichtsstunden gelegt, was freilich bei einer mehrklassigen Anstalt nicht immer durchführbar ist. Nach der vom Kgl. Provinzial-Schulcollegium getroffenen Aenderung aber werden vier meiner wöchentlichen Religionsstunden gar auf die Zeit von 12—1, wo die Schüler durch den vorangegangenen vierstündigen Unterricht bereits abgespannt sind, fallen müssen. Dann müssen manche Schüler in der Stunde von 1—2 gar weite Wege nach dem Elternhaus zurücklegen und das Mittagbrod in aller Eile einnehmen, um sich schon gegen 2 Uhr wieder pünktlich in der Klasse einzufinden, was doch von hygienischem Gesichtspunkte gewiß nicht zu empfehlen ist; dadurch werden sich gewiß viele Eltern veranlaßt sehen, ihre Söhne von dem Religionsunterrichte dispensiren zu lassen. Wenn ich mich im Interesse der guten Sache der Mühe unterziehe, wie bisher, die Klassen getrennt, 10 Stunden wöchentlich zugleich mit den Lehrern der beiden anderen Confessionen zu ertheilen, was für einen wichtigen Grund hat denn das Kgl. Provinzial-Schulcollegium, diese einschneidende Veränderung zu treffen? Merkwürdig genug, im Jahre 1875 stellte das Kgl. Provinzial-Schulcollegium gerade die Bedingung an mich, die Religionsstunden zu keiner anderen Zeit (Stunde) zu ertheilen, als in welcher den anderen Confessionen der Unterricht ertheilt wird. Ich bitte Ew. Excellenz ebenso dringend als ganz ergebenst, in dieser wichtigen Angelegenheit womöglich Remedur eintreten zu lassen. Ew. Excellenz ehrerbietigst ergebener Rabbiner vr. Wiener. Auf obige Vorstellung forderte der Herr Minister vor Kurzem einen Bericht von unserem Herrn Gymnasial-Director ab. Zunächst aber wurde angeordnet, 4 Stunden wöchentlich statt auf die Zeit von 12—1 in den Sommermonaten auf Morgens 7—8 anzusetzen. Das Endresultat, das noch abzuwarten ist, werde ich Ihnen zur Zeit mittheilen. D. O. Luxemburg. Luxemburg, 26. Juni. In der Vorfrage, ob in dem Prozeß gegen das „Lux. Wort" das israelitische Consistorium als Civilkläger auftreten könne, hat heute das Gericht die Entscheidung abgegeben. Das heute eingegangene Urtheil besagt, daß die juristische Persönlichkeit des Consistoriums nicht angezweifelt werden könne, jedoch habe diese juristische Person nur diejenigen Amtsbefugnisse und Rechte, welche ihr die Gesetzgebung zuerkennt; im gegebenen Falle sei jedoch dies Auftreten als Civilpartei durch keine gesetzliche Verfügung begründet und mithin das Consistorium von dem weiteren Verfahren auszuschließen. Die Verhandlungen über die Hauptsache werden am 24. Juli wieder ausgenommen. Oesterreich-Ungarn. Pest, 26. Juni. (Privatmitth.) Die jüngste Circular- Berordnung des Kultusministers, betreffend die Regelung des jüdischen Gemeindewesens, erregt in den Kreisen der orthodoxen Rabbiner große Unzufriedenheit; dieselben beabsichtigen, wie verlautet, unter der Führung des Preßburger Rabbiners eine Monstredeputation an Se. Majestät zu entsenden. Wien, 27. Juni. (Privatmitth.) (Schulstatistik.) Im ablaufenden Schuljahre 1887/8 wurde hier in 21 Volksschulen für Knaben (darunter 11 Sammelschulen) und in 21 Volksschulen für Mädchen (darunter 10 Sammelschulen) von 21 Lehrern in 111 Clossen für Knaben und in 114 Classen für Mädchen der israelitische Religionsunterricht ertheilt. Sie wurden von 4067 Knaben und 4592 Mädchen besucht, und zwar nach Bezirken. I. 402 Knaben, 417 Mädchen. II. 2165 Kn., 2755 M. III. 320 Kn., 332 M. IV. und V. 185 Kn., 197 M. VI. 145 Kn., 113 M. VII. 218 Kn,, 198 M. VIII. 119 Kn., 120 M. IX. 388 Kn„ 330 M. X. 125 Kn., 130 M.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.